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89. Sitzung - Bayerischer Landtag

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6368 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 14.Wahlperiode Plenarprotokoll 14/89 v. 15.05.2002<br />

fenrheinfeld nur zwei Kilometer. Das ist nicht in Ordnung.<br />

Die Warteschleife beim Flughafen München führt um die<br />

Kraftwerke Isar I und Isar II herum. Sie sehen, hier gibt<br />

es Handlungsbedarf. Bayern sollte bei diesem Thema<br />

mit stärkerem Nachdruck vorgehen. Ich möchte die<br />

Beratungszeit nicht allzu sehr verlängern.<br />

(Beifall eines Abgeordneten der CSU)<br />

– Vielen Dank für Ihre Zustimmung. Sie sind offenbar<br />

von meinem Anliegen überzeugt.<br />

(Freiherr von Rotenhan (CSU): Das wäre das erste<br />

Mal!)<br />

– Sie werden offenbar Ihren Ministerpräsidenten, Herrn<br />

Dr. Stoiber, unterstützen, indem Sie den Kabinettsbeschluss<br />

noch einmal bestärken und unserem Antrag im<br />

Plenum zustimmen. Ich möchte darauf hinweisen, dass<br />

sich bei der Beratung im Umweltausschuss am 21. März<br />

aus allen Fraktionen einzelne Kollegen der Stimme enthalten<br />

haben. Im Grunde stimmen Sie unserem Anliegen<br />

zu. Besonders nett fand ich eine Äußerung von Herrn<br />

Hofmann, die ich Ihnen nicht vorenthalten will. Ich darf<br />

aus dem Protokoll zitieren:<br />

Die Bayerische Staatsregierung habe sich für ein<br />

Überflugverbot bei Kernanlagen ausgesprochen.<br />

Bei einer Zustimmung zum vorliegenden Antrag der<br />

GRÜNEN würde der Eindruck entstehen, dass nur<br />

die GRÜNEN solche Überflugverbote für sinnvoll<br />

hielten. Deshalb werde die CSU-Fraktion diesen<br />

Antrag ablehnen.<br />

Das halte ich für eine schwierige Argumentation.<br />

(Hofmann (CSU): Ich muss sagen, das ist eine sehr<br />

verkürzte Wiedergabe!)<br />

– Ich zitiere aus dem Protokoll. Es ist kein Wortprotokoll,<br />

da gebe ich Ihnen Recht. Sie haben die Möglichkeit, sich<br />

zu Wort zu melden und Ihre Ablehnung zu begründen.<br />

Die CSU-Kollegen haben heute bei der namentlichen<br />

Abstimmung die Möglichkeit, ihr Votum klar zum Ausdruck<br />

zu bringen. Ich bitte Sie im Sinne der Sicherheit<br />

der bayerischen Bevölkerung um Zustimmung zu unserem<br />

Antrag; denn wir sollten alle Schritte unternehmen,<br />

um die Risiken, die bei laufenden Atomanlagen bestehen,<br />

zu minimieren.<br />

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)<br />

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr<br />

Kollege Pienßel.<br />

Pienßel (CSU): Frau Präsidentin, Hohes Haus! Der Bundesrat<br />

hat am 9. November 2001 auf Initiative der Länder<br />

Baden-Württemberg, Hessen und Bayern eine Entschließung<br />

mit dem Ziel verabschiedet, den internationalen<br />

Terrorismus wirksamer zu bekämpfen. Die Intention<br />

war und ist, ausreichend dimensionierte Luftsperrgebiete<br />

über Kernkraftwerken einzurichten, um die Gefahren<br />

gezielter Abstürze und die Gefahren durch Unfälle zu<br />

minimieren. Der Ministerrat fasste am 20. November<br />

2001 den Beschluss, bei der Bundesregierung ein generelles<br />

Überflugverbot von Kernkraftwerken zu erreichen.<br />

Dies wird im Antrag der GRÜNEN lobend erwähnt. Diese<br />

Anerkennung nehmen wir gern zur Kenntnis und stimmen<br />

