Private Equity in Familienunternehmen
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4. Ausgestaltung der M<strong>in</strong>derheitsbeteiligung<br />
4.1 E<strong>in</strong>führende Überlegungen<br />
Im Folgenden wird der Bedarf für rechtliche Regelungen erläutert und die wesentlichen<br />
Vertragswerke bei e<strong>in</strong>er M<strong>in</strong>derheitsbeteiligung angeführt. Anschließend daran werden<br />
die Vertragswerke e<strong>in</strong>zeln aufgegriffen. Hierbei werden die vertraglichen Ausgestaltungen<br />
erst erläutert und daraufh<strong>in</strong> <strong>in</strong> der Stichprobe verifiziert und bewertet.<br />
Trotz der sorgfältigen Auswahl des F<strong>in</strong>anzierungspartners bergen M<strong>in</strong>derheitsbeteiligungen<br />
e<strong>in</strong> hohes Konfliktpotenzial zwischen den beteiligten Parteien. Unterschiedliche<br />
Zielsetzungen der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft und des Familienunternehmers führen<br />
vielmals zu beidseitigen Ängsten (siehe Abb. 19).<br />
Ängste der Gesellschafter bei e<strong>in</strong>er M<strong>in</strong>derheitsbeteiligung<br />
<strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft<br />
• „Totes“ Investment, ke<strong>in</strong>e Erreichung der Rendite<br />
• Ke<strong>in</strong>e Möglichkeit der Liquidierung der Anteile<br />
• Abhängigkeit von Entscheidungen des<br />
Mehrheitsgesellschafters<br />
Familienunternehmer<br />
• Renditedruck durch die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft<br />
• Verlust des <strong>Familienunternehmen</strong>s durch kalte<br />
Übernahme oder erzwungenen Verkauf des<br />
Unternehmens (Langfristigkeit)<br />
• Gefährdung der operativen Unabhängigkeit von<br />
der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft<br />
Vertragliche Regelung der Zusammenarbeit vor und während der Beteiligung wichtig<br />
Abb. 19: Gründe für die Wichtigkeit vertraglicher Regelungen im Rahmen e<strong>in</strong>er M<strong>in</strong>derheitsbeteiligung<br />
(Quelle: Eigene Darstellung)<br />
Die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft hat e<strong>in</strong>e gewisse Zielrendite, die mit dem Investment<br />
im <strong>Familienunternehmen</strong> erreicht werden soll. Zudem ist der M<strong>in</strong>derheitsgesellschafter<br />
ohne vertragliche Regelungen von den Entscheidungen des Mehrheitsgesellschafters<br />
stark abhängig. Daher fürchtet die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft bei Konflikten mit dem<br />
Familienunternehmer, dass e<strong>in</strong>e Liquidierung se<strong>in</strong>er Anteile nicht möglich ist und die<br />
gewünschte Zielrendite nicht erreicht werden kann.<br />
Demgegenüber stehen die Ängste des Familienunternehmers, e<strong>in</strong>e <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft<br />
als M<strong>in</strong>derheitsgesellschafter aufzunehmen. Er fürchtet den Renditedruck, den<br />
Verlust des <strong>Familienunternehmen</strong>s durch e<strong>in</strong>en erzwungenen Verkauf und die Gefährdung<br />
der operativen Unabhängigkeit. Vor diesem H<strong>in</strong>tergrund s<strong>in</strong>d vertragliche Regelungen<br />
für die Zusammenarbeit der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft und dem Familienunternehmer<br />
vor und während der Beteiligung essenziell.<br />
Im Folgenden werden die allgeme<strong>in</strong>en rechtlichen Elemente zur Regelung während der<br />
Anbahnung der Beteiligung bis h<strong>in</strong> zum Ausstieg der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft aufgeführt<br />
(siehe Abb. 20).<br />
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