Private Equity in Familienunternehmen
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54<br />
„… Bei uns wurde von vornhere<strong>in</strong> ausgemacht: ke<strong>in</strong>e Ausschüttungen. Es war<br />
total wertsteigerungsorientiert. Gut, Steuern wurden natürlich entnommen, aber<br />
den Lebensunterhalt mussten wir aus unserem Privatvermögen bestreiten …“<br />
(<strong>Familienunternehmen</strong>) 32<br />
„… Ja, das Thema Ausschüttungspolitik ist enorm wichtig. Der Familiengesellschafter<br />
muss ja se<strong>in</strong>e Steuern bezahlen. Wenn Sie Gew<strong>in</strong>ne machen, müssen Sie<br />
Steuern zahlen, also müssen Sie zum<strong>in</strong>dest den steuerlichen Anteil des Gew<strong>in</strong>ns<br />
entnehmen können. Sonst müssten Sie das ja aus dem Privatvermögen bezahlen<br />
…“ (<strong>Familienunternehmen</strong>)<br />
Bei Beteiligungsgesellschaften bed<strong>in</strong>gt die Investitionsstrategie die Präferenzen bezüglich<br />
der Ausschüttungspolitik. Diejenigen, die e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destkapitalrendite aus der Komb<strong>in</strong>ation<br />
von Ausschüttungen und Unternehmenswertsteigerungen realisieren, bevorzugen<br />
oftmals Ausschüttungen während der Haltedauer.<br />
„… Wir haben ke<strong>in</strong>e konkrete Ausschüttungspolitik festgelegt. Und das ist am<br />
Ende dann auch negativ für den F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>vestor gewesen, weil er ke<strong>in</strong>e Ausschüttungen<br />
gesehen hat. Das ist dann auch der Punkt gewesen, der am Ende<br />
zum Ausstieg der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft geführt hat …“ (<strong>Familienunternehmen</strong>)<br />
Für Beteiligungsgesellschaften, die ihre Kapitalrendite aus der Steigerung des Unternehmenswertes<br />
beziehen, steht dagegen e<strong>in</strong>e Thesaurierung der Gew<strong>in</strong>ne im Vordergrund.<br />
Daher ist e<strong>in</strong>e klare Regelung der Ergebnisverwendung zur Vermeidung potenzieller<br />
Konflikte zwischen dem Familienunternehmer und der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft<br />
notwendig.<br />
4.3.4.2 Verteilung des Liquidationserlöses<br />
Im Falle e<strong>in</strong>er Liquidation des Unternehmens werden vorrangige Gläubiger bedient. 33<br />
Der verbleibende Liquidationserlös wird auf die Eigenkapitalgeber verteilt. 34 Vere<strong>in</strong>zelt<br />
lassen sich die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaften für solche Fälle Vorzugsanteile e<strong>in</strong>räumen.<br />
Bei e<strong>in</strong>er Liquidation haben diese Vorzugsanteile Vorrang und die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-<br />
Gesellschaft erhält die gesamten E<strong>in</strong>zahlungen zuzüglich e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>barten jährlichen<br />
Verz<strong>in</strong>sung. 35 Erst nach der Befriedigung der Forderungen der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft<br />
erhält dann der Familienunternehmer den verbleibenden Erlös.<br />
In der Stichprobe konnte diese Konstellation nicht verifiziert werden. In den 21 M<strong>in</strong>derheitsbeteiligungen<br />
waren die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaften und der Familienunternehmer<br />
im Falle e<strong>in</strong>er Liquidation gleichberechtigt. Die E<strong>in</strong>räumung von Vorzugsan-<br />
32<br />
Aussage der Zitate nur für Personengesellschaften gültig.<br />
33<br />
Die bevorzugte Bedienung der Ansprüche von <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaften (liquidation preference)<br />
f<strong>in</strong>det auch beim Unternehmensverkauf Anwendung.<br />
34<br />
Es wird e<strong>in</strong>e F<strong>in</strong>anzierungsstruktur ohne Mezzan<strong>in</strong>e-Kapital angenommen.<br />
35<br />
Dies geschieht natürlich unter Beachtung zuvor geleisteter Ausschüttungen an die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-<br />
Gesellschaft.