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89. Sitzung - Bayerischer Landtag

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6352 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 14.Wahlperiode Plenarprotokoll 14/89 v. 15.05.2002<br />

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Die Fragestunde ist<br />

damit beendet.<br />

Ich rufe auf:<br />

Tagesordnungspunkt 3 a<br />

Gesetzentwurf der Staatsregierung<br />

zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften<br />

(Drucksache 14/9431)<br />

– Erste Lesung –<br />

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung<br />

begründet. Das Wort hat Herr Staatssekretär Regensburger.<br />

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium):<br />

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Bund hat<br />

das Wohnungsbaurecht im vergangenen Herbst reformiert.<br />

Hierzu wurden verschiedene Gesetze des Wohnungswesens<br />

geändert und das neue Wohnraumförderungsgesetz<br />

erlassen. Die Reform des Wohnungsbaurechts<br />

muss nun auch in Landesrecht umgesetzt werden.<br />

Soweit das durch Rechtsverordnungen zu geschehen<br />

hat, sind diese von der Staatsregierung bereits<br />

beschlossen. Die Bekanntmachung steht unmittelbar<br />

bevor.<br />

Soweit die Umsetzung durch Gesetz erfolgen muss, soll<br />

dies mit dem von der Staatsregierung vorgelegten<br />

Gesetzentwurf geschehen. Die vorgesehenen Änderungen<br />

betreffen in erster Linie das Gesetz über den Abbau<br />

der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen in Bayern<br />

aber auch das Rückflussbindungsrecht. Unser Gesetzentwurf<br />

enthält die wegen der Änderung des Bundesgesetzes<br />

zur Fehlbelegungsabgabe notwendig gewordenen<br />

Anpassungen des Bayerischen Fehlbelegungsabgabengesetzes.<br />

Diese Anpassungen sind vorwiegend<br />

redaktioneller und sprachlicher Art.<br />

Darüber hinaus haben wir in unserem Entwurf aber auch<br />

noch zwei wesentliche Neuregelungen vorgesehen, die<br />

der Bund bei der Wohnungsbaureform leider nicht selbst<br />

aufgegriffen hat, die wir aber – wenigstens auf Landesebene<br />

– einführen wollen: Wir wollen den zuständigen<br />

Stellen, vor allem für die Bestandswohnungen des ersten<br />

Förderungsweges – ein weiteres Instrument an die<br />

Hand geben, mit dem sie zur Schaffung und Erhaltung<br />

sozial stabiler Bewohnerstrukturen beitragen können. Zu<br />

diesem Zweck sollen sie künftig ausnahmsweise von der<br />

Erhebung der Fehlbelegungsabgabe ganz oder teilweise<br />

absehen können. Aus einseitigen, sozial unausgewogenen<br />

Belegungsstrukturen ergeben sich nämlich häufig<br />

soziale Spannungen. Unter diesen leiden natürlich<br />

zunächst und unmittelbar die Anwohner. Allerdings leidet<br />

auch die Allgemeinheit darunter, da die Spannungen<br />

nach außen wirken und die öffentliche Sicherheit und<br />

Ordnung beeinträchtigen können.<br />

In solchen Problemgebieten können insbesondere Wohnungsinhaber<br />

mit höherem Einkommen zu ausgeglichenen<br />

Strukturen beitragen und die dortigen Verhältnisse<br />

stabil halten. Deshalb wollen wir deren Verbleib in den<br />

Quartieren unterstützen und so einer unerwünschten<br />

Entmischung entgegenwirken. Deshalb soll es ermöglicht<br />

werden, im Einzelfall eine Fehlbelegungsabgabe<br />

nicht zu erheben.<br />

Bleibt die Wohnung aufgrund der niedrigen Miete weiterhin<br />

attraktiv, bleibt normalerweise der alteingesessene<br />

Wohnungsinhaber, der sonst aus diesem Viertel wegziehen<br />

würde. Sowohl die Wohnungswirtschaft als auch der<br />

Mieterbund haben diesen zusätzlichen Handlungsansatz<br />

ausdrücklich begrüßt.<br />

Die zweite wesentliche Neuerung bei der Fehlbelegungsabgabe<br />

betrifft die Freibetragsregelung für<br />

schwerbehinderte Menschen, die wir deutlich ausweiten<br />

wollen. Nach der Vorgabe des Bundes können bislang<br />

grundsätzlich nur diejenigen Schwerbehinderten Freibeträge<br />

geltend machen, die auch häuslich pflegebedürftig<br />

sind. Höhere Aufwendungen fallen aber bei allen<br />

Schwerbehinderten an, nicht nur bei den häuslich Pflegebedürftigen.<br />

Auch in diesem Punkt ist der Bund unseren<br />

Forderungen nicht nachgekommen und hat bei der<br />

Reform des Wohnungsbaurechts auf eine Verbesserung<br />

für Schwerbehinderte verzichtet. Deshalb wollen wir<br />

unseren Spielraum bei der Fehlbelegungsabgabe nutzen<br />

und wenigstens für Bayern die Freibetragsregelung<br />

spürbar ausweiten.<br />

Im vorgelegten Entwurf haben wir schließlich noch die<br />

Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen über die<br />

Bindung der Rückflüsse aus Wohnungsbaudarlehen an<br />

das neue Wohnraumförderungsrecht vorgesehen. Damit<br />

können wir auch künftig verhindern, dass wir bei vorzeitig<br />

zurückgezahlten Darlehen die auf den Bund entfallenen<br />

Tilgungsbeiträge nach Berlin abführen müssen. Der<br />

Bund würde sie sonst möglicherweise überall einsetzen,<br />

nur nicht in Bayern. Die Änderungen sollen zeitgleich mit<br />

dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts<br />

wirksam werden und deshalb rückwirkend<br />

gelten.<br />

Präsident Böhm: Ich eröffne die allgemeine Aussprache.<br />

Die Redezeit pro Fraktion beträgt fünf Minuten. Das<br />

Wort hat Herr Kollege Volkmann.<br />

Volkmann (SPD): Herr Präsident, meine Damen und<br />

Herren! Seit dem Jahr 1956 gibt es das Zweite Wohnungsbaugesetz,<br />

das den sozialen Wohnungsbau geregelt<br />

hat. Am Beginn meiner Ausführungen möchte ich<br />

feststellen, dass das im vergangenen Jahr verabschiedete<br />

Wohnraumförderungsgesetz des Bundes einen<br />

erfreulichen Fortschritt in der sozialen Wohnraumförderung<br />

darstellt. Dieses Gesetz hat eine Reihe von Veränderungen<br />

gebracht. Ich möchte beispielhaft nur eine<br />

erwähnen, nämlich einen Paradigmenwechsel, der parteiübergreifend<br />

stattgefunden hat. Nach dem alten Wohnungsbaugesetz<br />

aus dem Jahre 1956 wurden breite<br />

Schichten der Bevölkerung gefördert. Künftig wird die<br />

Förderung auf Haushalte eingeschränkt, die sich am<br />

Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.<br />

Diese Entwicklung war seit den Achtzigerjahren zu<br />

beobachten. Diese Veränderung resultiert aus der Verbesserung<br />

der Wohnraumversorgung in den vergangenen<br />

Jahrzehnten.

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