Untitled - Elternverein Baden-Württemberg
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CURRICULUM - TRANSITION - Ausbildung zum/r Übergangsbegleiter/in für frühkindliche Bildungsprozesse - Socrates Grundtvig 1.1 Projekt<br />
5. Modul „Werteerziehung“<br />
liche Erziehung als wichtiger Schlüssel für einen<br />
entscheidenden Lebensbereich hervorgehoben<br />
und den Mitgliedsstaaten zur intensiven<br />
Betreuung nachdrücklich empfohlen wird.<br />
Die frühen Jahre sind ein wichtiges Fenster,<br />
das den Blickwinkel auf die Basis künftiger<br />
Lernprozesse eröffnet. Die natürliche Neugier<br />
von Kindern bildet die Basis für Freude und die<br />
Bereitschaft zum Lernen sowie spätere Teilnahme<br />
am lebenslangen Lernen. Besonderes<br />
Augenmerk ist auf jene Kinder zu legen, die<br />
aufgrund ihrer persönlichen, sozialen, kulturellen<br />
oder ökonomischen Bedingungen benachteiligt<br />
sind.<br />
In diesem Zusammenhang misst die EU der<br />
möglichst qualifizierten Aus- und Fortbildung<br />
von ÜbergangsbegleiterInnen, KindergärtnerInnen,<br />
FrüherzieherInnen höchste Bedeutung<br />
bei. Gerade in diesem Zusammenhang gilt es<br />
entsprechende Curricula und Ausbildungsmöglichkeiten<br />
für künftige Früherzieher mit ausreichenden<br />
räumlichen und personellen Ressourcen<br />
zu schaffen.<br />
Das individuelle Recht auf Alphabetisierung<br />
und Basis-Ausbildung, die Bereitschaft zu lebenslangem<br />
Lernen aber auch die Nutzung der<br />
Vorteile des E-Learnings werden von der EU<br />
als zentrale Ziele betrachtet. Die Anstrengungen<br />
der Mitgliedsstaaten sollten aber auch der<br />
Sicherung einer qualifizierten Erwachsenenbildung,<br />
insbesondere für Menschen mit besonderen<br />
Bedürfnissen gewidmet werden. Absoluter<br />
Vorrang gilt natürlich der Sicherung einer<br />
qualifizierten Lehreraus- und -weiterbildung<br />
unter Beachtung entsprechenden Feedbacks,<br />
aber auch das Beseitigen von Barrieren in der<br />
gesamten Erwachsenenbildung ist von wesentlicher<br />
Bedeutung. Dies schließt natürlich<br />
auch die Entwicklung eines zukunftsorientierten<br />
Instrumentariums ebenso ein wie die Bereitstellung<br />
von ausreichenden Mitteln für<br />
lebenslanges Lernen.<br />
Die Erziehungsminister unterstreichen ferner<br />
die Notwendigkeit, in der frühen Kindheit und<br />
in der Jugend in altersgleichen Gruppen zu lernen<br />
und fordern die EU auf, Vorschläge für gemeinsame<br />
EU-weite Arbeitsprogramme zu<br />
entwickeln, die im „Europäischen Jahr für Erziehung<br />
und Ausbildung 2010" zum Tragen<br />
kommen.<br />
II. Themen<br />
4. Konkrete europäische Erziehungs- und<br />
Lernziele<br />
4.1 Freiheit<br />
Die drei zentralen Aspekte - Redefreiheit, Glaubensfreiheit<br />
und Niederlassungsfreiheit - müssen<br />
als Basisrechte für alle europäischen<br />
Bürger zur Verfügung stehen: jeder Bürger<br />
muss über die Freiheit der Wahl verfügen,<br />
seine Entscheidungen ungehindert selbst treffen<br />
zu können.<br />
So wie es in der Menschenrechtsdeklaration<br />
der Vereinten Nationen postuliert wird, verdienen<br />
die Wahrung und der Schutz der menschlichen<br />
Würde eine herausragende Position und<br />
universellen Charakter. Diese Deklaration ist<br />
für alle Staaten der Welt bindend und sollte als<br />
wichtiges Lernziel für alle Kinder und Jugendlichen<br />
der Staaten in der Europäischen Union<br />
gelten.<br />
Gerade heutzutage wird der Begriff Freiheit als<br />
allgemein gesichert angesehen. Diese vermeintliche<br />
Gewissheit bietet breiten Raum für<br />
Diskussionen zu Fragen über die Beschaffenheit<br />
dieser Freiheit.<br />
Kann Freiheit von jedem Menschen jederzeit<br />
realisiert werden? Für wen gibt es wann, wo<br />
und in welcher Hinsicht Einschränkungen der<br />
Wahlmöglichkeit? Welche Konsequenzen ergeben<br />
sich für das Individuum aus dieser Realität?<br />
Fragen, die von jungen Menschen auf der<br />
Basis ihrer eigenen Beobachtungen, Erfahrungen<br />
und Überlegungen zu beantworten wären.<br />
Politische Freiheit schließt das Recht, die Fähigkeit<br />
und die Kapazität ein, Selbstbestimmung<br />
als einen Ausdruck individuellen Wollens<br />
und Wünschens zu ermöglichen. Das Prinzip<br />
der politischen Freiheit schließt natürlich auch<br />
bürgerliche und allgemein-menschliche Rechte<br />
ein. Die meisten demokratischen Staaten und<br />
Gemeinschaften sind durch die in den staatlichen<br />
Verfassungen geschützten „Teil-Rechte"<br />
geprägt:<br />
î Gedankenfreiheit<br />
î Redefreiheit<br />
î Intellektuelle Freiheit<br />
î Versammlungsfreiheit<br />
î Freiheit Bündnisse zu schließen und Vereinigungen<br />
(Parteien, Vereine etc.) zu