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89. Sitzung - Bayerischer Landtag

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Plenarprotokoll 14/89 v. 15.05.2002 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 14.Wahlperiode 6415<br />

Für die Endabrechnung des abgelaufenen Förderjahres<br />

und die Beantragung der Abschläge für das neue Förderjahr<br />

steht ein PC-Programm zur Verfügung. Dieses<br />

Programm errechnet aus den Buchungsdaten den für<br />

die Multiplikation mit dem Basiswert erforderlichen Faktor.<br />

Darüber hinaus wird den Trägern ein Verwaltungsprogramm<br />

angeboten werden, über das nahezu alle Verwaltungstätigkeiten<br />

in Kindertagesstätten abgewickelt<br />

werden können.<br />

Die Träger werden somit die Möglichkeit haben, ihre Verwaltungstätigkeiten<br />

über die Anforderungen der kindbezogenen<br />

Förderung hinaus zu reformieren und zu vereinfachen.<br />

Für die Umsetzung der kindbezogenen Förderung sind<br />

auch Fortbildungsveranstaltungen für die Träger geplant.<br />

Falls erforderlich, werden in diesen Veranstaltungen<br />

auch Einführungen bzw. Schulungen für die Anwendung<br />

der Programme aufgenommen.<br />

Zu 2.:<br />

Betroffen vom Rückgang der Geburtenzahlen sind vor<br />

allem eingruppige Kindergärten im ländlichen Raum. Ziel<br />

der neuen Förderung ist insbesondere auch der Erhalt<br />

dieser Einrichtungen. Durch den Verzicht auf die streng<br />

gruppenbezogene Personalkostenförderung, die bisher<br />

von jeweils zwei Kräften pro Gruppe ausgeht und die<br />

Einführung einer kindbezogenen Förderung, wird es<br />

gerade kleineren Kindergärten möglich sein, durch Personalanpassungen<br />

die Gruppe weiterzuführen (weniger<br />

als 10 Kinder mit einer Erzieherin).<br />

Die Gefährdung kleinerer Einrichtungen, auch im ländlichen<br />

Raum, ist nicht in Verbindung mit dem konkreten<br />

Modellvorhaben zu sehen. Vielmehr stellt sich dieses<br />

Problem allgemein in Gebieten mit geringerer Siedlungsdichte<br />

oder wegen der Altersstruktur der Bevölkerung<br />

(schwache Kindergartenjahrgänge) im Einzugsbereich.<br />

Das Bayerische Kindergartengesetz reagiert darauf z.B.<br />

durch die Möglichkeit des Herabsenkens der Mindestgruppenstärke<br />

(§ 5 Abs. 3 3. DVBayKiG). Nach dem<br />

neuen Finanzierungssystem sind Sonderzahlungen<br />

angedacht. Dabei stehen im Blickfeld staatlicher Intervention<br />

insbesondere die Einrichtungen, die am Ort in<br />

einem weiteren Umkreis das einzige Betreuungsangebot<br />

repräsentieren und für die soziale Infrastruktur unverzichtbar<br />

sind.<br />

Sollten die Förderung einschließlich etwaiger Sonderzahlungen<br />

nicht ausreichen, wird die Einrichtung wohl<br />

schließen müssen.<br />

Zu 3.:<br />

Eine Unterscheidung, z.B. mit Gewichtungsfaktoren,<br />

zwischen Trägern mit und Trägern ohne Bauträgerschaft<br />

wurde nach dem bisherigen System der Förderung der<br />

Kosten des pädagogischen Personals nicht getroffen.<br />

Bauträger von Kindergärten erhalten nach Art. 23 Bay-<br />

KiG Baukostenzuschüsse zu den notwendigen Kosten<br />

der Neu- Um- und Erweiterungsbauten, Kinderkrippen<br />

und Horte nach des Bestimmungen des Gesetzes über<br />

den kommunalen Finanzausgleich<br />

Nachdem das Ziel der Finanzierungsreform die gerechte<br />

Verteilung der bisher für die Personalkostenförderung<br />

zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entsprechend<br />

der Nutzung durch die Kinder ist, erscheint eine zusätzliche<br />

Differenzierung nach Bauträgerschaft nicht angebracht.<br />

Die Reform der Personalkostenförderung wird die Baukostenförderung<br />

nicht berühren.<br />

Zu 4.:<br />

Die künftige Förderung erfolgt mit dem Verwendungszweck<br />

der Kindbezogenheit. Der Träger erfüllt diesen<br />

Zweck u.a. durch die Beschäftigung pädagogischen Personals<br />

nach Maßgabe des Mindestanstellungsschlüssels.<br />

Sofern ihm darüber hinaus Fördermittel verbleiben,<br />

können diese für Zwecke der Einrichtung, also weiterhin<br />

kindbezogen, verwendet werden. Denkbar ist die Beschäftigung<br />

einer zusätzlichen pädagogischen Kraft<br />

ebenso wie die Beschaffung von Gegenständen oder die<br />

Begleichung von sonstigen Betriebskosten.<br />

Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Ich frage die bayerische<br />

Staatsregierung:<br />

1. Welche Änderungen wurden im Laufe des Modellversuchs<br />

schon vorgenommen? (z.B. Würdigung der<br />

eingebrachten Petitionen)<br />

2. Trifft es zu, dass im Modellgebiet Bayreuth die bereitgestellten<br />

Fördersummen nicht ausreichten und mehr<br />

Geld bereitgestellt werden musste – und wenn ja,<br />

warum?<br />

3. Warum wurden keine Sondermittel für den Modellversuch<br />

bereitgestellt? (Wenn etwas ausprobiert wird, ist<br />

dies doch mit Kosten verbunden)<br />

4. Warum wird in dem Modellversuch nicht zusätzlich<br />

ein Gebiet (Landkreis) aufgenommen, wo erkennbar<br />

die nächsten Jahre die Kinderzahl signifikant abnimmt?<br />

5. Wie werden die Ergebnisse aus der PISA-Studie mit<br />

in den Modellversuch aufgenommen? (Bildung in der<br />

frühen Kindheit)<br />

6. Welche Kosten entstehen dem Freistaat, wenn das<br />

letzte Kindergartenjahr kostenfrei wäre?<br />

7. Warum sind in der Modellkommission keine Vertreter/<br />

innen des Personals?„<br />

8. Wird über neue zusätzliche Gewichtungsfaktoren<br />

nachgedacht, wie zum Beispiel frisches Mittagessen,<br />

besondere Förderung zum Beispiel Fremdsprache<br />

und Ähnliches, längere Öffnungszeiten (über 8 Stunden)?<br />

Antwort der Staatsregierung:<br />

Zu 1.: Änderungen im Laufe des Modellversuchs<br />

Die Entwicklung eines neuen Finanzierungskonzepts<br />

erfolgt prozesshaft. In diesen Prozess sind über die<br />

Modellkommission und die Arbeitskreise an den Modell-

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