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Untitled - Elternverein Baden-Württemberg

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CURRICULUM - TRANSITION - Ausbildung zum/r Übergangsbegleiter/in für frühkindliche Bildungsprozesse - Socrates Grundtvig 1.1 Projekt<br />

5. Modul „Werteerziehung“<br />

liche Erziehung als wichtiger Schlüssel für einen<br />

entscheidenden Lebensbereich hervorgehoben<br />

und den Mitgliedsstaaten zur intensiven<br />

Betreuung nachdrücklich empfohlen wird.<br />

Die frühen Jahre sind ein wichtiges Fenster,<br />

das den Blickwinkel auf die Basis künftiger<br />

Lernprozesse eröffnet. Die natürliche Neugier<br />

von Kindern bildet die Basis für Freude und die<br />

Bereitschaft zum Lernen sowie spätere Teilnahme<br />

am lebenslangen Lernen. Besonderes<br />

Augenmerk ist auf jene Kinder zu legen, die<br />

aufgrund ihrer persönlichen, sozialen, kulturellen<br />

oder ökonomischen Bedingungen benachteiligt<br />

sind.<br />

In diesem Zusammenhang misst die EU der<br />

möglichst qualifizierten Aus- und Fortbildung<br />

von ÜbergangsbegleiterInnen, KindergärtnerInnen,<br />

FrüherzieherInnen höchste Bedeutung<br />

bei. Gerade in diesem Zusammenhang gilt es<br />

entsprechende Curricula und Ausbildungsmöglichkeiten<br />

für künftige Früherzieher mit ausreichenden<br />

räumlichen und personellen Ressourcen<br />

zu schaffen.<br />

Das individuelle Recht auf Alphabetisierung<br />

und Basis-Ausbildung, die Bereitschaft zu lebenslangem<br />

Lernen aber auch die Nutzung der<br />

Vorteile des E-Learnings werden von der EU<br />

als zentrale Ziele betrachtet. Die Anstrengungen<br />

der Mitgliedsstaaten sollten aber auch der<br />

Sicherung einer qualifizierten Erwachsenenbildung,<br />

insbesondere für Menschen mit besonderen<br />

Bedürfnissen gewidmet werden. Absoluter<br />

Vorrang gilt natürlich der Sicherung einer<br />

qualifizierten Lehreraus- und -weiterbildung<br />

unter Beachtung entsprechenden Feedbacks,<br />

aber auch das Beseitigen von Barrieren in der<br />

gesamten Erwachsenenbildung ist von wesentlicher<br />

Bedeutung. Dies schließt natürlich<br />

auch die Entwicklung eines zukunftsorientierten<br />

Instrumentariums ebenso ein wie die Bereitstellung<br />

von ausreichenden Mitteln für<br />

lebenslanges Lernen.<br />

Die Erziehungsminister unterstreichen ferner<br />

die Notwendigkeit, in der frühen Kindheit und<br />

in der Jugend in altersgleichen Gruppen zu lernen<br />

und fordern die EU auf, Vorschläge für gemeinsame<br />

EU-weite Arbeitsprogramme zu<br />

entwickeln, die im „Europäischen Jahr für Erziehung<br />

und Ausbildung 2010" zum Tragen<br />

kommen.<br />

II. Themen<br />

4. Konkrete europäische Erziehungs- und<br />

Lernziele<br />

4.1 Freiheit<br />

Die drei zentralen Aspekte - Redefreiheit, Glaubensfreiheit<br />

und Niederlassungsfreiheit - müssen<br />

als Basisrechte für alle europäischen<br />

Bürger zur Verfügung stehen: jeder Bürger<br />

muss über die Freiheit der Wahl verfügen,<br />

seine Entscheidungen ungehindert selbst treffen<br />

zu können.<br />

So wie es in der Menschenrechtsdeklaration<br />

der Vereinten Nationen postuliert wird, verdienen<br />

die Wahrung und der Schutz der menschlichen<br />

Würde eine herausragende Position und<br />

universellen Charakter. Diese Deklaration ist<br />

für alle Staaten der Welt bindend und sollte als<br />

wichtiges Lernziel für alle Kinder und Jugendlichen<br />

der Staaten in der Europäischen Union<br />

gelten.<br />

Gerade heutzutage wird der Begriff Freiheit als<br />

allgemein gesichert angesehen. Diese vermeintliche<br />

Gewissheit bietet breiten Raum für<br />

Diskussionen zu Fragen über die Beschaffenheit<br />

dieser Freiheit.<br />

Kann Freiheit von jedem Menschen jederzeit<br />

realisiert werden? Für wen gibt es wann, wo<br />

und in welcher Hinsicht Einschränkungen der<br />

Wahlmöglichkeit? Welche Konsequenzen ergeben<br />

sich für das Individuum aus dieser Realität?<br />

Fragen, die von jungen Menschen auf der<br />

Basis ihrer eigenen Beobachtungen, Erfahrungen<br />

und Überlegungen zu beantworten wären.<br />

Politische Freiheit schließt das Recht, die Fähigkeit<br />

und die Kapazität ein, Selbstbestimmung<br />

als einen Ausdruck individuellen Wollens<br />

und Wünschens zu ermöglichen. Das Prinzip<br />

der politischen Freiheit schließt natürlich auch<br />

bürgerliche und allgemein-menschliche Rechte<br />

ein. Die meisten demokratischen Staaten und<br />

Gemeinschaften sind durch die in den staatlichen<br />

Verfassungen geschützten „Teil-Rechte"<br />

geprägt:<br />

î Gedankenfreiheit<br />

î Redefreiheit<br />

î Intellektuelle Freiheit<br />

î Versammlungsfreiheit<br />

î Freiheit Bündnisse zu schließen und Vereinigungen<br />

(Parteien, Vereine etc.) zu

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