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89. Sitzung - Bayerischer Landtag

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Plenarprotokoll 14/89 v. 15.05.2002 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 14.Wahlperiode 6345<br />

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Die nächste Zusatzfrage:<br />

Kollege Kobler.<br />

Kobler (CSU): Herr Staatsminister, ist bei diesem Forschungsbericht,<br />

den die Staatsregierung beim Max-<br />

Planck-Institut in Auftrag gegeben hat, auch zur Auflage<br />

gemacht, eventuell Überlegungen anzustellen, Strategien<br />

zu entwickeln, wie Menschen, die an der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit<br />

erkrankt sind, krankenhausmäßig<br />

und pflegerisch behandelt werden sollten? Ich habe den<br />

Eindruck, dass man hier in den bekannten Fällen ziemlich<br />

allein gelassen wird.<br />

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Staatsminister.<br />

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministerium):<br />

Nur zur Klarstellung: Der Auftrag ist nicht an das<br />

Max-Planck-Institut gegangen, sondern an die Ludwig-<br />

Maximilians-Universität München. Ich sage das, damit<br />

das nicht falsch im Protokoll steht.<br />

Wir haben natürlich, allerdings nicht im Rahmen der Risikoanalyse,<br />

Fragen zu dieser Erkrankung gestellt. Wir<br />

wissen aber, dass es spontane Creutzfeldt-Jakob-Erkrankungen<br />

gibt, die bei älteren Personen auftreten. Da<br />

weiß man, was man mit diesen Personen macht. Die<br />

neue Variante tritt bei jungen Menschen auf. Wir würden<br />

dabei natürlich auch auf die englischen Erfahrungen<br />

zurückgreifen können. Dort hat man wesentlich mehr<br />

Erfahrungen in der Behandlung solcher Krankheiten als<br />

wir. Aber in der Risikoanalyse ist das nicht enthalten.<br />

Dort geht es schlicht und einfach darum, abzuschätzen,<br />

wie sich BSE in Bayern entwickeln wird, wo rückblickend<br />

die Risikofaktoren sind und wo es noch zusätzliche Risiken<br />

für die Menschen und für die Tiere gibt, die wir möglicherweise<br />

bis jetzt noch nicht beachtet haben.<br />

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Weitere Zusatzfrage:<br />

Frau Kollegin Hecht.<br />

Frau Hecht (SPD) (von der Rednerin nicht autorisiert):<br />

Noch eine Frage, Herr Staatsminister. Man hat mir mitgeteilt,<br />

dass man sich in Großbritannien mit vielen Beruhigungsmitteln<br />

usw. eingedeckt hat. Ich frage: Soll das<br />

bei uns auch angedacht werden? Wie mein Kollege<br />

gesagt hat, ist es günstiger, wenn man sich darauf vorbereitet,<br />

wie man diese Leute pflegen kann, wie man in<br />

der Hospiz mit ihnen arbeiten muss. Aber die Anwendung<br />

von Beruhigungsmitteln, wie das in Großbritannien<br />

geschieht, ist, glaube ich, nicht der richtige Weg.<br />

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Staatsminister.<br />

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministerium):<br />

Ich teile Ihre Auffassung. Es gibt natürlich intensive<br />

Forschungen dazu, wie man diese Krankheit heilen<br />

kann, wie man sie behandeln kann. Aber die Frage<br />

bezieht sich auf die Risikoanalyse. Dort ist das nicht enthalten.<br />

Alle Prionenerkrankungen und somit auch diese<br />

Krankheit sind natürlich ein Thema in der gesamten<br />

medizinischen Forschung. Dabei geht das in Richtung<br />

Behandlung und nicht in Richtung Beruhigung. Da gebe<br />

ich Ihnen völlig Recht. Wenn Sie das interessiert, kann<br />

ich gern einmal abfragen und im Ausschuss berichten,<br />

wie die Forschungen in diesem Bereich sind. Das kann<br />

ich jetzt aus dem Stegreif sicherlich nur unvollkommen<br />

tun. Aber ich bin gern bereit, das schriftlich oder mündlich<br />

im Ausschuss zu tun.<br />

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Vielen Dank, Herr<br />

Staatsminister. Die nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin<br />

Köhler. Bitte schön.<br />

Frau Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Herr Staatsminister, weshalb erhalten in Bayern Landwirte<br />

von Amts wegen Kostenerstattung für die gesetzlich<br />

vorgeschriebenen BSE-Tests in Höhe von 25 Euro<br />

pro Tier, obwohl die Kosten von den Metzgereien,<br />

Schlachthöfen und Laboren getragen werden, und wer<br />

erhält darüber hinaus in Bayern in welcher Höhe Beihilfen<br />

zu den BSE-Tests?<br />

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Staatsminister.<br />

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministerium):<br />

Herr Präsident, Hohes Haus! Frau Kollegin,<br />

zunächst erhalten die Landwirte Beihilfen im Zusammenhang<br />

mit dem Auftreten von BSE. Es handelt sich<br />

dabei um Hilfen für BSE-geschädigte Betriebe, die der<br />

<strong>Landtag</strong> beschlossen hat, wofür ich sehr dankbar bin.<br />

Wir leisten diese Erstattungen für Kosten von BSE-Untersuchungen<br />

in der Absicht, den Landwirten zu helfen,<br />

weil sie von dieser Krise am meisten betroffen sind. Sie<br />

können sehr deutlich sehen, dass die Preise für den Verbraucher<br />

auch bei Rindfleisch durchaus gestiegen sind,<br />

während die Erzeugerpreise noch deutlich unter dem<br />

Stand vor dem Auftreten von BSE liegen.<br />

(Zuruf von der CSU: Das ist ja der Skandal!)<br />

Wir haben die BSE-Testkostenerstattung in verschiedenen<br />

Phasen vorgenommen. In der ersten Phase, also<br />

nach dem ersten Fall, hatten wir dafür noch keine Haushaltsmittel.<br />

Erst nach Gründung des Hauses wurde der<br />

Haushalt am 9. Mai 2001 im Bayerischen <strong>Landtag</strong> verabschiedet.<br />

In dieser Phase wurde zunächst rückwirkend<br />

jedem, der geschlachtet hatte, der Betrag für den BSE-<br />

Test ersetzt.<br />

Wir haben dann in einer zweiten Phase ab dem 19. März<br />

2001 die Testkostenerstattung direkt an die Labore<br />

gezahlt. Das war verwaltungstechnisch einfacher.<br />

Als wir erkannt haben, dass diese Kostenerstattung<br />

eben nicht an die Hauptbetroffenen, an die Landwirte,<br />

weitergegeben wurde, haben wir das Verfahren in einer<br />

dritten Phase wieder umgestellt. Seit dem 1. Oktober<br />

2001 zahlen wir wieder direkt an die Landwirte einen<br />

Pauschalbetrag von 25 Euro.<br />

Zusätzlich – das macht das Ganze etwas kompliziert –<br />

zahlt die Europäische Union 15 Euro bei Schlachtrindern<br />

über 30 Monate, weil EU-weit der Test erst ab 30 Monaten<br />

vorgeschrieben ist. Wir dagegen zahlen für den in

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