89. Sitzung - Bayerischer Landtag
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Plenarprotokoll 14/89 v. 15.05.2002 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 14.Wahlperiode 6415<br />
Für die Endabrechnung des abgelaufenen Förderjahres<br />
und die Beantragung der Abschläge für das neue Förderjahr<br />
steht ein PC-Programm zur Verfügung. Dieses<br />
Programm errechnet aus den Buchungsdaten den für<br />
die Multiplikation mit dem Basiswert erforderlichen Faktor.<br />
Darüber hinaus wird den Trägern ein Verwaltungsprogramm<br />
angeboten werden, über das nahezu alle Verwaltungstätigkeiten<br />
in Kindertagesstätten abgewickelt<br />
werden können.<br />
Die Träger werden somit die Möglichkeit haben, ihre Verwaltungstätigkeiten<br />
über die Anforderungen der kindbezogenen<br />
Förderung hinaus zu reformieren und zu vereinfachen.<br />
Für die Umsetzung der kindbezogenen Förderung sind<br />
auch Fortbildungsveranstaltungen für die Träger geplant.<br />
Falls erforderlich, werden in diesen Veranstaltungen<br />
auch Einführungen bzw. Schulungen für die Anwendung<br />
der Programme aufgenommen.<br />
Zu 2.:<br />
Betroffen vom Rückgang der Geburtenzahlen sind vor<br />
allem eingruppige Kindergärten im ländlichen Raum. Ziel<br />
der neuen Förderung ist insbesondere auch der Erhalt<br />
dieser Einrichtungen. Durch den Verzicht auf die streng<br />
gruppenbezogene Personalkostenförderung, die bisher<br />
von jeweils zwei Kräften pro Gruppe ausgeht und die<br />
Einführung einer kindbezogenen Förderung, wird es<br />
gerade kleineren Kindergärten möglich sein, durch Personalanpassungen<br />
die Gruppe weiterzuführen (weniger<br />
als 10 Kinder mit einer Erzieherin).<br />
Die Gefährdung kleinerer Einrichtungen, auch im ländlichen<br />
Raum, ist nicht in Verbindung mit dem konkreten<br />
Modellvorhaben zu sehen. Vielmehr stellt sich dieses<br />
Problem allgemein in Gebieten mit geringerer Siedlungsdichte<br />
oder wegen der Altersstruktur der Bevölkerung<br />
(schwache Kindergartenjahrgänge) im Einzugsbereich.<br />
Das Bayerische Kindergartengesetz reagiert darauf z.B.<br />
durch die Möglichkeit des Herabsenkens der Mindestgruppenstärke<br />
(§ 5 Abs. 3 3. DVBayKiG). Nach dem<br />
neuen Finanzierungssystem sind Sonderzahlungen<br />
angedacht. Dabei stehen im Blickfeld staatlicher Intervention<br />
insbesondere die Einrichtungen, die am Ort in<br />
einem weiteren Umkreis das einzige Betreuungsangebot<br />
repräsentieren und für die soziale Infrastruktur unverzichtbar<br />
sind.<br />
Sollten die Förderung einschließlich etwaiger Sonderzahlungen<br />
nicht ausreichen, wird die Einrichtung wohl<br />
schließen müssen.<br />
Zu 3.:<br />
Eine Unterscheidung, z.B. mit Gewichtungsfaktoren,<br />
zwischen Trägern mit und Trägern ohne Bauträgerschaft<br />
wurde nach dem bisherigen System der Förderung der<br />
Kosten des pädagogischen Personals nicht getroffen.<br />
Bauträger von Kindergärten erhalten nach Art. 23 Bay-<br />
KiG Baukostenzuschüsse zu den notwendigen Kosten<br />
der Neu- Um- und Erweiterungsbauten, Kinderkrippen<br />
und Horte nach des Bestimmungen des Gesetzes über<br />
den kommunalen Finanzausgleich<br />
Nachdem das Ziel der Finanzierungsreform die gerechte<br />
Verteilung der bisher für die Personalkostenförderung<br />
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entsprechend<br />
der Nutzung durch die Kinder ist, erscheint eine zusätzliche<br />
Differenzierung nach Bauträgerschaft nicht angebracht.<br />
Die Reform der Personalkostenförderung wird die Baukostenförderung<br />
nicht berühren.<br />
Zu 4.:<br />
Die künftige Förderung erfolgt mit dem Verwendungszweck<br />
der Kindbezogenheit. Der Träger erfüllt diesen<br />
Zweck u.a. durch die Beschäftigung pädagogischen Personals<br />
nach Maßgabe des Mindestanstellungsschlüssels.<br />
Sofern ihm darüber hinaus Fördermittel verbleiben,<br />
können diese für Zwecke der Einrichtung, also weiterhin<br />
kindbezogen, verwendet werden. Denkbar ist die Beschäftigung<br />
einer zusätzlichen pädagogischen Kraft<br />
ebenso wie die Beschaffung von Gegenständen oder die<br />
Begleichung von sonstigen Betriebskosten.<br />
Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Ich frage die bayerische<br />
Staatsregierung:<br />
1. Welche Änderungen wurden im Laufe des Modellversuchs<br />
schon vorgenommen? (z.B. Würdigung der<br />
eingebrachten Petitionen)<br />
2. Trifft es zu, dass im Modellgebiet Bayreuth die bereitgestellten<br />
Fördersummen nicht ausreichten und mehr<br />
Geld bereitgestellt werden musste – und wenn ja,<br />
warum?<br />
3. Warum wurden keine Sondermittel für den Modellversuch<br />
bereitgestellt? (Wenn etwas ausprobiert wird, ist<br />
dies doch mit Kosten verbunden)<br />
4. Warum wird in dem Modellversuch nicht zusätzlich<br />
ein Gebiet (Landkreis) aufgenommen, wo erkennbar<br />
die nächsten Jahre die Kinderzahl signifikant abnimmt?<br />
5. Wie werden die Ergebnisse aus der PISA-Studie mit<br />
in den Modellversuch aufgenommen? (Bildung in der<br />
frühen Kindheit)<br />
6. Welche Kosten entstehen dem Freistaat, wenn das<br />
letzte Kindergartenjahr kostenfrei wäre?<br />
7. Warum sind in der Modellkommission keine Vertreter/<br />
innen des Personals?„<br />
8. Wird über neue zusätzliche Gewichtungsfaktoren<br />
nachgedacht, wie zum Beispiel frisches Mittagessen,<br />
besondere Förderung zum Beispiel Fremdsprache<br />
und Ähnliches, längere Öffnungszeiten (über 8 Stunden)?<br />
Antwort der Staatsregierung:<br />
Zu 1.: Änderungen im Laufe des Modellversuchs<br />
Die Entwicklung eines neuen Finanzierungskonzepts<br />
erfolgt prozesshaft. In diesen Prozess sind über die<br />
Modellkommission und die Arbeitskreise an den Modell-