29.12.2013 Aufrufe

89. Sitzung - Bayerischer Landtag

89. Sitzung - Bayerischer Landtag

89. Sitzung - Bayerischer Landtag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Plenarprotokoll 14/89 v. 15.05.2002 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 14.Wahlperiode 6375<br />

Fällen gemacht. Es handelt sich um den Fall Ingolstadt<br />

und um Ikea in Taufkirchen. Plötzlich hat man gesagt, die<br />

Vorhaben entsprächen den Zielen der Raumordnung<br />

und Landesplanung, was nach der bisherigen Rechtslage<br />

nicht der Fall gewesen ist. Ich wiederhole noch einmal<br />

die Gründe, mit denen die Regierung von Oberbayern<br />

noch im Sommer 2000 die Zulässigkeit des Projekts<br />

in Ingolstadt abgelehnt hat.<br />

Das Vorhaben widerspricht dem Ziel des Landesentwicklungsprogramms,<br />

demzufolge Einzelhandelsgroßprojekte<br />

ausnahmslos nur an städtebaulich<br />

integrierten Lagen raumverträglich sind. Darüber<br />

hinaus übersteigt die Kaufkraftabschöpfung des<br />

Herstellerdirektverkaufszentrums die unter raumordnerischen<br />

Gesichtspunkten verträgliche Quote<br />

aus dem sogenannten Verflechtungsbereich.<br />

Schließlich fehlt es dem geplanten Vorhaben auch<br />

an der erforderlichen Anbindung an den öffentlichen<br />

Verkehr.<br />

Es werden also drei gewichtige Argumente genannt, die<br />

heute noch genauso gelten. Die Staatsregierung hat<br />

jedoch schnell den Entwurf der Teilfortschreibung des<br />

LEP zu Einzelhandelsgroßprojekten zusammengebastelt<br />

und dreht alles so hin, dass das Projekt in Ingolstadt<br />

genehmigungsfähig ist. Mittlerweile betrifft dies auch<br />

Taufkirchen. Es kann also keine Rede davon sein, dass<br />

Ingolstadt ein Einzelfall oder eine Altlast sei. Man hat<br />

alles so zurechtgebogen, dass solche Projekte genehmigungsfähig<br />

sind.<br />

Lassen Sie mich ein weiteres Mal ein Zitat zu dem neuerlichen<br />

Beschluss der Regierung von Oberbayern zu<br />

Ingolstadt bringen:<br />

Der Ministerrat hat Zielformulierungen zur Teilfortschreibung<br />

des Landesentwicklungsprogramms<br />

zum Thema Einzelhandelsgroßprojekte beschlossen.<br />

Es ergeben sich Änderungen bezüglich des<br />

Verflechtungsbereichs, der maximal zulässigen<br />

Kaufkraftabschöpfungsquote sowie der geforderten<br />

städtebaulichen Integration des Standorts, wonach<br />

nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen auch<br />

städtebauliche Randlagen zu akzeptieren sind.<br />

In Taufkirchen hatten wir im Grunde genommen das gleiche<br />

Prozedere, wie man letztendlich doch zu einer positiven<br />

Bewertung kommen kann.<br />

Ich nenne noch einmal konkret drei Beispiele für den<br />

Unfug. Herr Kollege Hofmann, vielleicht gehen Sie in<br />

Ihrer Rede auf die drei Beispiele ein.<br />

Man darf nun auf die grüne Wiese gehen, wenn in<br />

städtebaulich integrierten Lagen keine Flächen zu finden<br />

sind. Ein Antragsteller kann aber leicht angeben, er<br />

brauche doppelt so viel Verkaufsfläche wie er tatsächlich<br />

benötigt. Wenn die Kommune das nicht anbieten kann,<br />

dann kann sie nach draußen gehen.<br />

Der zweite Punkt betrifft die Bezugnahme auf die jeweilige<br />

Kaufkraftabschöpfung bei der Beurteilung der Zulässigkeit.<br />

Hier wird zwischen verschiedenen Einzugsgebieten<br />

