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Private Equity in Familienunternehmen

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4. Ausgestaltung der M<strong>in</strong>derheitsbeteiligung<br />

4.1 E<strong>in</strong>führende Überlegungen<br />

Im Folgenden wird der Bedarf für rechtliche Regelungen erläutert und die wesentlichen<br />

Vertragswerke bei e<strong>in</strong>er M<strong>in</strong>derheitsbeteiligung angeführt. Anschließend daran werden<br />

die Vertragswerke e<strong>in</strong>zeln aufgegriffen. Hierbei werden die vertraglichen Ausgestaltungen<br />

erst erläutert und daraufh<strong>in</strong> <strong>in</strong> der Stichprobe verifiziert und bewertet.<br />

Trotz der sorgfältigen Auswahl des F<strong>in</strong>anzierungspartners bergen M<strong>in</strong>derheitsbeteiligungen<br />

e<strong>in</strong> hohes Konfliktpotenzial zwischen den beteiligten Parteien. Unterschiedliche<br />

Zielsetzungen der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft und des Familienunternehmers führen<br />

vielmals zu beidseitigen Ängsten (siehe Abb. 19).<br />

Ängste der Gesellschafter bei e<strong>in</strong>er M<strong>in</strong>derheitsbeteiligung<br />

<strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft<br />

• „Totes“ Investment, ke<strong>in</strong>e Erreichung der Rendite<br />

• Ke<strong>in</strong>e Möglichkeit der Liquidierung der Anteile<br />

• Abhängigkeit von Entscheidungen des<br />

Mehrheitsgesellschafters<br />

Familienunternehmer<br />

• Renditedruck durch die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft<br />

• Verlust des <strong>Familienunternehmen</strong>s durch kalte<br />

Übernahme oder erzwungenen Verkauf des<br />

Unternehmens (Langfristigkeit)<br />

• Gefährdung der operativen Unabhängigkeit von<br />

der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft<br />

Vertragliche Regelung der Zusammenarbeit vor und während der Beteiligung wichtig<br />

Abb. 19: Gründe für die Wichtigkeit vertraglicher Regelungen im Rahmen e<strong>in</strong>er M<strong>in</strong>derheitsbeteiligung<br />

(Quelle: Eigene Darstellung)<br />

Die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft hat e<strong>in</strong>e gewisse Zielrendite, die mit dem Investment<br />

im <strong>Familienunternehmen</strong> erreicht werden soll. Zudem ist der M<strong>in</strong>derheitsgesellschafter<br />

ohne vertragliche Regelungen von den Entscheidungen des Mehrheitsgesellschafters<br />

stark abhängig. Daher fürchtet die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft bei Konflikten mit dem<br />

Familienunternehmer, dass e<strong>in</strong>e Liquidierung se<strong>in</strong>er Anteile nicht möglich ist und die<br />

gewünschte Zielrendite nicht erreicht werden kann.<br />

Demgegenüber stehen die Ängste des Familienunternehmers, e<strong>in</strong>e <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft<br />

als M<strong>in</strong>derheitsgesellschafter aufzunehmen. Er fürchtet den Renditedruck, den<br />

Verlust des <strong>Familienunternehmen</strong>s durch e<strong>in</strong>en erzwungenen Verkauf und die Gefährdung<br />

der operativen Unabhängigkeit. Vor diesem H<strong>in</strong>tergrund s<strong>in</strong>d vertragliche Regelungen<br />

für die Zusammenarbeit der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft und dem Familienunternehmer<br />

vor und während der Beteiligung essenziell.<br />

Im Folgenden werden die allgeme<strong>in</strong>en rechtlichen Elemente zur Regelung während der<br />

Anbahnung der Beteiligung bis h<strong>in</strong> zum Ausstieg der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft aufgeführt<br />

(siehe Abb. 20).<br />

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