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89. Sitzung - Bayerischer Landtag

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Plenarprotokoll 14/89 v. 15.05.2002 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 14.Wahlperiode 6347<br />

erstattungen. Natürlich haben wir in Bayern deutlich<br />

mehr gemacht als in anderen Bundesländern. Das hat<br />

uns das Geschäft auch erschwert, weil andere Bundesländer<br />

– ich denke beispielsweise an Mecklenburg-Vorpommern<br />

– unsere BSE-Hilfen als Wettbewerbsverzerrung<br />

betrachten und sie in Brüssel unter Wettbewerbsgesichtspunkten<br />

auch immer wieder infrage stellen. Das<br />

wird durch Kommissar Monti beurteilt. Bisher ist es<br />

immer gelungen, die Notifizierung zu erreichen und ich<br />

bin mir auch ziemlich sicher, dass wir das noch bis zum<br />

Ende dieses Jahres durchsetzen können.<br />

Es wäre für uns sehr hilfreich gewesen – das sage ich an<br />

die Adresse der Kollegen von der SPD und den GRÜ-<br />

NEN –, wenn sich die Bundesregierung über verbale<br />

Aussagen hinaus auch beteiligt hätte. Dann hätten wir<br />

einen Gleichklang im Bundesgebiet und hätten dieses<br />

Argument der Wettbewerbsverzerrung nicht. So hat Bayern<br />

deutlich mehr geleistet als der Bund und andere<br />

Bundesländer.<br />

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Vielen Dank. Nächste<br />

Fragestellerin ist Frau Kollegin Hirschmann. Bitte.<br />

Frau Hirschmann (SPD): Herr Staatsminister, angesichts<br />

der aktuellen Berichte über die zunehmenden<br />

bakteriellen Infektionen in der stationären Versorgung<br />

frage ich Sie, zu welchen Ergebnissen die diesbezüglichen<br />

Kontakte Ihrer Staatssekretärin zu Ärztekammer<br />

und KV mittlerweile geführt haben, welche Fortbildungen<br />

neu angeboten werden und wie dadurch die erschreckende<br />

Anzahl von Neuinfektionen reduziert werden<br />

kann.<br />

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Staatsminister.<br />

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministerium):<br />

Herr Präsident, Hohes Haus! Frau Kollegin<br />

Hirschmann, die Reduzierung von Krankenhausinfektionen<br />

setzt seit jeher eine möglichst genaue Beachtung<br />

der bekannten einschlägigen Hygienerichtlinien des<br />

Robert-Koch-Instituts voraus. Dabei sind auch Initiativen<br />

der ärztlichen Selbstverwaltung zur Weiterbildung von<br />

Ärzten in diesem Bereich von wesentlicher Bedeutung.<br />

Darin sind wir uns sicher einig.<br />

Frau Kollegin Görlitz hat deshalb die Bayerische Landesärztekammer<br />

wiederholt, zuletzt mit Schreiben vom<br />

16. April 2002, darauf hingewiesen, dass ein Qualifikationsnachweis<br />

„Krankenhaushygiene“ geschaffen werden<br />

soll. Des Weiteren hat sie darum gebeten, eine die Krankenhaushygiene<br />

einschließende Facharztweiterbildung<br />

anzubieten, also den Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin<br />

bzw. Facharzt für Mikrobiologie mit entsprechender<br />

Zusatzqualifikation in der Krankenhaushygiene,<br />

und diese Weiterbildungsrichtung ganz besonders zu<br />

fördern. Voraussetzung für eine Umsetzung ist die Änderung<br />

der Weiterbildungsordnung für Ärzte. Dies setzt<br />

natürlich entsprechende Entscheidungsprozesse in den<br />

Gremien der Ärztekammer voraus, die nicht kurzfristig<br />

ablaufen. Wir sind hier ständig in Gesprächen und legen<br />

größten Wert darauf, dass die Bayerische Landesärztekammer<br />

für eine Intensivierung der Fortbildung im<br />

Bereich der Krankenhaushygiene Sorge trägt.<br />

Zusätzlich kann ich Ihnen sagen, dass wir gerade das<br />

Thema Hygiene im Krankenhaus und im Bereich des<br />

ambulanten Operierens sehr ernst nehmen. Wir haben<br />

verschiedene Expertengespräche durchgeführt. Die<br />

Landesuntersuchungsämter haben im letzten Jahr Erhebungen<br />

über Hygieneprobleme durchgeführt. Ein Katalog<br />

hygienerelevanter Bereiche wurde erstellt. Es wurde<br />

eine Arbeitsgemeinschaft zur Koordinierung der behördlichen<br />

Überwachung durch Gesundheitsämter, Gewerbeaufsichtsämter<br />

und Unfallversicherungsträger eingerichtet.<br />

Die Gewerbeaufsicht macht jetzt eine Aktion im<br />

Bereich der Endoskopie. Da geht es auch um den<br />

Arbeitsschutz. Im Dezember 2001 ist ein neuer Leitfaden<br />

für die Überwachung der Krankenhäuser durch das Landesuntersuchungsamt<br />

erstellt worden. Der öffentliche<br />

Gesundheitsdienst arbeitet mit der Kassenärztlichen<br />

Vereinigung im Hinblick auf die Kontrolle der Einrichtungen<br />

des ambulanten Operierens zusammen. Wir werden<br />

beim neuen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit<br />

eine eigene Organisationseinheit zur<br />

Hygiene in Krankenhäusern und in Einrichtungen des<br />

ambulanten Operierens einrichten.<br />

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Zusatzfrage: Frau Kollegin<br />

Hirschmann.<br />

Frau Hirschmann (SPD): Ich habe keine Zusatzfrage.<br />

Ich bedanke mich.<br />

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Dann bedanke ich<br />

mich bei Herrn Staatsminister Sinner und bitte Frau<br />

Staatsministerin Stewens vom Ministerium für Arbeit und<br />

Sozialordnung, Familie und Frauen, die nächsten Fragen<br />

zu beantworten. Erster Fragesteller ist Herr Kollege<br />

Kobler.<br />

Kobler (CSU): Frau Staatsministerin, besteht seitens<br />

der Staatsregierung die Möglichkeit, auf den Bund einzuwirken,<br />

die Förderung der Mutter/Vater-Kind-Kuren in<br />

den Pflichtleistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

aufzunehmen?<br />

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Frau Staatsministerin.<br />

Frau Staatsministerin Stewens (Sozialministerium):<br />

Herr Kollege Kobler, der Erhalt von Mutter/Kind-Kuren<br />

stellt ein sozial- und familienpolitisches Anliegen ersten<br />

Ranges dar. Diese Maßnahmen dienen der Gesunderhaltung<br />

der Familie und helfen natürlich, die hohen<br />

Anforderungen und Belastungen durch die Kindererziehung,<br />

insbesondere die Doppelbelastung durch Familie<br />

und Erwerbstätigkeit, teilweise wieder auszugleichen.<br />

Derzeit sind die Mutter-Kind-Kuren nach dem SGB V als<br />

so genannte Satzungsleistungen ausgestaltet. Jede einzelne<br />

Krankenkasse kann also in ihrer Satzung festlegen,<br />

ob sie die Leistungen, abgesehen vom gesetzlichen<br />

Eigenanteil, voll übernimmt oder ob sie lediglich einen<br />

Zuschuss leistet. Leistet eine Krankenkasse nur einen

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