dem Antrag zumindest in diesem Punkt zu.<br />

Der Antrag fordert in seinem zweiten Punkt jedoch eine<br />

Bundesratsinitiative für ein generelles Flugverbot im<br />

Umkreis von 20 Kilometern. Frau Kollegin Paulig, Sie<br />

haben bereits darauf hingewiesen, dass der Bundesgesetzgeber<br />

die Möglichkeit hätte, entsprechend tätig zu<br />

werden. Der Wirtschaftsminister hat den Bundesgesetzgeber<br />

bereits aufgefordert, entsprechende Maßnahmen<br />

zu ergreifen. Ich habe im Wirtschaftsausschuss darauf<br />

hingewiesen, dass das von den GRÜNEN geforderte<br />

generelle Überflugverbot von Kernkraftwerken im Umkreis<br />

von 20 Kilometern gleichbedeutend mit der Einstellung<br />

des Flugbetriebs wäre. Dies gilt nicht nur für den<br />

Flughafen München. Außerdem haben Sie übersehen,<br />

dass moderne Flugzeuge in sehr kurzer Zeit 20 Kilometer<br />

zurücklegen. Deshalb ist der Umkreis von 20 Kilometern<br />

sehr zweifelhaft gewählt. Eine moderne Maschine<br />

mit einer Reisegeschwindigkeit von circa 900 km/h legt<br />

in der Minute 15 Kilometer zurück. Damit verbliebe eine<br />

Alarm- und Reaktionszeit von etwas mehr als einer<br />

Minute, nachdem das Flugobjekt in die geforderte Flugverbotszone<br />

einträte.<br />

Ein wirkungsvolles Ausschließen des Restrisikos, das<br />

bei Einhaltung aller derzeit geltenden Sicherheitsbemühungen<br />

bleibt, würde nach Auskunft aller Fachleute<br />

bedeuten, ein konusförmiges Sperrgebiet über den<br />

Kraftwerken zu errichten, das in einer Höhe von etwa<br />

7000 Metern und höher einen Radius von 40 bis 50 nautischen<br />

Meilen haben müsste, also 70 bis 90 Kilometer<br />

umfassen müsste. Angesichts der Situierung unserer<br />

Kraftwerkstandorte würde das die Einstellung des<br />

gesamten deutschen Flugverkehrs bedeuten. Diese<br />

Maßnahme würde nur im Falle von Triebwerksausfällen,<br />

Defekten oder Unfällen schützen. Bei Terroranschlägen<br />

könnten Luftsperrgebiete nur dann hilfreich sein, wenn<br />

ihre Beachtung erzwungen werden könnte. Konsequenterweise<br />

müssten also alle Eindringlinge in das Sperrgebiet<br />

durch Abfangjäger oder Boden-Luft-Raketen abgeschossen<br />

werden. Die alleinige Vorschrift wird keinen<br />

Harakiri-Attentäter abschrecken.<br />

Dies würde bedeuten, dass die Schutzzonen mit FlaRak-<br />

Stellungen hochmilitarisiert werden müssten. Die Effizienz<br />

dieser Stellungen würde jedoch von ihrer rechtzeitigen<br />

Alarmierung abhängen. Ich möchte darauf hinweisen,<br />

dass es auch derzeit nicht erlaubt ist, Flugzeuge auf<br />

Kernkraftwerke stürzen zu lassen und es nur einer entsprechenden<br />

Vorschrift bedürfte, um dies zu verhindern.<br />

Die Attentäter des 11. September haben keine Gesetzeslücke<br />

genutzt, sondern eine Wahnsinnstat begangen,<br />

der mit einer gesetzlichen Regelung nicht entgegenzuwirken<br />

ist.<br />

Zurück zu Ihrem Antrag. Für uns wäre eine Regelung<br />

wie in Großbritannien denkbar, wo Verbotszonen mit<br />

einem Radius von 1,6 Kilometern und 600 Metern Höhe<br />

eingerichtet worden sind. Der bayerische Wirtschaftsminister<br />

hat dankenswerterweise einen entsprechenden<br />

Vorstoß beim Bundesverkehrsminister gemacht. Vorran-

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