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89. Sitzung - Bayerischer Landtag

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Plenarprotokoll 14/89 v. 15.05.2002 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 14.Wahlperiode 6421<br />

Rechtszustand ist seitdem unverändert, dennoch haben<br />

wir eine hohe Bedarfsdeckung von ca. 95% in Bayern.<br />

Zu 2.:<br />

Von einer generalisierenden Regelung wird z. Zt.<br />

bewusst Abstand genommen. Dies sollte lieber den<br />

Beteiligten vor Ort (Eltern, Träger) im Modellversuch<br />

überlassen werden.<br />

Eine solche Buchungsweise ist vom neuen Finanzierungsmodell<br />

weder vorgeschrieben, noch verboten. Ob<br />

die Eltern die Möglichkeit haben, für unterschiedliche<br />

Wochentage unterschiedliche Zeiten buchen zu können,<br />

hängt davon ab, ob der Träger der Einrichtung dies<br />

anbietet.<br />

Völlig unregelmäßige Buchungszeiten sind sicherlich der<br />

pädagogischen Arbeit abträglich, dürften aber in der Praxis<br />

aber auch nicht vorkommen: Zum einen besteht in<br />

aller Regel auf Seiten (verantwortungsbewusster) Eltern<br />

kein Bedürfnis hierfür und zum anderen werden Einrichtungen<br />

ein derartiges Ausmaß an Flexibilität auch nur<br />

selten ermöglichen können.<br />

Maßvolle Abweichungen können aber sehr wohl dem<br />

Bedürfnis der Eltern entsprechen, ohne gleich die pädagogische<br />

Arbeit in Frage zu stellen (Bsp.: Bankangestellte<br />

arbeitet Mo bis Mi bis 16 Uhr, donnerstags bis 18<br />

Uhr und freitags nur bis 12 Uhr; hier ist eine entsprechend<br />

variable Buchung der Besuchszeiten eines Hortes<br />

die beste Lösung für Eltern und Kind).<br />

Zu 3.:<br />

Vor dem Modellversuch betrugen die durchschnittlichen<br />

Elternbeiträge für einen Ganztageskindergartenplatz:<br />

(Tabelle siehe unten)<br />

Tendenziell lässt sich über die Entwicklung der Elternbeiträge<br />

nach Beginn der praktischen Erprobungsphase folgendes<br />

sagen:<br />

Die Elternbeiträge sind in den Modellregionen im Durchschnitt<br />

konstant geblieben. Durch die Staffelung der<br />

Elternbeiträge nach der jeweiligen Nutzungszeit findet<br />

eine gerechte Kostenbeteiligung statt.<br />

Benachteiligt sind Eltern, die bisher bei einheitlichen<br />

Beiträgen in Kindergärten (gleicher Elternbeitrag bei 4, 6<br />

oder 8 Stunden Betreuung) ihr Kind ganztags untergebracht<br />

hatten. Diese Eltern zahlen jetzt einen entsprechend<br />

höheren Beitrag für z.B. 8 Stunden Nutzung.<br />

Zu 4. u. 5.:<br />

Diese Kinder weisen einen besonderen Betreuungs-, Bildungs-<br />

und Erziehungsbedarf auf. Bei ihrer Rückkehr in<br />

den Kindergarten sind sie daher besonders intensiv zu<br />

fördern. Wenn möglich sollten sie einen Schulkindergarten<br />

besuchen. Bei diesen wird dem besonderen pädagogischen<br />

Aufwand in hohem Maße Rechnung getragen:<br />

– bisheriges Modell: Bayerisches Kindergartengesetz:<br />

Bei Schulkindergärten umfasst die Gruppenstärke<br />

nach § 16 Abs. 1 S.2 4. DVBayKiG nicht mehr als 15<br />

Plätze und es kann eventuell darüber hinaus eine<br />

zusätzliche pädagogische Kraft gefördert werden.<br />

– kindbezogene Förderung: besondere Förderung<br />

steht außer Zweifel, noch zu klären ist in Abstimmung<br />

mit der Modellkommission die Verfahrensweise<br />

(eine Möglichkeit: Schaffung eines besonderen<br />

Gewichtungsfaktors für Schulkindergärten).<br />

Zu 6.:<br />

Der Gewichtungsfaktor wurde so bemessen, dass eine<br />

der Förderung nach dem Bayerischen Kindergartengesetz<br />

entsprechende kindbezogene Förderung integrati-<br />

Elternbeitrag am 01.06.2000 umgerechnet in Euro<br />

Stadt Bayreuth Landkreis Bayreuth LK Landsberg<br />

alle Kindergärten der<br />

Modellregion(Durchschnitt)<br />

Gleicher Beitrag für Halbund<br />

Ganztagsplatz: ohne<br />

Mittagsbetreuung 71,58 e<br />

mit 102,26 e<br />

70,20 e Gleicher Beitrag<br />

für Halb- und Ganztagsplatz<br />

4 Std: 46,02 e 6 Std und<br />

mehr: 62,89 e<br />

Kindergarten mit dem<br />

geringsten Elternbeitrag<br />

einheitliche Beträge für<br />

alle Einrichtungen<br />

69,02 e 3,5 Std.-Gruppe: 33,23 e<br />

Kindergarten mit dem<br />

höchsten Elternbeitrag<br />

– 71,58 e Waldkorfkiga 5,5 Std.-<br />

Gruppe: 138,05 e<br />

alle Kinderhorte der<br />

Modellregion (Durchschnitt)<br />

71,58 e (einheitlicher Beitrag<br />

für alle Horte)<br />

keine Horte im Landkreis<br />

nur 2 Horte s.unten<br />

Kinderhort mit dem<br />

geringsten Elternbeitrag<br />

Kinderhort mit dem<br />

höchsten Elternbeitrag<br />

– – Kaufering 74,14 e<br />

– – Landsberg 102,26 e

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