Private Equity in Familienunternehmen
Private Equity in Familienunternehmen
Private Equity in Familienunternehmen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Die Mehrheit der Beiräte <strong>in</strong> der Stichprobe wurde durch drei (n=6) oder sechs (n=4)<br />
Mitglieder besetzt (siehe Abb. 27). 29 Die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft bestellte m<strong>in</strong>destens<br />
e<strong>in</strong> Mitglied des Beirats (meistens obere Führungsebene der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft).<br />
Vorwiegend stellte jeder Familienstamm e<strong>in</strong> weiteres Beiratsmitglied.<br />
Um e<strong>in</strong>e Professionalisierung des Beirats zu gewährleisten, legt die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft<br />
die Voraussetzungen und Qualifikationen der Beiratsmitglieder fest. Hierbei<br />
steht häufig das unternehmerische Denken der Beiratsmitglieder im Vordergrund. Durch<br />
das große Netzwerk der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft bietet sich daher die Möglichkeit,<br />
den Beirat mit anerkannten Industrieexperten oder bewährten Beiratsmitgliedern zu besetzen.<br />
E<strong>in</strong>e ausgewogene Besetzung e<strong>in</strong>es Beirats mit drei Mitgliedern könnte dann<br />
folgende Konstellation aufweisen: e<strong>in</strong> Mitglied wird von der Familie gestellt, e<strong>in</strong> Mitglied<br />
wird von der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft besetzt und der Beiratsvorsitzende ist e<strong>in</strong><br />
anerkannter Industrieexperte oder bewährter Beirat.<br />
Abb. 27: Verteilung der Mitgliederzahlen im Beirat<br />
Anmerkung: n=14<br />
(Quelle: Interviews)<br />
4.3.3.3 Rechte und Befugnisse<br />
6<br />
3<br />
3 Mitglieder 4 Mitglieder 5 Mitglieder 6 Mitglieder<br />
Die Rechte und Befugnisse des Beirats können weitgehend frei gestaltet werden. Die<br />
Festlegung erfolgt im Gesellschaftsvertrag. In aller Regel wird der Beirat mit Überwachungs-<br />
und Beratungsfunktionen ausgestattet. Darüber h<strong>in</strong>aus können auch zusätzliche<br />
Rechte und Aufgaben auf den Beirat übertragen werden.<br />
Mögliche Zusatzrechte s<strong>in</strong>d:<br />
– Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern,<br />
29 Gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften muss die Mitgliederzahl des Aufsichtsrats durch drei teilbar<br />
se<strong>in</strong>. Dies wird oftmals auch von GmbHs als Leitl<strong>in</strong>ie übernommen und könnte daher das Ergebnis der<br />
Beiratsbesetzung bee<strong>in</strong>flusst haben – AGs der Stichprobe, die sich dazu geäußert haben, hatten immer<br />
sechs Mitglieder.<br />
1<br />
4<br />
51