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89. Sitzung - Bayerischer Landtag

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6356 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 14.Wahlperiode Plenarprotokoll 14/89 v. 15.05.2002<br />

Notrufnummer ist nicht mehr zu retten. Eigentlich wollte<br />

der Freistaat mit der 112 den Anschluss an die anderen<br />

Bundesländer und an den europaweiten Standard finden.<br />

Innenminister Dr. Beckstein hat die bisherige bayerische<br />

Regelung als unübersichtlich und völlig hinterwäldlerisch<br />

bezeichnet. Diese realistische Einschätzung<br />

teilen wir.<br />

Meine Damen und Herren, die Einführung der einheitlichen<br />

Notrufnummer hat bereits eine quälend lange<br />

Geschichte. Seit Ende der siebziger Jahre wird sie in<br />

Bayern bereits diskutiert. Mitte der neunziger Jahre gab<br />

es einen gemeinsamen <strong>Landtag</strong>sbeschluss. Heute, im<br />

Jahr 2002, findet die erste Lesung statt und erst im Jahr<br />

2005 soll das Projekt abgeschlossen sein. Die sprichwörtliche<br />

Schnecke macht hier ihrem Tempo alle Ehre.<br />

Es ist nicht akzeptabel, dass die Vorbereitung dieses<br />

Gesetzentwurfs so lange Zeit in Anspruch nahm.<br />

(Beifall der Frau Abgeordneten Werner-Muggendorfer<br />

(SPD))<br />

Es ist auch nicht akzeptabel, dass dem Ausscheren der<br />

KVB nicht massiver entgegengewirkt wurde.<br />

(Beifall bei der SPD)<br />

Es ist ebenso wenig akzeptabel, dass wichtige Gesichtspunkte,<br />

die wir als SPD-Fraktion bereits in den letzten<br />

Jahren in den Meinungsprozess einbringen wollten, von<br />

der CSU-Fraktion einfach niedergebügelt wurden. Diese<br />

Fragen werden deshalb in den nun anstehenden Ausschussberatungen<br />

beantwortet und geklärt werden müssen.<br />

Die SPD hält es für unabdingbar, zu klären, ob die Strukturen<br />

bei den neu zu schaffenden integrierten Leitstellen<br />

den Gegebenheiten vor Ort auch tatsächlich entsprechen.<br />

Schauen Sie sich nur die vorgesehene gemeinsame<br />

integrierte Leitstelle für Nürnberg, Fürth, Erlangen<br />

und die dazu gehörenden Landkreise an. Der Gesetzentwurf<br />

berücksichtigt nicht die dort auftretenden Probleme<br />

und Fragen. Des Weiteren müssen gut funktionierende<br />

ehrenamtliche Strukturen nach wie vor einbezogen<br />

werden. Es muss auch klar sein, dass die Alarmierung<br />

im Katastrophenfall nach wie vor eine hoheitliche<br />

Aufgabe bleibt. Eine Privatisierung, wie sie als möglich<br />

erachtet wird, kommt daher für uns nicht in Frage.<br />

Der Gesetzentwurf geht von Investitionskosten in Höhe<br />

von knapp 40 Millionen e und von Betriebskosten in<br />

Höhe von 30 Millionen e aus. Die Grundlagen für diese<br />

Berechnung stammen aus dem Jahr 1997. Das ist doch<br />

wohl keine realistische Basis. Daher ist dringend Nachbesserung<br />

erforderlich.<br />

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)<br />

Mit einer Bezuschussung der Baukosten für den Bereich<br />

der Feuerwehren in Höhe von 35% können wir uns<br />

schon heute nicht einverstanden erklären. Den bayerischen<br />

Kommunen gegenüber ist es in höchstem Maße<br />

unfair, wenn nur für die Ersterrichtung integrierter Leitstellen<br />

