Private Equity in Familienunternehmen
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teilen ist aus Sicht des <strong>Familienunternehmen</strong>s kritisch zu beurteilen, da für die <strong>Private</strong>-<br />
<strong>Equity</strong>-Gesellschaft <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er schwierigen Situation e<strong>in</strong> Anreiz besteht, das Unternehmen<br />
zu liquidieren und sich e<strong>in</strong>e gewisse M<strong>in</strong>destrendite zu sichern.<br />
4.4 Gesellschaftervere<strong>in</strong>barung<br />
4.4.1 E<strong>in</strong>ordnung der Gesellschaftervere<strong>in</strong>barung<br />
Die Gesellschaftervere<strong>in</strong>barung regelt das Zusammenspiel zwischen den Gesellschaftern.<br />
Im Fall der M<strong>in</strong>derheitsbeteiligung betrifft dies die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft<br />
und die Eigentümerfamilie (siehe Abb. 29).<br />
Geschäftsführung<br />
Management<br />
Familie<br />
(50+X%)<br />
Gesellschaft (GmbH)<br />
Gesellschafter<br />
Gesellschaftervere<strong>in</strong>barung<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>vestoren<br />
(50-X%)<br />
Beirat<br />
Abb. 29: Schematische E<strong>in</strong>ordnung der Gesellschaftervere<strong>in</strong>barung<br />
Anmerkung: GmbH und GmbH & Co. KG im Folgenden fokussiert, da stark dom<strong>in</strong>ierende Rechtsform<br />
bei deutschen <strong>Familienunternehmen</strong><br />
(Quelle: Eigene Darstellung)<br />
Die Gesellschaftervere<strong>in</strong>barung setzt sich, ähnlich wie der Gesellschaftsvertrag, aus<br />
sechs grundsätzlichen Elementen zusammen. Diese können wiederum überschneidend<br />
zu den Bestandteilen des Gesellschaftsvertrages auftreten, wie beispielsweise die Charakteristika<br />
der Beteiligung. Im Folgenden wird, wie bereits beim Gesellschaftsvertrag,<br />
auf Besonderheiten der vertraglichen Komponenten bei M<strong>in</strong>derheitsbeteiligungen von<br />
<strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaften (grafisch hervorgehoben) e<strong>in</strong>gegangen. Regelungen zur<br />
Verfügung von Gesellschaftsanteilen s<strong>in</strong>d für alle Vertragsparteien verb<strong>in</strong>dlich. Absichtserklärungen<br />
zum Ausstieg der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft h<strong>in</strong>gegen s<strong>in</strong>d für die<br />
Gesellschafter nicht rechtlich verpflichtend. Die Bedeutung der vertraglichen Komponenten<br />
wird auf Basis der Erfahrungen und Sichtweisen der Familienunternehmer, <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaften<br />
und Experten analysiert.<br />
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