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89. Sitzung - Bayerischer Landtag

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6416 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 14.Wahlperiode Plenarprotokoll 14/89 v. 15.05.2002<br />

standorten alle Beteiligten eingebunden (v.a. Träger,<br />

pädagogisches Personal, Eltern(-verbände), freie Wohlfahrtsverbände,<br />

kommunale Spitzenverbände).<br />

Die Mitglieder der Modellkommission nehmen Anregungen<br />

aus der Praxis auf und tragen sie in die Modellkommission.<br />

Insbesondere wesentliche Änderungen des<br />

Modellversuchs werden dann in der Modellkommission<br />

beraten. Auf diesem Wege flossen z.B. folgende Punkte<br />

in die konkrete Ausgestaltung Modellversuchs noch<br />

während der Experimentierphase ein, bevor die praktische<br />

Erprobung im Januar 2002 startete:<br />

– Berücksichtigung eines Faktors von 1,3 für Kinder<br />

ausländischer Eltern oder von Aussiedlern<br />

– Bildung eines Anstellungsschlüssels statt eines<br />

Kind-Erzieher-Schlüssels<br />

– keine staatlichen Vorgaben zur Höhe der Elternbeiträge<br />

– Anpassung der Elternfragebögen<br />

– Zulassung der Internetpräsentation anstelle des<br />

schriftlichen Jahresplanungsberichts<br />

– Gestaltung des Buchungsbelegs<br />

– Wegfall der Jahresendbestätigung durch die Eltern<br />

Ein paar Punkte stehen noch auf der Tagesordnung, um<br />

von der Modellkommission beraten zu werden. Je nach<br />

Ergebnis der Beratung werden dann weitere Änderungen<br />

im Laufe des Modellversuchs erfolgen.<br />

– Ausgleichszahlungen für Gastkinder<br />

– Überprüfung des Basiswertes nach einer gewissen<br />

Zeit der praktischen Erprobung<br />

– Festlegung der Sonderkonditionen für Schulkindergärten<br />

Die Petitionen wurden gleichfalls für die Weiterentwicklung<br />

herangezogen. Vielfach beruhten die Kritikpunkte<br />

auf Missverständnissen. Die meisten berechtigten<br />

Bedenken entsprachen den in die Modellkommission<br />

eingebrachten Anregungen, so dass diese durch eine<br />

Anpassung noch in der Experimentierphase umgesetzt<br />

wurden. Dem übrigen Vorbringen in Petitionen konnte<br />

zumeist dadurch Rechnung getragen werden, dass die<br />

Auswirkungen der kindbezogenen Förderung im Laufe<br />

der praktischen Erprobung überprüft und erforderlichenfalls<br />

revidiert werden.<br />

Zu 2.: Keine nachträgliche Mittelaufstockung für<br />

Bayreuth<br />

Es ist unzutreffend, dass die für Bayreuth vorgesehenen<br />

staatlichen Fördermittel nicht ausgereicht hätten.<br />

Zutreffend ist vielmehr, dass die staatlich bereit gestellten<br />

Mittel deswegen über den nach der Personalkostenförderung<br />

verwendeten liegen, weil den Verlierern der<br />

kindbezogenen Förderung der Verlust unter bestimmten<br />

Bedingungen ausgeglichen wird. Der Terminus „Verlierer“<br />

meint dabei die Fördersumme nach der kindbezogenen<br />

Förderung im Vergleich zur Personalkostenförderung.<br />

Auch die Stadt Bayreuth erklärte sich nach Gesprächen<br />

bereit, in allen Fällen kindbezogen zu fördern<br />

und den Verlierern zusätzlich die Einbuße gegenüber<br />

der Personalkostenförderung auszugleichen.<br />

Zu 3.: Sondermittel für den Modellversuch<br />

Wie im Schreiben im April diesen Jahres an die Fragestellerin<br />

ausgeführt, gilt für die Finanzierung des Modellversuchs<br />

folgendes:<br />

Einen gesonderten Titel für die Finanzierung des Modellversuchs<br />

„Entwicklung und Prüfung effizienter Finanzierungsmöglichkeiten<br />

für den Kindergarten- und Hortbereich“<br />

gibt es nicht. Diese Titelgruppe ist für Ausgaben<br />

für das pädagogische Personal in Kindergärten<br />

bestimmt. Für die Jahre 2001 und 2002 sind dabei<br />

402386,7 bzw. 413123,8 Tsd. Euro in den Haushaltsplan<br />

eingestellt. Nach der Erläuterung Nr. 2 a) zu dieser<br />

Titelgruppe kann aus diesen Mitteln ferner die Erprobung<br />

neuer Finanzierungsmodelle im Rahmen einer zweijährigen<br />

Modellphase als Alternative zu Art. 24 BayKiG finanziert<br />

werden.<br />

Zu 4.:<br />

Betroffen von einer Reduzierung der Kinderzahl sind vor<br />

allem eingruppige Kindergärten im ländlichen Raum. Ziel<br />

der neuen Förderung ist insbesondere auch der Erhalt<br />

dieser Einrichtungen. Durch den Verzicht auf die streng<br />

gruppenbezogene Personalkostenförderung, die bisher<br />

von jeweils zwei Kräften pro Gruppe ausgeht und die<br />

Einführung einer kindbezogenen Förderung, würde es<br />

gerade kleineren Kindergärten möglich sein, durch Personalanpassungen<br />

die Gruppe weiterzuführen (weniger<br />

als 10 Kinder mit einer Erzieherin).<br />

Bei der Auswahl der beiden Modellregionen war es<br />

daher wichtig, neben der Vielfalt der verschiedenen Träger,<br />

auch die unterschiedlichen Situationen im städtischen<br />

und im ländlichen Bereich zu berücksichtigen. Die<br />

beteiligten Modelleinrichtungen sind ein Spiegelbild der<br />

bayerischen Kindergartenlandschaft. Der ländliche<br />

Raum ist daher in gleicher Weise wie der städtische<br />

Raum repräsentiert. Mit dem Landkreis Landsberg a.L.<br />

ist damit bereits ein ländliches Gebiet mit kleineren Einrichtungen<br />

vertreten, indem sich die demographische<br />

Entwicklung mit sinkenden Kinderzahlen besonders<br />

schnell niederschlagen wird.<br />

Zu 5.: Auswirkungen der PISA-Studie<br />

Nicht erst seit PISA ist es Ziel der Bayerischen Staatsregierung<br />

die Qualität der pädagogischen Arbeit in den<br />

Kindertagesstätten anzuheben.<br />

Deswegen wird vom Staatsinstitut für Frühpädagogik<br />

derzeit ein einrichtungs- und altersübergreifender Bildungs-<br />

und Erziehungsplan ausgearbeitet. Ziel des Bildungs-<br />

und Erziehungsplanes ist es, die Qualität der<br />

pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen<br />

weiter zu verbessern. Dabei sollen weniger strukturelle<br />

und dafür mehr inhaltliche Vorgaben gesetzt werden.<br />

Der Bildungs- und Erziehungsplan soll rechtsverbindli-

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