Private Equity in Familienunternehmen
Private Equity in Familienunternehmen
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Aufgrund der überwiegenden Mehrheit der GmbHs und GmbH & Co. KGs als Rechtsform<br />
bei <strong>Familienunternehmen</strong> wird im Folgenden auf die Besonderheiten und Gestaltungsfreiheiten<br />
des Beirats <strong>in</strong> der GmbH und GmbH & Co. KG e<strong>in</strong>gegangen.<br />
4.3.3.1 E<strong>in</strong>richtung<br />
Für die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft ist die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es Beirats Voraussetzung für<br />
die Beteiligung an e<strong>in</strong>em <strong>Familienunternehmen</strong>. Dies konnte <strong>in</strong> der Stichprobe bestätigt<br />
werden (siehe Abb. 26). Während der M<strong>in</strong>derheitsbeteiligung der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft<br />
existierte e<strong>in</strong> Beirat <strong>in</strong> allen befragten GmbHs und Personengesellschaften<br />
(n=16). Teilweise war der Beirat bereits vor der M<strong>in</strong>derheitsbeteiligung vorhanden<br />
(n=7). Mehrheitlich wurde der Beirat jedoch erst durch die M<strong>in</strong>derheitsbeteiligung e<strong>in</strong>gerichtet<br />
(n=9).<br />
50<br />
GmbH oder GmbH & Co. KG*<br />
Beirat vor PEG-Beteiligung vorhanden<br />
Beirat durch PEG-Beteiligung<br />
e<strong>in</strong>gerichtet<br />
Abb. 26: Existenz und Zeitpunkt der E<strong>in</strong>richtung des Beirats<br />
Anmerkung: n=16, * GmbH oder Personengesellschaft zum Zeitpunkt des E<strong>in</strong>stiegs des Investors<br />
(Quelle: Interviews)<br />
9<br />
Der Großteil der Familienunternehmer bewertete die E<strong>in</strong>richtung des Beirats als positiv.<br />
Selbst nach dem Ausstieg der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft wurde der Beirat <strong>in</strong> allen Fällen<br />
beibehalten.<br />
„… Den Beirat haben wir mit der Here<strong>in</strong>nahme der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft<br />
e<strong>in</strong>geführt. Das hat so gut funktioniert, dass wir ihn nun nach dem Ausstieg weiterh<strong>in</strong><br />
beibehalten werden …“ (<strong>Familienunternehmen</strong>)<br />
4.3.3.2 Zusammensetzung<br />
Die Zusammensetzung des Beirats wird im Gesellschaftsvertrag vorgegeben. Bestandteile<br />
der Regelungen s<strong>in</strong>d die Anzahl der Beiratsmitglieder sowie die Voraussetzungen<br />
und Qualifikationen, die die Mitglieder des Beirats vorweisen müssen.<br />
16<br />
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