Private Equity in Familienunternehmen
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Durch die vertragliche Festlegung von Optionen erhält der Familienunternehmer e<strong>in</strong>e<br />
gewisse Planungssicherheit. Er weiß genau, wie viel er wann zahlen muss, um se<strong>in</strong>e<br />
Anteile wieder <strong>in</strong> Familieneigentum zurückzuführen.<br />
„… Nach 3 Jahren habe ich für 2 Jahre e<strong>in</strong> Vorerwerbsrecht. Das heißt also:<br />
wenn ich nicht will, dann passiert <strong>in</strong> den nächsten 5 Jahren erstmal nichts …“<br />
(<strong>Familienunternehmen</strong>)<br />
„… Ich halte e<strong>in</strong>e gewisse zeitliche Staffelung für s<strong>in</strong>nvoll. Wir haben e<strong>in</strong>e<br />
Struktur vere<strong>in</strong>bart, <strong>in</strong> der wir erstmals nach 3 Jahren die Anteile zurückkaufen<br />
können und der F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>vestor erst nach 4 Jahren verkaufen kann. Wir s<strong>in</strong>d damit<br />
im Driver’s Seat …“ (<strong>Familienunternehmen</strong>)<br />
H<strong>in</strong>gegen erachtet die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft diese Optionen ihrerseits als s<strong>in</strong>nvoll.<br />
Für sie kommt solch e<strong>in</strong>e vertragliche Regelung e<strong>in</strong>er festgelegte sicheren Rendite und<br />
der Liquidierbarkeit der Investition gleich.<br />
„… Die Komb<strong>in</strong>ation aus Call- und Put-Optionen gibt dem Familienunternehmer<br />
e<strong>in</strong> konkretes Szenario vor, auf das er h<strong>in</strong>arbeiten kann …“ (<strong>Private</strong>-<br />
<strong>Equity</strong>-Gesellschaft)<br />
4.4.6 Absichtserklärungen zum Ausstieg<br />
Für den Ausstieg der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft werden oftmals Absichtserklärungen<br />
def<strong>in</strong>iert. Diese s<strong>in</strong>d im Gegensatz zu den Regelungen über die Verfügung von Gesellschaftsanteilen<br />
für die Gesellschafter rechtlich nicht b<strong>in</strong>dend. E<strong>in</strong>e Begründung dafür<br />
liegt vor allem dar<strong>in</strong>, dass der Ausstieg von vielen Faktoren abhängt, die zum Zeitpunkt<br />
des E<strong>in</strong>stiegs nicht vorhersehbar s<strong>in</strong>d. Dies können unter anderem<br />
– die Börsensituation zum geplanten Ausstiegszeitpunkt,<br />
– die Situation im <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Markt,<br />
– die Unternehmenssituation oder<br />
– die private Situation der Gesellschafter se<strong>in</strong>.<br />
In der Stichprobe war der Rückkauf (n=10) die bevorzugte Ausstiegsalternative der Familienunternehmer<br />
(oftmals gepaart mit Optionen; siehe Abb. 34).<br />
„… Die Standardexits, Börsengang oder Verkauf an e<strong>in</strong>en strategischen Investor,<br />
kamen nicht <strong>in</strong> Frage. Das wollten wir nicht, wir wollten e<strong>in</strong>en Anteilsrückkauf<br />
nach x Jahren …“ (<strong>Familienunternehmen</strong>)<br />
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