89. Sitzung - Bayerischer Landtag
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6352 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 14.Wahlperiode Plenarprotokoll 14/89 v. 15.05.2002<br />
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Die Fragestunde ist<br />
damit beendet.<br />
Ich rufe auf:<br />
Tagesordnungspunkt 3 a<br />
Gesetzentwurf der Staatsregierung<br />
zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften<br />
(Drucksache 14/9431)<br />
– Erste Lesung –<br />
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung<br />
begründet. Das Wort hat Herr Staatssekretär Regensburger.<br />
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium):<br />
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Bund hat<br />
das Wohnungsbaurecht im vergangenen Herbst reformiert.<br />
Hierzu wurden verschiedene Gesetze des Wohnungswesens<br />
geändert und das neue Wohnraumförderungsgesetz<br />
erlassen. Die Reform des Wohnungsbaurechts<br />
muss nun auch in Landesrecht umgesetzt werden.<br />
Soweit das durch Rechtsverordnungen zu geschehen<br />
hat, sind diese von der Staatsregierung bereits<br />
beschlossen. Die Bekanntmachung steht unmittelbar<br />
bevor.<br />
Soweit die Umsetzung durch Gesetz erfolgen muss, soll<br />
dies mit dem von der Staatsregierung vorgelegten<br />
Gesetzentwurf geschehen. Die vorgesehenen Änderungen<br />
betreffen in erster Linie das Gesetz über den Abbau<br />
der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen in Bayern<br />
aber auch das Rückflussbindungsrecht. Unser Gesetzentwurf<br />
enthält die wegen der Änderung des Bundesgesetzes<br />
zur Fehlbelegungsabgabe notwendig gewordenen<br />
Anpassungen des Bayerischen Fehlbelegungsabgabengesetzes.<br />
Diese Anpassungen sind vorwiegend<br />
redaktioneller und sprachlicher Art.<br />
Darüber hinaus haben wir in unserem Entwurf aber auch<br />
noch zwei wesentliche Neuregelungen vorgesehen, die<br />
der Bund bei der Wohnungsbaureform leider nicht selbst<br />
aufgegriffen hat, die wir aber – wenigstens auf Landesebene<br />
– einführen wollen: Wir wollen den zuständigen<br />
Stellen, vor allem für die Bestandswohnungen des ersten<br />
Förderungsweges – ein weiteres Instrument an die<br />
Hand geben, mit dem sie zur Schaffung und Erhaltung<br />
sozial stabiler Bewohnerstrukturen beitragen können. Zu<br />
diesem Zweck sollen sie künftig ausnahmsweise von der<br />
Erhebung der Fehlbelegungsabgabe ganz oder teilweise<br />
absehen können. Aus einseitigen, sozial unausgewogenen<br />
Belegungsstrukturen ergeben sich nämlich häufig<br />
soziale Spannungen. Unter diesen leiden natürlich<br />
zunächst und unmittelbar die Anwohner. Allerdings leidet<br />
auch die Allgemeinheit darunter, da die Spannungen<br />
nach außen wirken und die öffentliche Sicherheit und<br />
Ordnung beeinträchtigen können.<br />
In solchen Problemgebieten können insbesondere Wohnungsinhaber<br />
mit höherem Einkommen zu ausgeglichenen<br />
Strukturen beitragen und die dortigen Verhältnisse<br />
stabil halten. Deshalb wollen wir deren Verbleib in den<br />
Quartieren unterstützen und so einer unerwünschten<br />
Entmischung entgegenwirken. Deshalb soll es ermöglicht<br />
werden, im Einzelfall eine Fehlbelegungsabgabe<br />
nicht zu erheben.<br />
Bleibt die Wohnung aufgrund der niedrigen Miete weiterhin<br />
attraktiv, bleibt normalerweise der alteingesessene<br />
Wohnungsinhaber, der sonst aus diesem Viertel wegziehen<br />
würde. Sowohl die Wohnungswirtschaft als auch der<br />
Mieterbund haben diesen zusätzlichen Handlungsansatz<br />
ausdrücklich begrüßt.<br />
Die zweite wesentliche Neuerung bei der Fehlbelegungsabgabe<br />
betrifft die Freibetragsregelung für<br />
schwerbehinderte Menschen, die wir deutlich ausweiten<br />
wollen. Nach der Vorgabe des Bundes können bislang<br />
grundsätzlich nur diejenigen Schwerbehinderten Freibeträge<br />
geltend machen, die auch häuslich pflegebedürftig<br />
sind. Höhere Aufwendungen fallen aber bei allen<br />
Schwerbehinderten an, nicht nur bei den häuslich Pflegebedürftigen.<br />
Auch in diesem Punkt ist der Bund unseren<br />
Forderungen nicht nachgekommen und hat bei der<br />
Reform des Wohnungsbaurechts auf eine Verbesserung<br />
für Schwerbehinderte verzichtet. Deshalb wollen wir<br />
unseren Spielraum bei der Fehlbelegungsabgabe nutzen<br />
und wenigstens für Bayern die Freibetragsregelung<br />
spürbar ausweiten.<br />
Im vorgelegten Entwurf haben wir schließlich noch die<br />
Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen über die<br />
Bindung der Rückflüsse aus Wohnungsbaudarlehen an<br />
das neue Wohnraumförderungsrecht vorgesehen. Damit<br />
können wir auch künftig verhindern, dass wir bei vorzeitig<br />
zurückgezahlten Darlehen die auf den Bund entfallenen<br />
Tilgungsbeiträge nach Berlin abführen müssen. Der<br />
Bund würde sie sonst möglicherweise überall einsetzen,<br />
nur nicht in Bayern. Die Änderungen sollen zeitgleich mit<br />
dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts<br />
wirksam werden und deshalb rückwirkend<br />
gelten.<br />
Präsident Böhm: Ich eröffne die allgemeine Aussprache.<br />
Die Redezeit pro Fraktion beträgt fünf Minuten. Das<br />
Wort hat Herr Kollege Volkmann.<br />
Volkmann (SPD): Herr Präsident, meine Damen und<br />
Herren! Seit dem Jahr 1956 gibt es das Zweite Wohnungsbaugesetz,<br />
das den sozialen Wohnungsbau geregelt<br />
hat. Am Beginn meiner Ausführungen möchte ich<br />
feststellen, dass das im vergangenen Jahr verabschiedete<br />
Wohnraumförderungsgesetz des Bundes einen<br />
erfreulichen Fortschritt in der sozialen Wohnraumförderung<br />
darstellt. Dieses Gesetz hat eine Reihe von Veränderungen<br />
gebracht. Ich möchte beispielhaft nur eine<br />
erwähnen, nämlich einen Paradigmenwechsel, der parteiübergreifend<br />
stattgefunden hat. Nach dem alten Wohnungsbaugesetz<br />
aus dem Jahre 1956 wurden breite<br />
Schichten der Bevölkerung gefördert. Künftig wird die<br />
Förderung auf Haushalte eingeschränkt, die sich am<br />
Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.<br />
Diese Entwicklung war seit den Achtzigerjahren zu<br />
beobachten. Diese Veränderung resultiert aus der Verbesserung<br />
der Wohnraumversorgung in den vergangenen<br />
Jahrzehnten.