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Private Equity in Familienunternehmen

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Bei Mezzan<strong>in</strong>e-Beteiligungen hat der Kapitalgeber ke<strong>in</strong> Mitspracherecht und ke<strong>in</strong>e Zustimmungsvorbehalte.<br />

Stattdessen werden häufig sogenannte Covenants festgelegt.<br />

Hierbei handelt es sich um Auflagen, die Verpflichtungen <strong>in</strong> Form von Handlungs- und<br />

Unterlassungspflichten für den Kapitalnehmer umfassen. 27 In der Stichprobe wurden<br />

derartige Covenants bei allen Mezzan<strong>in</strong>e-Beteiligungen erfasst.<br />

4.3.2.2 Sonderrechte der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft<br />

Neben den zustimmungspflichtigen Geschäften kann sich die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft<br />

auch Sonderrechte im Falle e<strong>in</strong>er schlechten Unternehmensentwicklung zusichern<br />

lassen. Diese können vom E<strong>in</strong>satz von Beratern bis zum Austausch der Geschäftsführung<br />

reichen. In der Stichprobe hatten sich die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaften nur bei<br />

fünf M<strong>in</strong>derheitsbeteiligungen Sonderrechte bei e<strong>in</strong>er schlechten Unternehmensentwicklung<br />

e<strong>in</strong>geräumt. Dies liegt vor allem daran, dass das <strong>Familienunternehmen</strong> die<br />

Ausweitung der Macht der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft auf das operative Geschäft verh<strong>in</strong>dern<br />

möchte und dies e<strong>in</strong> Ausschlusskriterium bei Verhandlungen darstellt. In jüngeren<br />

Beteiligungsverträgen wurden jedoch häufiger Sonderrechte implementiert – meist<br />

zur Erhöhung des E<strong>in</strong>flusses auf die Geschäftsführung <strong>in</strong> schlechten Zeiten.<br />

„… Ja doch, es gibt bestimmte Klauseln, wenn Planzahlen dramatisch unterschritten<br />

werden. Das geht dann nur <strong>in</strong> Richtung Management. Dass beide der<br />

Me<strong>in</strong>ung s<strong>in</strong>d, da müsste man noch e<strong>in</strong>en Manager neben mir haben …“ (<strong>Familienunternehmen</strong>)<br />

„… Für den F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>vestor ist es ganz wichtig, dass er <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Art und Weise<br />

E<strong>in</strong>fluss auf die Besetzung des Managements hat. Er muss etwas dagegen machen<br />

können, wenn e<strong>in</strong> unfähiger Nachfolger die Geschäftsführung übernehmen<br />

soll …“ (Experte)<br />

Unternehmen mit<br />

M<strong>in</strong>derheitsbeteiligung<br />

AG, ke<strong>in</strong>e Sonderrechte<br />

GmbH (& Co. KG), ke<strong>in</strong>e Sonderrechte<br />

GmbH (& Co. KG), mit Sonderrechten<br />

ke<strong>in</strong>e Angaben<br />

Abb. 24: Existenz von Sonderrechten bei schlechter Unternehmensentwicklung<br />

Anmerkung: n=21<br />

(Quelle: Interviews)<br />

27 Vgl. Diem (2005), S. 90.<br />

3<br />

5<br />

21<br />

8<br />

5<br />

47

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