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Private Equity in Familienunternehmen

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teilen ist aus Sicht des <strong>Familienunternehmen</strong>s kritisch zu beurteilen, da für die <strong>Private</strong>-<br />

<strong>Equity</strong>-Gesellschaft <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er schwierigen Situation e<strong>in</strong> Anreiz besteht, das Unternehmen<br />

zu liquidieren und sich e<strong>in</strong>e gewisse M<strong>in</strong>destrendite zu sichern.<br />

4.4 Gesellschaftervere<strong>in</strong>barung<br />

4.4.1 E<strong>in</strong>ordnung der Gesellschaftervere<strong>in</strong>barung<br />

Die Gesellschaftervere<strong>in</strong>barung regelt das Zusammenspiel zwischen den Gesellschaftern.<br />

Im Fall der M<strong>in</strong>derheitsbeteiligung betrifft dies die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft<br />

und die Eigentümerfamilie (siehe Abb. 29).<br />

Geschäftsführung<br />

Management<br />

Familie<br />

(50+X%)<br />

Gesellschaft (GmbH)<br />

Gesellschafter<br />

Gesellschaftervere<strong>in</strong>barung<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>vestoren<br />

(50-X%)<br />

Beirat<br />

Abb. 29: Schematische E<strong>in</strong>ordnung der Gesellschaftervere<strong>in</strong>barung<br />

Anmerkung: GmbH und GmbH & Co. KG im Folgenden fokussiert, da stark dom<strong>in</strong>ierende Rechtsform<br />

bei deutschen <strong>Familienunternehmen</strong><br />

(Quelle: Eigene Darstellung)<br />

Die Gesellschaftervere<strong>in</strong>barung setzt sich, ähnlich wie der Gesellschaftsvertrag, aus<br />

sechs grundsätzlichen Elementen zusammen. Diese können wiederum überschneidend<br />

zu den Bestandteilen des Gesellschaftsvertrages auftreten, wie beispielsweise die Charakteristika<br />

der Beteiligung. Im Folgenden wird, wie bereits beim Gesellschaftsvertrag,<br />

auf Besonderheiten der vertraglichen Komponenten bei M<strong>in</strong>derheitsbeteiligungen von<br />

<strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaften (grafisch hervorgehoben) e<strong>in</strong>gegangen. Regelungen zur<br />

Verfügung von Gesellschaftsanteilen s<strong>in</strong>d für alle Vertragsparteien verb<strong>in</strong>dlich. Absichtserklärungen<br />

zum Ausstieg der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft h<strong>in</strong>gegen s<strong>in</strong>d für die<br />

Gesellschafter nicht rechtlich verpflichtend. Die Bedeutung der vertraglichen Komponenten<br />

wird auf Basis der Erfahrungen und Sichtweisen der Familienunternehmer, <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaften<br />

und Experten analysiert.<br />

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