Private Equity in Familienunternehmen
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Bei Mezzan<strong>in</strong>e-Beteiligungen hat der Kapitalgeber ke<strong>in</strong> Mitspracherecht und ke<strong>in</strong>e Zustimmungsvorbehalte.<br />
Stattdessen werden häufig sogenannte Covenants festgelegt.<br />
Hierbei handelt es sich um Auflagen, die Verpflichtungen <strong>in</strong> Form von Handlungs- und<br />
Unterlassungspflichten für den Kapitalnehmer umfassen. 27 In der Stichprobe wurden<br />
derartige Covenants bei allen Mezzan<strong>in</strong>e-Beteiligungen erfasst.<br />
4.3.2.2 Sonderrechte der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft<br />
Neben den zustimmungspflichtigen Geschäften kann sich die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft<br />
auch Sonderrechte im Falle e<strong>in</strong>er schlechten Unternehmensentwicklung zusichern<br />
lassen. Diese können vom E<strong>in</strong>satz von Beratern bis zum Austausch der Geschäftsführung<br />
reichen. In der Stichprobe hatten sich die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaften nur bei<br />
fünf M<strong>in</strong>derheitsbeteiligungen Sonderrechte bei e<strong>in</strong>er schlechten Unternehmensentwicklung<br />
e<strong>in</strong>geräumt. Dies liegt vor allem daran, dass das <strong>Familienunternehmen</strong> die<br />
Ausweitung der Macht der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft auf das operative Geschäft verh<strong>in</strong>dern<br />
möchte und dies e<strong>in</strong> Ausschlusskriterium bei Verhandlungen darstellt. In jüngeren<br />
Beteiligungsverträgen wurden jedoch häufiger Sonderrechte implementiert – meist<br />
zur Erhöhung des E<strong>in</strong>flusses auf die Geschäftsführung <strong>in</strong> schlechten Zeiten.<br />
„… Ja doch, es gibt bestimmte Klauseln, wenn Planzahlen dramatisch unterschritten<br />
werden. Das geht dann nur <strong>in</strong> Richtung Management. Dass beide der<br />
Me<strong>in</strong>ung s<strong>in</strong>d, da müsste man noch e<strong>in</strong>en Manager neben mir haben …“ (<strong>Familienunternehmen</strong>)<br />
„… Für den F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>vestor ist es ganz wichtig, dass er <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Art und Weise<br />
E<strong>in</strong>fluss auf die Besetzung des Managements hat. Er muss etwas dagegen machen<br />
können, wenn e<strong>in</strong> unfähiger Nachfolger die Geschäftsführung übernehmen<br />
soll …“ (Experte)<br />
Unternehmen mit<br />
M<strong>in</strong>derheitsbeteiligung<br />
AG, ke<strong>in</strong>e Sonderrechte<br />
GmbH (& Co. KG), ke<strong>in</strong>e Sonderrechte<br />
GmbH (& Co. KG), mit Sonderrechten<br />
ke<strong>in</strong>e Angaben<br />
Abb. 24: Existenz von Sonderrechten bei schlechter Unternehmensentwicklung<br />
Anmerkung: n=21<br />
(Quelle: Interviews)<br />
27 Vgl. Diem (2005), S. 90.<br />
3<br />
5<br />
21<br />
8<br />
5<br />
47