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89. Sitzung - Bayerischer Landtag

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Anlage 4<br />

zur <strong>89.</strong> Vollsitzung am 15.05.2002<br />

Mündliche Anfragen gemäß § 73 Abs. 2 Satz 2 GeschO<br />

Werner Schieder (SPD): Wie viele Mittel sind bisher für<br />

welche Projektträger aus dem Arbeitsmarkt- und Sozialfonds<br />

in die Stadt Weiden geflossen?<br />

Antwort der Staatsregierung: „Bisher wurden fünf Projekte<br />

der Stadt Weiden für eine Förderung aus dem<br />

Arbeitsmarktfonds mit einem Mittelvolumen von rd.<br />

790000 e ausgewählt:<br />

Ausbildungsverbund Handwerkerhaus Weiden<br />

Träger: Verein Handwerkerhaus e.V. Laufzeit: 01. 09.<br />

1998 bis 30.09.2002<br />

Förderung aus dem Arbeitsmarktfonds: rd. 348000 e<br />

Betreuung von schwachen Jugendlichen in der Ausbildung<br />

Träger: Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen<br />

Arbeitgeberverbände (bfz) Weiden<br />

Laufzeit: 02.01.2002 bis 31.12.2004<br />

Fördervolumen: rd. 173000 e<br />

Kaufmännisches Integrationstraining für ältere Arbeitnehmer<br />

Träger: Kaufmännisches Schulungszentrum Weiden<br />

Laufzeit: 01.02.2002 bis 30.11.2003<br />

Mittelvolumen: rd. 153000 e<br />

Integrationsprogramm für Ausländer Träger: Kaufmännisches<br />

Schulungszentrum Weiden<br />

Laufzeit: 04.02.2002 – 31.01.2003<br />

Geplantes Mittelvolumen: rd. 88000 e<br />

Berufspraktische Integration von Frauen im Sozialhilfebezug<br />

(bereits beendet)<br />

Träger: Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Regensburg<br />

e.V.<br />

Laufzeit: 01.09.1998 bis 31.07.1999<br />

Mittelvolumen: rd. 29000 e<br />

Zinserträge aus Privatisierungserlösen, die zum Sozialfonds<br />

gehören, sind bislang nicht in Projekte der Stadt<br />

Weiden geflossen, da geeignete Projekte noch nicht<br />

gemeldet wurden.<br />

Im Übrigen ist es Zielsetzung des Sozialfonds, neue<br />

innovative Bereiche auf sozialem Gebiet zu erkunden<br />

und zu entwickeln. Diese haben im Regelfall ohnehin<br />

überregionale Bedeutung.<br />

Frau Gote (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Wann tritt die<br />

Richtlinie für die Finanzierung der Kinderkrippen in Kraft<br />

und ab wann können die Kommunen mit den für den<br />

01. Januar 2002 angekündigten finanziellen Mitteln für<br />

die Kinderkrippen rechnen und werden rückwirkend die<br />

förderfähigen Kosten übernommen?<br />

Antwort der Staatsregierung: Eine staatliche Förderung<br />

von Kinderbetreuungsplätzen in Kinderkrippen ist<br />

im Rahmen des Gesamtkonzepts erstmals für die Zeit ab<br />

01. Januar 2002 vorgesehen. Die Förderung erfolgt kindbezogen.<br />

Die Fördervoraussetzungen ergeben sich aus der Richtlinie<br />

zur Förderung der Betreuung, Bildung und Erziehung<br />

von Kindern in Kinderkrippen. Die Richtlinie ist<br />

bereits erarbeitet und befindet sich im abschließenden<br />

Abstimmungsverfahren mit den Ressorts.<br />

Das Ergebnis der schriftlichen Anhörung der kommunalen<br />

Spitzenverbände und der Spitzenverbände der freien<br />

Wohlfahrtspflege konnte bereits mit einer abschließenden<br />

mündlichen Abstimmung (Besprechung am 08.05.<br />

2002) konsolidiert werden.<br />

Nach erfolgter Ressortabstimmung wird die Richtlinie<br />

umgehend bekannt gemacht und rückwirkend zum<br />

01.01.2002 in Kraft treten.<br />

Abschlagszahlungen werden nach Bekanntmachung der<br />

Richtlinie und bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen<br />

unverzüglich vorgenommen. Die Förderung erfolgt rückwirkend<br />

ab 01.01.2002.<br />

Wahnschaffe (SPD): Warum hat das Staatsministerium<br />

für Arbeit, Soziales und Frauen als zuständige Landesaufsichtsbehörde<br />

für die Kassenzahnärztliche Vereinigung<br />

Bayerns (KZVB) die Entscheidung des Landesschiedsamtes<br />

für die vertragszahnärztliche Versorgung

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