89. Sitzung - Bayerischer Landtag
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6368 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 14.Wahlperiode Plenarprotokoll 14/89 v. 15.05.2002<br />
fenrheinfeld nur zwei Kilometer. Das ist nicht in Ordnung.<br />
Die Warteschleife beim Flughafen München führt um die<br />
Kraftwerke Isar I und Isar II herum. Sie sehen, hier gibt<br />
es Handlungsbedarf. Bayern sollte bei diesem Thema<br />
mit stärkerem Nachdruck vorgehen. Ich möchte die<br />
Beratungszeit nicht allzu sehr verlängern.<br />
(Beifall eines Abgeordneten der CSU)<br />
– Vielen Dank für Ihre Zustimmung. Sie sind offenbar<br />
von meinem Anliegen überzeugt.<br />
(Freiherr von Rotenhan (CSU): Das wäre das erste<br />
Mal!)<br />
– Sie werden offenbar Ihren Ministerpräsidenten, Herrn<br />
Dr. Stoiber, unterstützen, indem Sie den Kabinettsbeschluss<br />
noch einmal bestärken und unserem Antrag im<br />
Plenum zustimmen. Ich möchte darauf hinweisen, dass<br />
sich bei der Beratung im Umweltausschuss am 21. März<br />
aus allen Fraktionen einzelne Kollegen der Stimme enthalten<br />
haben. Im Grunde stimmen Sie unserem Anliegen<br />
zu. Besonders nett fand ich eine Äußerung von Herrn<br />
Hofmann, die ich Ihnen nicht vorenthalten will. Ich darf<br />
aus dem Protokoll zitieren:<br />
Die Bayerische Staatsregierung habe sich für ein<br />
Überflugverbot bei Kernanlagen ausgesprochen.<br />
Bei einer Zustimmung zum vorliegenden Antrag der<br />
GRÜNEN würde der Eindruck entstehen, dass nur<br />
die GRÜNEN solche Überflugverbote für sinnvoll<br />
hielten. Deshalb werde die CSU-Fraktion diesen<br />
Antrag ablehnen.<br />
Das halte ich für eine schwierige Argumentation.<br />
(Hofmann (CSU): Ich muss sagen, das ist eine sehr<br />
verkürzte Wiedergabe!)<br />
– Ich zitiere aus dem Protokoll. Es ist kein Wortprotokoll,<br />
da gebe ich Ihnen Recht. Sie haben die Möglichkeit, sich<br />
zu Wort zu melden und Ihre Ablehnung zu begründen.<br />
Die CSU-Kollegen haben heute bei der namentlichen<br />
Abstimmung die Möglichkeit, ihr Votum klar zum Ausdruck<br />
zu bringen. Ich bitte Sie im Sinne der Sicherheit<br />
der bayerischen Bevölkerung um Zustimmung zu unserem<br />
Antrag; denn wir sollten alle Schritte unternehmen,<br />
um die Risiken, die bei laufenden Atomanlagen bestehen,<br />
zu minimieren.<br />
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)<br />
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr<br />
Kollege Pienßel.<br />
Pienßel (CSU): Frau Präsidentin, Hohes Haus! Der Bundesrat<br />
hat am 9. November 2001 auf Initiative der Länder<br />
Baden-Württemberg, Hessen und Bayern eine Entschließung<br />
mit dem Ziel verabschiedet, den internationalen<br />
Terrorismus wirksamer zu bekämpfen. Die Intention<br />
war und ist, ausreichend dimensionierte Luftsperrgebiete<br />
über Kernkraftwerken einzurichten, um die Gefahren<br />
gezielter Abstürze und die Gefahren durch Unfälle zu<br />
minimieren. Der Ministerrat fasste am 20. November<br />
2001 den Beschluss, bei der Bundesregierung ein generelles<br />
Überflugverbot von Kernkraftwerken zu erreichen.<br />
Dies wird im Antrag der GRÜNEN lobend erwähnt. Diese<br />
Anerkennung nehmen wir gern zur Kenntnis und stimmen<br />
