89. Sitzung - Bayerischer Landtag
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6416 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 14.Wahlperiode Plenarprotokoll 14/89 v. 15.05.2002<br />
standorten alle Beteiligten eingebunden (v.a. Träger,<br />
pädagogisches Personal, Eltern(-verbände), freie Wohlfahrtsverbände,<br />
kommunale Spitzenverbände).<br />
Die Mitglieder der Modellkommission nehmen Anregungen<br />
aus der Praxis auf und tragen sie in die Modellkommission.<br />
Insbesondere wesentliche Änderungen des<br />
Modellversuchs werden dann in der Modellkommission<br />
beraten. Auf diesem Wege flossen z.B. folgende Punkte<br />
in die konkrete Ausgestaltung Modellversuchs noch<br />
während der Experimentierphase ein, bevor die praktische<br />
Erprobung im Januar 2002 startete:<br />
– Berücksichtigung eines Faktors von 1,3 für Kinder<br />
ausländischer Eltern oder von Aussiedlern<br />
– Bildung eines Anstellungsschlüssels statt eines<br />
Kind-Erzieher-Schlüssels<br />
– keine staatlichen Vorgaben zur Höhe der Elternbeiträge<br />
– Anpassung der Elternfragebögen<br />
– Zulassung der Internetpräsentation anstelle des<br />
schriftlichen Jahresplanungsberichts<br />
– Gestaltung des Buchungsbelegs<br />
– Wegfall der Jahresendbestätigung durch die Eltern<br />
Ein paar Punkte stehen noch auf der Tagesordnung, um<br />
von der Modellkommission beraten zu werden. Je nach<br />
Ergebnis der Beratung werden dann weitere Änderungen<br />
im Laufe des Modellversuchs erfolgen.<br />
– Ausgleichszahlungen für Gastkinder<br />
– Überprüfung des Basiswertes nach einer gewissen<br />
Zeit der praktischen Erprobung<br />
– Festlegung der Sonderkonditionen für Schulkindergärten<br />
Die Petitionen wurden gleichfalls für die Weiterentwicklung<br />
herangezogen. Vielfach beruhten die Kritikpunkte<br />
auf Missverständnissen. Die meisten berechtigten<br />
Bedenken entsprachen den in die Modellkommission<br />
eingebrachten Anregungen, so dass diese durch eine<br />
Anpassung noch in der Experimentierphase umgesetzt<br />
wurden. Dem übrigen Vorbringen in Petitionen konnte<br />
zumeist dadurch Rechnung getragen werden, dass die<br />
Auswirkungen der kindbezogenen Förderung im Laufe<br />
der praktischen Erprobung überprüft und erforderlichenfalls<br />
revidiert werden.<br />
Zu 2.: Keine nachträgliche Mittelaufstockung für<br />
Bayreuth<br />
Es ist unzutreffend, dass die für Bayreuth vorgesehenen<br />
staatlichen Fördermittel nicht ausgereicht hätten.<br />
Zutreffend ist vielmehr, dass die staatlich bereit gestellten<br />
Mittel deswegen über den nach der Personalkostenförderung<br />
verwendeten liegen, weil den Verlierern der<br />
kindbezogenen Förderung der Verlust unter bestimmten<br />
Bedingungen ausgeglichen wird. Der Terminus „Verlierer“<br />
meint dabei die Fördersumme nach der kindbezogenen<br />
Förderung im Vergleich zur Personalkostenförderung.<br />
Auch die Stadt Bayreuth erklärte sich nach Gesprächen<br />
bereit, in allen Fällen kindbezogen zu fördern<br />
und den Verlierern zusätzlich die Einbuße gegenüber<br />
der Personalkostenförderung auszugleichen.<br />
Zu 3.: Sondermittel für den Modellversuch<br />
Wie im Schreiben im April diesen Jahres an die Fragestellerin<br />
ausgeführt, gilt für die Finanzierung des Modellversuchs<br />
folgendes:<br />
Einen gesonderten Titel für die Finanzierung des Modellversuchs<br />
„Entwicklung und Prüfung effizienter Finanzierungsmöglichkeiten<br />
für den Kindergarten- und Hortbereich“<br />
gibt es nicht. Diese Titelgruppe ist für Ausgaben<br />
für das pädagogische Personal in Kindergärten<br />
bestimmt. Für die Jahre 2001 und 2002 sind dabei<br />
402386,7 bzw. 413123,8 Tsd. Euro in den Haushaltsplan<br />
eingestellt. Nach der Erläuterung Nr. 2 a) zu dieser<br />
Titelgruppe kann aus diesen Mitteln ferner die Erprobung<br />
neuer Finanzierungsmodelle im Rahmen einer zweijährigen<br />
Modellphase als Alternative zu Art. 24 BayKiG finanziert<br />
werden.<br />
Zu 4.:<br />
Betroffen von einer Reduzierung der Kinderzahl sind vor<br />
allem eingruppige Kindergärten im ländlichen Raum. Ziel<br />
der neuen Förderung ist insbesondere auch der Erhalt<br />
dieser Einrichtungen. Durch den Verzicht auf die streng<br />
gruppenbezogene Personalkostenförderung, die bisher<br />
von jeweils zwei Kräften pro Gruppe ausgeht und die<br />
Einführung einer kindbezogenen Förderung, würde es<br />
gerade kleineren Kindergärten möglich sein, durch Personalanpassungen<br />
die Gruppe weiterzuführen (weniger<br />
als 10 Kinder mit einer Erzieherin).<br />
Bei der Auswahl der beiden Modellregionen war es<br />
daher wichtig, neben der Vielfalt der verschiedenen Träger,<br />
auch die unterschiedlichen Situationen im städtischen<br />
und im ländlichen Bereich zu berücksichtigen. Die<br />
beteiligten Modelleinrichtungen sind ein Spiegelbild der<br />
bayerischen Kindergartenlandschaft. Der ländliche<br />
Raum ist daher in gleicher Weise wie der städtische<br />
Raum repräsentiert. Mit dem Landkreis Landsberg a.L.<br />
ist damit bereits ein ländliches Gebiet mit kleineren Einrichtungen<br />
vertreten, indem sich die demographische<br />
Entwicklung mit sinkenden Kinderzahlen besonders<br />
schnell niederschlagen wird.<br />
Zu 5.: Auswirkungen der PISA-Studie<br />
Nicht erst seit PISA ist es Ziel der Bayerischen Staatsregierung<br />
die Qualität der pädagogischen Arbeit in den<br />
Kindertagesstätten anzuheben.<br />
Deswegen wird vom Staatsinstitut für Frühpädagogik<br />
derzeit ein einrichtungs- und altersübergreifender Bildungs-<br />
und Erziehungsplan ausgearbeitet. Ziel des Bildungs-<br />
und Erziehungsplanes ist es, die Qualität der<br />
pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen<br />
weiter zu verbessern. Dabei sollen weniger strukturelle<br />
und dafür mehr inhaltliche Vorgaben gesetzt werden.<br />
Der Bildungs- und Erziehungsplan soll rechtsverbindli-