Private Equity in Familienunternehmen
Private Equity in Familienunternehmen
Private Equity in Familienunternehmen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
56<br />
Charakteristika<br />
der Beteiligung<br />
• Beteiligungshöhe <strong>in</strong>kl. E<strong>in</strong>lagen<br />
und resultierendem<br />
Beteiligungsverhältnis<br />
• Bankenf<strong>in</strong>anzierung<br />
• Ausschüttungspolitik<br />
• Zuteilung der Liquidationserlös<br />
• Verwässerungsschutz<br />
Geschäftsführende Gesellschafter<br />
• Geschäftsführungstätigkeiten<br />
• Lebensversicherung<br />
• Besetzung der Geschäftsführung<br />
• Übertragungs- und<br />
Übernahmeverpflichtung von<br />
Anteilen ausscheidender<br />
geschäftsführender Gesellschafter<br />
•<br />
Verfügung von<br />
Gesellschaftsanteilen<br />
Vorerwerbsrechte<br />
• Mitveräußerungsrechte<br />
• Mitnahmerecht<br />
• Vordef<strong>in</strong>ierte Kaufoption und<br />
Verkaufsoption<br />
• Erbfall und E<strong>in</strong>zelrechtsnachfolge<br />
Corporate<br />
Governance<br />
• Regelung Gesellschaftsvertrag<br />
• Beiratzusammensetzung und<br />
-aufgaben<br />
• Absichtserklärungen zum<br />
Ausstieg<br />
Garantien<br />
• Garantien für Zeitraum bis zum<br />
Beteiligungsstichtag<br />
• Nachfolgeplanung im Management<br />
• Haftung, Schadensersatz und<br />
Verjährung<br />
Sonstiges<br />
• Vertraulichkeit<br />
• Übernahme von Kosten (meistens<br />
Gesellschaft)<br />
• Verkehrswert (z.B. IDW S 1) oder<br />
Wirtschaftsprüfer als<br />
Schiedsgutachter<br />
Abb. 30: Elemente der Gesellschaftervere<strong>in</strong>barung<br />
Anmerkung: Hervorgehobene Punkte s<strong>in</strong>d Besonderheiten bei M<strong>in</strong>derheitsbeteiligungen von <strong>Private</strong>-<br />
<strong>Equity</strong>-Gesellschaften<br />
(Quelle: Beispielverträge, Interviews)<br />
4.4.2 Vorerwerbsrechte<br />
Bei Vorerwerbsrechten muss derjenige Gesellschafter, der se<strong>in</strong>e Anteile veräußern<br />
möchte, e<strong>in</strong> Veräußerungsangebot an die übrigen Gesellschafter abgeben. Das Angebot<br />
muss dem Preis entsprechen, zu dem e<strong>in</strong> potenzieller Erwerber den Anteil übernehmen<br />
könnte.<br />
Die Interviews mit Experten und <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaften geben H<strong>in</strong>weise auf e<strong>in</strong>en<br />
möglichen Zielkonflikt zwischen <strong>Familienunternehmen</strong> und <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft.<br />
Der Familienunternehmer bevorzugt das Vorrecht, die Anteile an se<strong>in</strong>em Unternehmen<br />
zurückzukaufen, um den Weiterverkauf an e<strong>in</strong>en unerwünschten Partner abzuwehren.<br />
Der Familienunternehmer möchte damit zum Beispiel den Verkauf der Anteile<br />
der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft an e<strong>in</strong>en Wettbewerber des <strong>Familienunternehmen</strong>s verh<strong>in</strong>dern.<br />
Dadurch wird für die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft die Identifikation und Ansprache e<strong>in</strong>es<br />
Käufers mit e<strong>in</strong>em verb<strong>in</strong>dlichen Angebot durch das Vorerwerbsrecht des Familienunternehmers<br />
erschwert. Für die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft stellt dies e<strong>in</strong> großes<br />
Problem dar.<br />
„… Es ist generell schon sehr schwer, M<strong>in</strong>derheitsanteile zu verkaufen. Mit<br />
Vorerwerbsrechten für den Familienunternehmer ist es fast unmöglich. Es ist<br />
ausgeschlossen, dass man e<strong>in</strong>en ernsthaften Interessenten für e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>derheit<br />
f<strong>in</strong>det, wenn dieser weiß, dass der Familienunternehmer dann e<strong>in</strong>fach se<strong>in</strong> Angebot<br />
übernehmen und die Anteile erwerben kann …“ (Experte)