und auch nur „im Rahmen der zur Verfügung stehenden<br />

Haushaltsmittel“ staatliche Zuwendungen<br />

gewährt werden. Wir alle wissen, was das heisst. So<br />

können Sie den Kommunen nicht das Geld aus der<br />

Tasche ziehen.<br />

(Beifall bei der SPD)<br />

Ein grundsätzliches Problem des Gesetzentwurfes<br />

besteht darin, dass alle kostenträchtigen Bereiche und<br />

die wesentlichen Inhalte durch Rechtsverordnung geregelt<br />

werden sollen. Damit müssen wir als Gesetzgeber<br />

Entscheidendes dem Gutdünken der Staatsregierung<br />

überlassen. Es versteht sich von selbst, dass wir das<br />

nicht wollen. Wir werden die Gesetzgebungsaufgabe<br />

des Parlaments wahrnehmen und entsprechende Vorschläge<br />

zum Gesetzentwurf einbringen.<br />

Nicht berücksichtigt ist, wie eingangs schon erwähnt, die<br />

aktuelle Entwicklung bei der Kassenärztlichen Vereinigung.<br />

Sollte es beim Alleingang der KVB bleiben – Vieles<br />

spricht dafür –, muss dies im Gesetz berücksichtigt<br />

werden. Leider ist die ursprüngliche Intension, mit einer<br />

einheitlichen Notrufnummer eine Alarmierung aus einer<br />

Hand zu ermöglichen, schon vor der Einführung zum<br />

Scheitern verurteilt. Wir werden die angesprochenen<br />

Probleme in der parlamentarischen Beratung ausführlich<br />

zur Sprache bringen und dazu entsprechende Änderungsanträge<br />

stellen.<br />

(Beifall bei der SPD)<br />

Präsident Böhm: Als Nächster hat Herr Kollege Kreuzer<br />

das Wort.<br />

Kreuzer (CSU): Herr Präsident, Hohes Haus! Die CSU<br />

begrüßt den Gesetzentwurf der Staatsregierung. Mit der<br />

Umsetzung dieses Gesetzes und der Einführung der einheitlichen<br />

Notrufnummer 112 wird eine wesentliche Verbesserung<br />

der Situation von in Not geratenen Menschen<br />

in unserem Land erreicht. Die Alarmierung wird für den<br />

Betroffenen einfacher. Er braucht nur noch eine Notrufnummer<br />

zu wählen. Die Alarmierung wird damit schneller.<br />

Der Notruf wird aus einer Hand von sowohl im medizinischen<br />

wie auch im feuerwehrtechnischen Bereich<br />

qualifiziertem Personal entgegengenommen. Der Notruf<br />

kann in Zukunft – das ist auch zu betonen, Frau Kollegin<br />

Schmitt-Bussinger – wirtschaftlicher betrieben werden<br />

als heute.<br />

Allerdings darf nicht der Eindruck entstehen, als handle<br />

es sich bei diesem Werk um ein einfaches Vorhaben<br />

nach dem Motto, wir bräuchten ja nur die 112 auf die<br />

bestehenden Rettungseinrichtungen zusammenschalten,<br />

womit das Problem gelöst wäre. So ist es eben<br />

genau nicht. Wir haben historisch gewachsene, zwischen<br />

Feuerwehren und Rettungsdiensten völlig<br />

getrennte Alarmierungssysteme. Ein einheitlicher Notruf<br />

setzt daher voraus, dass wir diese Alarmierungssysteme<br />

zusammenlegen. Wer in Zukunft – egal ob im Bereich<br />

des Rettungsdienstes oder im Bereich der Feuerwehren<br />

– 112 anwählt, muss auf eine einheitliche Alarmierungsstelle<br />

treffen, die alle Maßnahmen in beiden Bereichen<br />

veranlassen kann. Wir haben im Moment – davon sollten<br />

Sie sich einmal eine Vorstellung machen – in unserem<br />

Lande 330 Alarmierungsstellen, 24 Feuerwehreinsatz-

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