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Private Equity in Familienunternehmen

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Aufgrund der überwiegenden Mehrheit der GmbHs und GmbH & Co. KGs als Rechtsform<br />

bei <strong>Familienunternehmen</strong> wird im Folgenden auf die Besonderheiten und Gestaltungsfreiheiten<br />

des Beirats <strong>in</strong> der GmbH und GmbH & Co. KG e<strong>in</strong>gegangen.<br />

4.3.3.1 E<strong>in</strong>richtung<br />

Für die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft ist die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es Beirats Voraussetzung für<br />

die Beteiligung an e<strong>in</strong>em <strong>Familienunternehmen</strong>. Dies konnte <strong>in</strong> der Stichprobe bestätigt<br />

werden (siehe Abb. 26). Während der M<strong>in</strong>derheitsbeteiligung der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft<br />

existierte e<strong>in</strong> Beirat <strong>in</strong> allen befragten GmbHs und Personengesellschaften<br />

(n=16). Teilweise war der Beirat bereits vor der M<strong>in</strong>derheitsbeteiligung vorhanden<br />

(n=7). Mehrheitlich wurde der Beirat jedoch erst durch die M<strong>in</strong>derheitsbeteiligung e<strong>in</strong>gerichtet<br />

(n=9).<br />

50<br />

GmbH oder GmbH & Co. KG*<br />

Beirat vor PEG-Beteiligung vorhanden<br />

Beirat durch PEG-Beteiligung<br />

e<strong>in</strong>gerichtet<br />

Abb. 26: Existenz und Zeitpunkt der E<strong>in</strong>richtung des Beirats<br />

Anmerkung: n=16, * GmbH oder Personengesellschaft zum Zeitpunkt des E<strong>in</strong>stiegs des Investors<br />

(Quelle: Interviews)<br />

9<br />

Der Großteil der Familienunternehmer bewertete die E<strong>in</strong>richtung des Beirats als positiv.<br />

Selbst nach dem Ausstieg der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft wurde der Beirat <strong>in</strong> allen Fällen<br />

beibehalten.<br />

„… Den Beirat haben wir mit der Here<strong>in</strong>nahme der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft<br />

e<strong>in</strong>geführt. Das hat so gut funktioniert, dass wir ihn nun nach dem Ausstieg weiterh<strong>in</strong><br />

beibehalten werden …“ (<strong>Familienunternehmen</strong>)<br />

4.3.3.2 Zusammensetzung<br />

Die Zusammensetzung des Beirats wird im Gesellschaftsvertrag vorgegeben. Bestandteile<br />

der Regelungen s<strong>in</strong>d die Anzahl der Beiratsmitglieder sowie die Voraussetzungen<br />

und Qualifikationen, die die Mitglieder des Beirats vorweisen müssen.<br />

16<br />

7

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