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Private Equity in Familienunternehmen

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Andererseits bevorzugt die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft ebenfalls e<strong>in</strong> Vorerwerbsrecht,<br />

um sicherzustellen, dass der Familienunternehmer ke<strong>in</strong>e weiteren Anteile an Außenstehende,<br />

die nicht im S<strong>in</strong>ne der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft agieren könnten, verkauft. In<br />

der Stichprobe s<strong>in</strong>d Vorerwerbsrechte nur <strong>in</strong> drei Fällen <strong>in</strong> der Gesellschaftervere<strong>in</strong>barung<br />

verankert worden und hierbei für beide Vertragsparteien.<br />

4.4.3 Mitveräußerungsrechte<br />

Das Mitveräußerungsrecht, auch Tag-along genannt, ermöglicht dem Gesellschafter, an<br />

e<strong>in</strong>em Anteilsverkauf e<strong>in</strong>es anderen Gesellschafters anteilig zu partizipieren. Zum Beispiel<br />

kann die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft im Falle e<strong>in</strong>es Mehrheitsverkaufs durch die<br />

Familie se<strong>in</strong>en Anteil zum gleichen Preis mitveräußern.<br />

E<strong>in</strong>e Veräußerung der Gesellschaftsanteile ist jedoch nicht möglich, falls der potenzielle<br />

Erwerber nicht bereit oder nicht <strong>in</strong> der Lage ist, die Anteile der anderen Gesellschafter<br />

mit zu erwerben. Sollte der potenzielle Erwerber nicht die notwendigen f<strong>in</strong>anziellen<br />

Mittel aufbr<strong>in</strong>gen können, um zu den Mehrheitsanteilen der Familie auch noch die Anteile<br />

der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft zu übernehmen, bedeutet dies <strong>in</strong> obigem Beispiel,<br />

dass auch die Familie ihre Anteile nicht verkaufen kann.<br />

Diese Regelung ist sowohl für die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft als auch für den Familienunternehmer<br />

möglich und s<strong>in</strong>nvoll (Evidenz <strong>in</strong> 10 Fällen).<br />

„… Wir haben e<strong>in</strong>e Tag-along Klausel vere<strong>in</strong>bart. Das heißt, wenn ich jemanden<br />

f<strong>in</strong>de, der mir die Mehrheit abkauft, dann muss ich den F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>vestor fragen,<br />

ob er auch verkaufen will, dass er nicht auf der M<strong>in</strong>derheit sitzen bleibt und<br />

vielleicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en großen Konzern e<strong>in</strong>gegliedert wird. Für mich ist das aber<br />

auch ganz praktisch. Falls der F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>vestor e<strong>in</strong>en f<strong>in</strong>det, der ihm die M<strong>in</strong>derheit<br />

abkauft, kann ich mich anschließen oder ich habe e<strong>in</strong>fach nur e<strong>in</strong>en neuen<br />

Partner …“ (<strong>Familienunternehmen</strong>)<br />

4.4.4 Mitnahmerecht<br />

Das Mitnahmerecht, oder auch Drag-along genannt, stellt für den (M<strong>in</strong>derheits- oder<br />

Mehrheits-) Gesellschafter das Recht dar, das <strong>Familienunternehmen</strong> unter bestimmten<br />

Bed<strong>in</strong>gungen zu 100 Prozent zu verkaufen. Die Bed<strong>in</strong>gungen für e<strong>in</strong>en Drag-along s<strong>in</strong>d<br />

meist e<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation aus Haltedauer, schlechter Geschäftsentwicklung und gescheiterten<br />

Verkaufsbemühungen der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft.<br />

Für die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft stellt das Mitnahmerecht den „Notausgang“ zur Liquidierung<br />

der Investition dar. Daher ist die Drag-along-Klausel für viele e<strong>in</strong> unvermeidbarer<br />

rechtlicher Bestandteil.<br />

„… Der Drag-along ist für die meisten F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>vestoren e<strong>in</strong>e notwendige Voraussetzung<br />

…“ (Experte)<br />

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