89. Sitzung - Bayerischer Landtag
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Plenarprotokoll 14/89 v. 15.05.2002 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 14.Wahlperiode 6345<br />
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Die nächste Zusatzfrage:<br />
Kollege Kobler.<br />
Kobler (CSU): Herr Staatsminister, ist bei diesem Forschungsbericht,<br />
den die Staatsregierung beim Max-<br />
Planck-Institut in Auftrag gegeben hat, auch zur Auflage<br />
gemacht, eventuell Überlegungen anzustellen, Strategien<br />
zu entwickeln, wie Menschen, die an der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit<br />
erkrankt sind, krankenhausmäßig<br />
und pflegerisch behandelt werden sollten? Ich habe den<br />
Eindruck, dass man hier in den bekannten Fällen ziemlich<br />
allein gelassen wird.<br />
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Staatsminister.<br />
Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministerium):<br />
Nur zur Klarstellung: Der Auftrag ist nicht an das<br />
Max-Planck-Institut gegangen, sondern an die Ludwig-<br />
Maximilians-Universität München. Ich sage das, damit<br />
das nicht falsch im Protokoll steht.<br />
Wir haben natürlich, allerdings nicht im Rahmen der Risikoanalyse,<br />
Fragen zu dieser Erkrankung gestellt. Wir<br />
wissen aber, dass es spontane Creutzfeldt-Jakob-Erkrankungen<br />
gibt, die bei älteren Personen auftreten. Da<br />
weiß man, was man mit diesen Personen macht. Die<br />
neue Variante tritt bei jungen Menschen auf. Wir würden<br />
dabei natürlich auch auf die englischen Erfahrungen<br />
zurückgreifen können. Dort hat man wesentlich mehr<br />
Erfahrungen in der Behandlung solcher Krankheiten als<br />
wir. Aber in der Risikoanalyse ist das nicht enthalten.<br />
Dort geht es schlicht und einfach darum, abzuschätzen,<br />
wie sich BSE in Bayern entwickeln wird, wo rückblickend<br />
die Risikofaktoren sind und wo es noch zusätzliche Risiken<br />
für die Menschen und für die Tiere gibt, die wir möglicherweise<br />
bis jetzt noch nicht beachtet haben.<br />
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Weitere Zusatzfrage:<br />
Frau Kollegin Hecht.<br />
Frau Hecht (SPD) (von der Rednerin nicht autorisiert):<br />
Noch eine Frage, Herr Staatsminister. Man hat mir mitgeteilt,<br />
dass man sich in Großbritannien mit vielen Beruhigungsmitteln<br />
usw. eingedeckt hat. Ich frage: Soll das<br />
bei uns auch angedacht werden? Wie mein Kollege<br />
gesagt hat, ist es günstiger, wenn man sich darauf vorbereitet,<br />
wie man diese Leute pflegen kann, wie man in<br />
der Hospiz mit ihnen arbeiten muss. Aber die Anwendung<br />
von Beruhigungsmitteln, wie das in Großbritannien<br />
geschieht, ist, glaube ich, nicht der richtige Weg.<br />
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Staatsminister.<br />
Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministerium):<br />
Ich teile Ihre Auffassung. Es gibt natürlich intensive<br />
Forschungen dazu, wie man diese Krankheit heilen<br />
kann, wie man sie behandeln kann. Aber die Frage<br />
bezieht sich auf die Risikoanalyse. Dort ist das nicht enthalten.<br />
Alle Prionenerkrankungen und somit auch diese<br />
Krankheit sind natürlich ein Thema in der gesamten<br />
medizinischen Forschung. Dabei geht das in Richtung<br />
Behandlung und nicht in Richtung Beruhigung. Da gebe<br />
ich Ihnen völlig Recht. Wenn Sie das interessiert, kann<br />
ich gern einmal abfragen und im Ausschuss berichten,<br />
wie die Forschungen in diesem Bereich sind. Das kann<br />
ich jetzt aus dem Stegreif sicherlich nur unvollkommen<br />
tun. Aber ich bin gern bereit, das schriftlich oder mündlich<br />
im Ausschuss zu tun.<br />
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Vielen Dank, Herr<br />
Staatsminister. Die nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin<br />
Köhler. Bitte schön.<br />
Frau Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Herr Staatsminister, weshalb erhalten in Bayern Landwirte<br />
von Amts wegen Kostenerstattung für die gesetzlich<br />
vorgeschriebenen BSE-Tests in Höhe von 25 Euro<br />
pro Tier, obwohl die Kosten von den Metzgereien,<br />
Schlachthöfen und Laboren getragen werden, und wer<br />
erhält darüber hinaus in Bayern in welcher Höhe Beihilfen<br />
zu den BSE-Tests?<br />
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Staatsminister.<br />
Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministerium):<br />
Herr Präsident, Hohes Haus! Frau Kollegin,<br />
zunächst erhalten die Landwirte Beihilfen im Zusammenhang<br />
mit dem Auftreten von BSE. Es handelt sich<br />
dabei um Hilfen für BSE-geschädigte Betriebe, die der<br />
<strong>Landtag</strong> beschlossen hat, wofür ich sehr dankbar bin.<br />
Wir leisten diese Erstattungen für Kosten von BSE-Untersuchungen<br />
in der Absicht, den Landwirten zu helfen,<br />
weil sie von dieser Krise am meisten betroffen sind. Sie<br />
können sehr deutlich sehen, dass die Preise für den Verbraucher<br />
auch bei Rindfleisch durchaus gestiegen sind,<br />
während die Erzeugerpreise noch deutlich unter dem<br />
Stand vor dem Auftreten von BSE liegen.<br />
(Zuruf von der CSU: Das ist ja der Skandal!)<br />
Wir haben die BSE-Testkostenerstattung in verschiedenen<br />
Phasen vorgenommen. In der ersten Phase, also<br />
nach dem ersten Fall, hatten wir dafür noch keine Haushaltsmittel.<br />
Erst nach Gründung des Hauses wurde der<br />
Haushalt am 9. Mai 2001 im Bayerischen <strong>Landtag</strong> verabschiedet.<br />
In dieser Phase wurde zunächst rückwirkend<br />
jedem, der geschlachtet hatte, der Betrag für den BSE-<br />
Test ersetzt.<br />
Wir haben dann in einer zweiten Phase ab dem 19. März<br />
2001 die Testkostenerstattung direkt an die Labore<br />
gezahlt. Das war verwaltungstechnisch einfacher.<br />
Als wir erkannt haben, dass diese Kostenerstattung<br />
eben nicht an die Hauptbetroffenen, an die Landwirte,<br />
weitergegeben wurde, haben wir das Verfahren in einer<br />
dritten Phase wieder umgestellt. Seit dem 1. Oktober<br />
2001 zahlen wir wieder direkt an die Landwirte einen<br />
Pauschalbetrag von 25 Euro.<br />
Zusätzlich – das macht das Ganze etwas kompliziert –<br />
zahlt die Europäische Union 15 Euro bei Schlachtrindern<br />
über 30 Monate, weil EU-weit der Test erst ab 30 Monaten<br />
vorgeschrieben ist. Wir dagegen zahlen für den in