89. Sitzung - Bayerischer Landtag
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Plenarprotokoll 14/89 v. 15.05.2002 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 14.Wahlperiode 6347<br />
erstattungen. Natürlich haben wir in Bayern deutlich<br />
mehr gemacht als in anderen Bundesländern. Das hat<br />
uns das Geschäft auch erschwert, weil andere Bundesländer<br />
– ich denke beispielsweise an Mecklenburg-Vorpommern<br />
– unsere BSE-Hilfen als Wettbewerbsverzerrung<br />
betrachten und sie in Brüssel unter Wettbewerbsgesichtspunkten<br />
auch immer wieder infrage stellen. Das<br />
wird durch Kommissar Monti beurteilt. Bisher ist es<br />
immer gelungen, die Notifizierung zu erreichen und ich<br />
bin mir auch ziemlich sicher, dass wir das noch bis zum<br />
Ende dieses Jahres durchsetzen können.<br />
Es wäre für uns sehr hilfreich gewesen – das sage ich an<br />
die Adresse der Kollegen von der SPD und den GRÜ-<br />
NEN –, wenn sich die Bundesregierung über verbale<br />
Aussagen hinaus auch beteiligt hätte. Dann hätten wir<br />
einen Gleichklang im Bundesgebiet und hätten dieses<br />
Argument der Wettbewerbsverzerrung nicht. So hat Bayern<br />
deutlich mehr geleistet als der Bund und andere<br />
Bundesländer.<br />
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Vielen Dank. Nächste<br />
Fragestellerin ist Frau Kollegin Hirschmann. Bitte.<br />
Frau Hirschmann (SPD): Herr Staatsminister, angesichts<br />
der aktuellen Berichte über die zunehmenden<br />
bakteriellen Infektionen in der stationären Versorgung<br />
frage ich Sie, zu welchen Ergebnissen die diesbezüglichen<br />
Kontakte Ihrer Staatssekretärin zu Ärztekammer<br />
und KV mittlerweile geführt haben, welche Fortbildungen<br />
neu angeboten werden und wie dadurch die erschreckende<br />
Anzahl von Neuinfektionen reduziert werden<br />
kann.<br />
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Staatsminister.<br />
Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministerium):<br />
Herr Präsident, Hohes Haus! Frau Kollegin<br />
Hirschmann, die Reduzierung von Krankenhausinfektionen<br />
setzt seit jeher eine möglichst genaue Beachtung<br />
der bekannten einschlägigen Hygienerichtlinien des<br />
Robert-Koch-Instituts voraus. Dabei sind auch Initiativen<br />
der ärztlichen Selbstverwaltung zur Weiterbildung von<br />
Ärzten in diesem Bereich von wesentlicher Bedeutung.<br />
Darin sind wir uns sicher einig.<br />
Frau Kollegin Görlitz hat deshalb die Bayerische Landesärztekammer<br />
wiederholt, zuletzt mit Schreiben vom<br />
16. April 2002, darauf hingewiesen, dass ein Qualifikationsnachweis<br />
„Krankenhaushygiene“ geschaffen werden<br />
soll. Des Weiteren hat sie darum gebeten, eine die Krankenhaushygiene<br />
einschließende Facharztweiterbildung<br />
anzubieten, also den Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin<br />
bzw. Facharzt für Mikrobiologie mit entsprechender<br />
Zusatzqualifikation in der Krankenhaushygiene,<br />
und diese Weiterbildungsrichtung ganz besonders zu<br />
fördern. Voraussetzung für eine Umsetzung ist die Änderung<br />
der Weiterbildungsordnung für Ärzte. Dies setzt<br />
natürlich entsprechende Entscheidungsprozesse in den<br />
Gremien der Ärztekammer voraus, die nicht kurzfristig<br />
ablaufen. Wir sind hier ständig in Gesprächen und legen<br />
größten Wert darauf, dass die Bayerische Landesärztekammer<br />
für eine Intensivierung der Fortbildung im<br />
Bereich der Krankenhaushygiene Sorge trägt.<br />
Zusätzlich kann ich Ihnen sagen, dass wir gerade das<br />
Thema Hygiene im Krankenhaus und im Bereich des<br />
ambulanten Operierens sehr ernst nehmen. Wir haben<br />
verschiedene Expertengespräche durchgeführt. Die<br />
Landesuntersuchungsämter haben im letzten Jahr Erhebungen<br />
über Hygieneprobleme durchgeführt. Ein Katalog<br />
hygienerelevanter Bereiche wurde erstellt. Es wurde<br />
eine Arbeitsgemeinschaft zur Koordinierung der behördlichen<br />
Überwachung durch Gesundheitsämter, Gewerbeaufsichtsämter<br />
und Unfallversicherungsträger eingerichtet.<br />
Die Gewerbeaufsicht macht jetzt eine Aktion im<br />
Bereich der Endoskopie. Da geht es auch um den<br />
Arbeitsschutz. Im Dezember 2001 ist ein neuer Leitfaden<br />
für die Überwachung der Krankenhäuser durch das Landesuntersuchungsamt<br />
erstellt worden. Der öffentliche<br />
Gesundheitsdienst arbeitet mit der Kassenärztlichen<br />
Vereinigung im Hinblick auf die Kontrolle der Einrichtungen<br />
des ambulanten Operierens zusammen. Wir werden<br />
beim neuen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit<br />
eine eigene Organisationseinheit zur<br />
Hygiene in Krankenhäusern und in Einrichtungen des<br />
ambulanten Operierens einrichten.<br />
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Zusatzfrage: Frau Kollegin<br />
Hirschmann.<br />
Frau Hirschmann (SPD): Ich habe keine Zusatzfrage.<br />
Ich bedanke mich.<br />
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Dann bedanke ich<br />
mich bei Herrn Staatsminister Sinner und bitte Frau<br />
Staatsministerin Stewens vom Ministerium für Arbeit und<br />
Sozialordnung, Familie und Frauen, die nächsten Fragen<br />
zu beantworten. Erster Fragesteller ist Herr Kollege<br />
Kobler.<br />
Kobler (CSU): Frau Staatsministerin, besteht seitens<br />
der Staatsregierung die Möglichkeit, auf den Bund einzuwirken,<br />
die Förderung der Mutter/Vater-Kind-Kuren in<br />
den Pflichtleistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
aufzunehmen?<br />
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Frau Staatsministerin.<br />
Frau Staatsministerin Stewens (Sozialministerium):<br />
Herr Kollege Kobler, der Erhalt von Mutter/Kind-Kuren<br />
stellt ein sozial- und familienpolitisches Anliegen ersten<br />
Ranges dar. Diese Maßnahmen dienen der Gesunderhaltung<br />
der Familie und helfen natürlich, die hohen<br />
Anforderungen und Belastungen durch die Kindererziehung,<br />
insbesondere die Doppelbelastung durch Familie<br />
und Erwerbstätigkeit, teilweise wieder auszugleichen.<br />
Derzeit sind die Mutter-Kind-Kuren nach dem SGB V als<br />
so genannte Satzungsleistungen ausgestaltet. Jede einzelne<br />
Krankenkasse kann also in ihrer Satzung festlegen,<br />
ob sie die Leistungen, abgesehen vom gesetzlichen<br />
Eigenanteil, voll übernimmt oder ob sie lediglich einen<br />
Zuschuss leistet. Leistet eine Krankenkasse nur einen