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Private Equity in Familienunternehmen

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•<br />

Allgeme<strong>in</strong>e<br />

Bestimmungen<br />

Firma und Sitz der Gesellschaft<br />

• Gegenstand des Unternehmens<br />

• Stammkapital und E<strong>in</strong>lagen<br />

• Kapitalerhöhungen<br />

• Zusammenlegung von<br />

Gesellschaftsanteilen<br />

• Sonstiges<br />

Gesellschafterversammlungen<br />

• Allgeme<strong>in</strong>e Regelungen<br />

• Gesellschafterbeschlüsse<br />

• Gegenstände der Beschlussfassung<br />

Geschäftsführung und<br />

Zustimmungsvorbehalte<br />

• Geschäftsführer Bestimmung und<br />

Abberufung<br />

• Vertretung<br />

• Zustimmungsvorbehalte<br />

• Sonderrechte der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-<br />

Gesellschaft<br />

• F<strong>in</strong>anz- und Investitionsplanung<br />

• Informationspflichten<br />

Jahresabschluss, Gew<strong>in</strong>nverwendung,<br />

Liquidation<br />

• Jahresabschluss<br />

• Ergebnisverwendung<br />

• Verteilung des Liquidationserlöses<br />

Beirat<br />

• E<strong>in</strong>richtung<br />

• Zusammensetzung<br />

(Entsenderecht der <strong>Private</strong>-<br />

<strong>Equity</strong>-Gesellschaft)<br />

• Rechte und Befugnisse<br />

• Innere Ordnung<br />

Abtretung von<br />

Gesellschaftsanteilen und<br />

Auflösung<br />

• Verfügung und Belastung von<br />

Gesellschaftsanteilen<br />

(V<strong>in</strong>kulierungsklausel, Sonderregelungen<br />

für <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-<br />

Gesellschaften)<br />

• E<strong>in</strong>ziehung und Abf<strong>in</strong>dung<br />

• Auflösung der Gesellschaft<br />

Abb. 22: Elemente des Gesellschaftsvertrags<br />

Anmerkung: Hervorgehobene Punkte s<strong>in</strong>d Besonderheiten bei M<strong>in</strong>derheitsbeteiligungen von <strong>Private</strong>-<br />

<strong>Equity</strong>-Gesellschaft und werden im Folgenden näher betrachtet.<br />

(Quelle: Beispielverträge, Interviews)<br />

4.3.2 Geschäftsführung und Zustimmungsvorbehalte<br />

4.3.2.1 Zustimmungsvorbehalte<br />

Zustimmungsvorbehalte bei bestimmten Entscheidungen (Zustimmungspflichtige Geschäfte)<br />

werden auf Wunsch der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft meist im Gesellschaftsvertrag<br />

verankert. 23 Die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft hat dadurch bei wichtigen Entscheidungen<br />

e<strong>in</strong> Mitspracherecht. Dieses soll die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft vor folgeschweren<br />

Entscheidungen des Mehrheitsgesellschafters schützen, die nicht dem Interesse<br />

der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft entsprechen.<br />

Zustimmungspflichtige Geschäfte s<strong>in</strong>d nicht gegen den Willen der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft<br />

durchführbar. Dies wird <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es expliziten Vetorechts oder über die<br />

Notwendigkeit e<strong>in</strong>es qualitativen Gesellschafterbeschlusses 24 im Gesellschaftsvertrag<br />

festgelegt. E<strong>in</strong>e erzwungene Alternativentscheidung durch die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft<br />

ist jedoch auch nicht möglich. Dies fordert bei zustimmungspflichtigen Geschäften<br />

immer e<strong>in</strong>en Konsens zwischen der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft und dem <strong>Familienunternehmen</strong>.<br />

23<br />

Verankerung ist alternativ auch <strong>in</strong> der Gesellschaftervere<strong>in</strong>barung oder e<strong>in</strong>er Geschäftsordnung für die<br />

Geschäftsführung möglich.<br />

24<br />

Qualitative Mehrheit der Gesellschafterversammlung (entspricht 75 Prozent), wenn <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-<br />

Gesellschaft mehr als 25 Prozent der Anteile hält.<br />

45

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