89. Sitzung - Bayerischer Landtag
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Anlage 4<br />
zur <strong>89.</strong> Vollsitzung am 15.05.2002<br />
Mündliche Anfragen gemäß § 73 Abs. 2 Satz 2 GeschO<br />
Werner Schieder (SPD): Wie viele Mittel sind bisher für<br />
welche Projektträger aus dem Arbeitsmarkt- und Sozialfonds<br />
in die Stadt Weiden geflossen?<br />
Antwort der Staatsregierung: „Bisher wurden fünf Projekte<br />
der Stadt Weiden für eine Förderung aus dem<br />
Arbeitsmarktfonds mit einem Mittelvolumen von rd.<br />
790000 e ausgewählt:<br />
Ausbildungsverbund Handwerkerhaus Weiden<br />
Träger: Verein Handwerkerhaus e.V. Laufzeit: 01. 09.<br />
1998 bis 30.09.2002<br />
Förderung aus dem Arbeitsmarktfonds: rd. 348000 e<br />
Betreuung von schwachen Jugendlichen in der Ausbildung<br />
Träger: Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen<br />
Arbeitgeberverbände (bfz) Weiden<br />
Laufzeit: 02.01.2002 bis 31.12.2004<br />
Fördervolumen: rd. 173000 e<br />
Kaufmännisches Integrationstraining für ältere Arbeitnehmer<br />
Träger: Kaufmännisches Schulungszentrum Weiden<br />
Laufzeit: 01.02.2002 bis 30.11.2003<br />
Mittelvolumen: rd. 153000 e<br />
Integrationsprogramm für Ausländer Träger: Kaufmännisches<br />
Schulungszentrum Weiden<br />
Laufzeit: 04.02.2002 – 31.01.2003<br />
Geplantes Mittelvolumen: rd. 88000 e<br />
Berufspraktische Integration von Frauen im Sozialhilfebezug<br />
(bereits beendet)<br />
Träger: Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Regensburg<br />
e.V.<br />
Laufzeit: 01.09.1998 bis 31.07.1999<br />
Mittelvolumen: rd. 29000 e<br />
Zinserträge aus Privatisierungserlösen, die zum Sozialfonds<br />
gehören, sind bislang nicht in Projekte der Stadt<br />
Weiden geflossen, da geeignete Projekte noch nicht<br />
gemeldet wurden.<br />
Im Übrigen ist es Zielsetzung des Sozialfonds, neue<br />
innovative Bereiche auf sozialem Gebiet zu erkunden<br />
und zu entwickeln. Diese haben im Regelfall ohnehin<br />
überregionale Bedeutung.<br />
Frau Gote (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Wann tritt die<br />
Richtlinie für die Finanzierung der Kinderkrippen in Kraft<br />
und ab wann können die Kommunen mit den für den<br />
01. Januar 2002 angekündigten finanziellen Mitteln für<br />
die Kinderkrippen rechnen und werden rückwirkend die<br />
förderfähigen Kosten übernommen?<br />
Antwort der Staatsregierung: Eine staatliche Förderung<br />
von Kinderbetreuungsplätzen in Kinderkrippen ist<br />
im Rahmen des Gesamtkonzepts erstmals für die Zeit ab<br />
01. Januar 2002 vorgesehen. Die Förderung erfolgt kindbezogen.<br />
Die Fördervoraussetzungen ergeben sich aus der Richtlinie<br />
zur Förderung der Betreuung, Bildung und Erziehung<br />
von Kindern in Kinderkrippen. Die Richtlinie ist<br />
bereits erarbeitet und befindet sich im abschließenden<br />
Abstimmungsverfahren mit den Ressorts.<br />
Das Ergebnis der schriftlichen Anhörung der kommunalen<br />
Spitzenverbände und der Spitzenverbände der freien<br />
Wohlfahrtspflege konnte bereits mit einer abschließenden<br />
mündlichen Abstimmung (Besprechung am 08.05.<br />
2002) konsolidiert werden.<br />
Nach erfolgter Ressortabstimmung wird die Richtlinie<br />
umgehend bekannt gemacht und rückwirkend zum<br />
01.01.2002 in Kraft treten.<br />
Abschlagszahlungen werden nach Bekanntmachung der<br />
Richtlinie und bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen<br />
unverzüglich vorgenommen. Die Förderung erfolgt rückwirkend<br />
ab 01.01.2002.<br />
Wahnschaffe (SPD): Warum hat das Staatsministerium<br />
für Arbeit, Soziales und Frauen als zuständige Landesaufsichtsbehörde<br />
für die Kassenzahnärztliche Vereinigung<br />
Bayerns (KZVB) die Entscheidung des Landesschiedsamtes<br />
für die vertragszahnärztliche Versorgung