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Private Equity in Familienunternehmen

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Beteiligungs<strong>in</strong>teresse<br />

42<br />

Absichtserklärung<br />

(Letter of Intent /<br />

Term Sheet)<br />

Beteiligungsvertrag<br />

Anteilsübergang<br />

Zeit<br />

Anteilskauf- und<br />

Übertragungsvertrag<br />

(Investment agreement)<br />

Ger<strong>in</strong>ge vertragliche Besonderheiten,<br />

daher ke<strong>in</strong> <strong>in</strong>haltlicher Fokus<br />

Haltedauer<br />

Gesellschaftsvertrag / Satzung<br />

(Memorandum of association)<br />

Gesellschaftervere<strong>in</strong>barung<br />

(Shareholder‘s agreement)<br />

Viele vertragliche Besonderheiten,<br />

daher <strong>in</strong>haltlicher Fokus<br />

Ausstieg<br />

Abb. 20: Wichtige vertragliche Elemente der M<strong>in</strong>derheitsbeteiligung – von der Absichtserklärung bis<br />

zum Ausstieg<br />

(Quelle: Eigene Darstellung)<br />

Nach der Kontaktaufnahme und der positiven Erstbeurteilung des <strong>Familienunternehmen</strong>s<br />

durch die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft werden häufig die Grundsatzbed<strong>in</strong>gungen<br />

e<strong>in</strong>er M<strong>in</strong>derheitsbeteiligung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Absichtserklärung der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft<br />

festgehalten. Die Absichtserklärung kann <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Letter of Intent oder Term Sheet<br />

gebildet werden.<br />

Der Letter of Intent beschreibt das Beteiligungs<strong>in</strong>teresse der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft<br />

am Unternehmen und legt die grundsätzlichen Beteiligungskonditionen fest. Das Term<br />

Sheet regelt die Berechnungsgrundsätze für die Beteiligung. In der Praxis werden Letter<br />

of Intent und Term Sheet oftmals synonym verwendet. Diese Absichtserklärung wird<br />

meist vor dem Due-Diligence-Prozess abgegeben. Nach der Due Diligence kommt es<br />

bei e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>igung zum Anteilskauf- und Übertragungsvertrag. Dieser f<strong>in</strong>det zeitlich<br />

meist mit dem Anteilsübergang statt.<br />

Losgelöst von der M<strong>in</strong>derheitsbeteiligung e<strong>in</strong>er <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft regeln generell<br />

zwei Vertragswerke die Zusammenarbeit der Organe des Unternehmens und der<br />

Gesellschafter untere<strong>in</strong>ander. Der Gesellschaftsvertrag (oder die Satzung) koord<strong>in</strong>iert<br />

die Kompetenzen und Abläufe zwischen den Organen Geschäftsführung, Kontrollgremium<br />

und Gesellschafter des <strong>Familienunternehmen</strong>s. Die Gesellschaftervere<strong>in</strong>barung<br />

regelt h<strong>in</strong>gegen das Verhältnis der Gesellschafter – hier des Familienunternehmers und<br />

der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft – untere<strong>in</strong>ander.<br />

Bei M<strong>in</strong>derheitsbeteiligungen von <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaften an <strong>Familienunternehmen</strong><br />

weisen <strong>in</strong>sbesondere der Gesellschaftsvertrag und die Gesellschaftervere<strong>in</strong>barung<br />

Besonderheiten auf. 21 Daher werden die vertraglichen Komponenten vor dem Anteilsübergang<br />

zwar kurz dargestellt, der <strong>in</strong>haltliche Fokus liegt allerd<strong>in</strong>gs auf den Regelun-<br />

21 Daneben gibt es zusätzlich noch verpflichtende Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung und den<br />

Beirat, die <strong>in</strong> vielen Fällen zum<strong>in</strong>dest teilweise <strong>in</strong> den Gesellschaftsvertrag und die Gesellschaftervere<strong>in</strong>barung<br />

<strong>in</strong>tegriert s<strong>in</strong>d.

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