dem Antrag zumindest in diesem Punkt zu.<br />
Der Antrag fordert in seinem zweiten Punkt jedoch eine<br />
Bundesratsinitiative für ein generelles Flugverbot im<br />
Umkreis von 20 Kilometern. Frau Kollegin Paulig, Sie<br />
haben bereits darauf hingewiesen, dass der Bundesgesetzgeber<br />
die Möglichkeit hätte, entsprechend tätig zu<br />
werden. Der Wirtschaftsminister hat den Bundesgesetzgeber<br />
bereits aufgefordert, entsprechende Maßnahmen<br />
zu ergreifen. Ich habe im Wirtschaftsausschuss darauf<br />
hingewiesen, dass das von den GRÜNEN geforderte<br />
generelle Überflugverbot von Kernkraftwerken im Umkreis<br />
von 20 Kilometern gleichbedeutend mit der Einstellung<br />
des Flugbetriebs wäre. Dies gilt nicht nur für den<br />
Flughafen München. Außerdem haben Sie übersehen,<br />
dass moderne Flugzeuge in sehr kurzer Zeit 20 Kilometer<br />
zurücklegen. Deshalb ist der Umkreis von 20 Kilometern<br />
sehr zweifelhaft gewählt. Eine moderne Maschine<br />
mit einer Reisegeschwindigkeit von circa 900 km/h legt<br />
in der Minute 15 Kilometer zurück. Damit verbliebe eine<br />
Alarm- und Reaktionszeit von etwas mehr als einer<br />
Minute, nachdem das Flugobjekt in die geforderte Flugverbotszone<br />
einträte.<br />
Ein wirkungsvolles Ausschließen des Restrisikos, das<br />
bei Einhaltung aller derzeit geltenden Sicherheitsbemühungen<br />
bleibt, würde nach Auskunft aller Fachleute<br />
bedeuten, ein konusförmiges Sperrgebiet über den<br />
Kraftwerken zu errichten, das in einer Höhe von etwa<br />
7000 Metern und höher einen Radius von 40 bis 50 nautischen<br />
Meilen haben müsste, also 70 bis 90 Kilometer<br />
umfassen müsste. Angesichts der Situierung unserer<br />
Kraftwerkstandorte würde das die Einstellung des<br />
gesamten deutschen Flugverkehrs bedeuten. Diese<br />
Maßnahme würde nur im Falle von Triebwerksausfällen,<br />
Defekten oder Unfällen schützen. Bei Terroranschlägen<br />
könnten Luftsperrgebiete nur dann hilfreich sein, wenn<br />
ihre Beachtung erzwungen werden könnte. Konsequenterweise<br />
müssten also alle Eindringlinge in das Sperrgebiet<br />
durch Abfangjäger oder Boden-Luft-Raketen abgeschossen<br />
werden. Die alleinige Vorschrift wird keinen<br />
Harakiri-Attentäter abschrecken.<br />
Dies würde bedeuten, dass die Schutzzonen mit FlaRak-<br />
Stellungen hochmilitarisiert werden müssten. Die Effizienz<br />
dieser Stellungen würde jedoch von ihrer rechtzeitigen<br />
Alarmierung abhängen. Ich möchte darauf hinweisen,<br />
dass es auch derzeit nicht erlaubt ist, Flugzeuge auf<br />
Kernkraftwerke stürzen zu lassen und es nur einer entsprechenden<br />
Vorschrift bedürfte, um dies zu verhindern.<br />
Die Attentäter des 11. September haben keine Gesetzeslücke<br />
genutzt, sondern eine Wahnsinnstat begangen,<br />
der mit einer gesetzlichen Regelung nicht entgegenzuwirken<br />
ist.<br />
Zurück zu Ihrem Antrag. Für uns wäre eine Regelung<br />
wie in Großbritannien denkbar, wo Verbotszonen mit<br />
einem Radius von 1,6 Kilometern und 600 Metern Höhe<br />
eingerichtet worden sind. Der bayerische Wirtschaftsminister<br />
hat dankenswerterweise einen entsprechenden<br />
Vorstoß beim Bundesverkehrsminister gemacht. Vorran-