und verschiedenen Sortimenten differenziert. Ich<br />

habe bei der Anhörung die Gutachter gefragt, ob eine<br />

solche Regelung gerichtsfest sein werde. Die Antwort<br />

war, dass eine solche Regelung mit Sicherheit nicht<br />

gerichtsfest sein werde. Jetzt kommt noch hinzu, dass<br />

Herr Schnappauf zwischen dem Entwurf und der Änderung<br />

des Entwurfs die Quoten noch einmal erhöht hat.<br />

Gefährdet ist schließlich die Nachversorgung von<br />

Gemeinden im Stadt-Umland-Bereich. Dort darf bei der<br />

Beurteilung auch auf die Kaufkraft der angrenzenden<br />

Großstädte Bezug genommen werden. Im Fall von Taufkirchen<br />

hat genau dies zu einer positiven Beurteilung<br />

durch die Regierung von Oberbayern geführt.<br />

Deswegen muss ich Ihnen diesen Fall noch einmal konkreter<br />

darstellen. Es geht dabei um ein Einrichtungshaus<br />

von Ikea auf bislang unbebautem Gebiet. Die Fläche<br />

beträgt ungefähr 9 Hektar, der S-Bahn-Haltepunkt ist<br />

etwa 3 km entfernt. Geplant ist eine Gesamtverkaufsfläche<br />

von 21000 qm. Davon betreffen 14000 qm das<br />

Kernsortiment, in diesem Fall also Möbel, 4000 qm zentrenrelevante<br />

Randsortimente, 3000 qm nicht-zentrenrelevante<br />

Randsortimente wie beispielsweise Teppiche,<br />

Küchengeräte usw., und 2000 qm Servicefläche. Es wird<br />

eine wahnsinnig hohe Flächenproduktivität vorausgesagt,<br />

die um den Faktor 2 oder 3 über der sonstiger<br />

Möbelläden liegt. Das ist also alles andere als personalintensiv.<br />

Der Einzugsbereich reicht in der Ost-West-<br />

Richtung von Kempten bis Berchtesgaden, im Süden bis<br />

zur Landesgrenze und wird im Norden durch die Linie<br />

Augsburg – Freising – Mühldorf begrenzt. Es handelt<br />

sich also um einen sehr großen Einzugsbereich. Ich<br />

zitiere die Beurteilung des Regionalen Planungsverbands:<br />

Die regionalplanerische Beurteilung zeigt, dass das<br />

Projekt mit seinen 7000 qm Randsortiment nicht<br />

den Erfordernissen der Raumordnung entspricht.<br />

Eine Realisierung würde die Funktionsfähigkeit der<br />

zentralen Orte im Einzugsbereich und die verbrauchernahe<br />

Versorgung wesentlich beeinträchtigen.<br />

Dann werden die einzelnen Gründe genannt, die ich<br />

Ihnen jetzt ersparen möchte, werte Kolleginnen und Kollegen<br />

von der CSU. Auf ein Argument gehe ich aber ein,<br />

weil dieses bei der Änderung eine Rolle gespielt hat.<br />

Hier heißt es:<br />

Anders als im Möbelbereich stellt sich die Situation<br />

im Randsortiment dar. Hier muss die Abschöpfungsquote<br />

der Kaufkraft nicht für den ganzen Einzugsbereich<br />

des Vorhabens, sondern für den landesplanerischen<br />

Nahbereich geprüft werden. Dieser umfasst<br />

die Gemeindegebiete von Taufkirchen und Brunntal,<br />

also ca. 21000 Einwohner. Einige Sortimente, die<br />

vom Projektträger als nicht zentralrelevant bezeichnet<br />

werden, sind jedoch nach der sogenannten<br />

Ulmer Liste und vergleichbaren Abgrenzungen<br />

durchaus zentralrelevant. Insgesamt ergibt das<br />

5600 qm zentralrelevante Sortimente. Einer Kaufkraft<br />

im zentralrelevanten Sortiment von 6,6 Millionen<br />

DM stehen entsprechende Umsätze in Höhe<br />

von gut 33 Millionen DM gegenüber.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!