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89. Sitzung - Bayerischer Landtag

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Plenarprotokoll 14/89 v. 15.05.2002 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 14.Wahlperiode 6359<br />

Sie haben auch die Forderung aufgestellt, dass gut funktionierende<br />

ehrenamtliche Strukturen beibehalten werden<br />

sollen. Dies ist im Prinzip auch unsere Auffassung,<br />

allerdings unter der Prämisse, das die Qualität des Notrufs,<br />

der Alarmierung und der Notfallrettung nicht darunter<br />

leiden darf. Wir haben deshalb gegenüber dem<br />

ursprünglichen Gesetzentwurf eine Änderung in das<br />

Gesetz eingefügt. Dort, wo funktionierende Einsatzzentralen<br />

bereits bestehen, sollen diese beibehalten werden<br />

können. Das gilt für den Bereich der Alarmierung, wenn<br />

durch eine wissenschaftliche Untersuchung nachgewiesen<br />

ist, dass die Qualität der Alarmierung dadurch nicht<br />

leidet. Diese Möglichkeit ist durchaus gegeben. Hier sind<br />

wir im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auf die<br />

Wünsche vor Ort eingegangen.<br />

Sie haben hinterfragt, ob die 40 Millionen Euro stimmen,<br />

die wir als Kosten angegeben haben. Ich räume frei und<br />

unumwunden ein: Das weiß ich auch nicht. Das sind<br />

Schätzungen, die auf dem basieren, was uns die Gutsachter<br />

gesagt haben. Sie können das selbst sehr leicht<br />

nachvollziehen: Solange wir nicht wissen, wie die integrierte<br />

Leitstelle vor Ort organisiert wird, können wir nur<br />

eine relativ grobe Schätzung vornehmen.<br />

Ich weiß für meinen Rettungsbereich nicht, ob die integrierte<br />

Leitstelle künftig in den vorhandenen Räumen<br />

des Roten Kreuzes weiter betrieben wird und vielleicht<br />

gar keine Neubaumaßnahme erforderlich ist, ob sie von<br />

der Berufsfeuerwehr Ingolstadt übernommen wird, was<br />

Erweiterungen notwendig macht, oder ob ein völliger<br />

Neubau geschaffen wird. Ich weiß nicht, welche Entscheidungen<br />

von den Verantwortlichen vor Ort im Rettungszweckverband<br />

oder im Zweckverband „Integrierte<br />

Leitstelle“ getroffen werden. Darum ist das Ganze mit<br />

Unsicherheitsfaktoren verbunden.<br />

In der Spalte „Kosten“ auf dem Deckblatt des Gesetzentwurfs<br />

ist angeführt, dass künftig für beide Bereiche, Feuerwehralarmierung<br />

und Notfallrettung, mit der Einsparung<br />

von jährlichen Betriebskosten in Höhe von 5,4 Millionen<br />

Euro gerechnet wird. Das sagt der Gutachter. Man<br />

könnte also sagen, die Neueinführung der integrierten<br />

Leitstelle finanziere sich auf Dauer durch die Einsparung<br />

von laufenden Betriebskosten fast von selbst.<br />

Ich glaube, dass wir mit der erreichten staatlichen Förderung<br />

sehr zufrieden sein können; denn wir müssen uns<br />

immer wieder vor Augen halten, dass die Feuerwehralarmierung<br />

eigener Wirkungskreis der Kommune ist. Das<br />

ist die ureigenste Aufgabe der Kommunen. Der Freistaat<br />

übernimmt nirgendwo im eigenen Wirkungskreis 100%<br />

der Finanzierung. Der Freistaat ist den Kommunen weit<br />

weit entgegengekommen. Dass sie immer noch unzufrieden<br />

sind, liegt in der Natur der Sache. Den Kommunen<br />

wären 100% wesentlich lieber als 90% oder 70%.<br />

So viel wollte ich darüber in der Ersten Lesung sagen,<br />

damit nicht Dinge im Raum stehen bleiben, die mit dem<br />

Gesetzentwurf eigentlich geklärt sind.<br />

(Beifall bei der CSU)<br />

Präsident Böhm: Die Aussprache ist geschlossen. Im<br />

Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den<br />

Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen<br />

und Innere Sicherheit als dem federführenden Ausschuss<br />

zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? –<br />

Das ist der Fall. So beschlossen.<br />

Ich rufe auf:<br />

Tagesordnungspunkt 4<br />

Gesetzentwurf der Abgeordneten Berg, Wahnschaffe<br />

und anderer (SPD)<br />

zur Änderung der Gemeindeordnung<br />

hier: Bestellung von Seniorenbeiräten (Drucksache<br />

14/7712)<br />

– Zweite Lesung –<br />

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Für Zweite<br />

Lesungen wird eine Redezeit von dreißig Minuten pro<br />

Fraktion eingeräumt. Erste Wortmeldung: Frau Kollegin<br />

Berg.<br />

Frau Berg (SPD): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen!<br />

Sie haben heute die letzte Chance, diesem<br />

Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben. Die Kolleginnen<br />

und Kollegen der CSU haben während der Beratungen<br />

in drei Ausschüssen, nämlich im federführenden<br />

Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit,<br />

im mitberatenden Ausschuss für Sozial-, Gesundheits-<br />

und Familienpolitik und im Ausschuss für Verfassungs-,<br />

Rechts- und Parlamentsfragen, als dem endberatenden<br />

Ausschuss, jedes Mal diesem Begehren negativ<br />

gegenübergestanden und es abgelehnt. Ich mache<br />

einen kleinen Rückblick auf die Diskussionen in den<br />

Ausschüssen und auf die Erste Lesung im Plenum.<br />

Kolleginnen und Kollegen, das „stärkste Argument“, das<br />

Ihnen bei den Beratungen eingefallen ist, waren die Stellungnahmen<br />

des Bayerischen Gemeindetags, des Bayerischen<br />

Städtetags und des Bayerischen Landkreistags.<br />

Ich halte Ihnen entgegen: Wir sind im Bayerischen <strong>Landtag</strong><br />

und nicht in einem Kommunalparlament. Dass die<br />

Kolleginnen und Kollegen aus den Kommunalverbänden<br />

zu den Beratungen hinzugezogen werden – unter anderem,<br />

weil es den Bayerischen Senat nicht mehr gibt –,<br />

haben wir uns aufs Schild geschrieben. Das ist okay und<br />

richtig. Wenn wir uns aber aus dieser Richtung den<br />

guten Rat einholen, müssten wir auch auf die Idee kommen,<br />

die bayerische Landesseniorenvertretung nach<br />

ihrer Meinung zu einem solchen Gesetzesvorhaben zu<br />

fragen und zu hören oder aber auch den bayerischen<br />

Landesseniorenrat, der sich einmal im Jahr trifft.<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie setzen bei Ihrer<br />

Argumentation stets auf das Prinzip der Freiwilligkeit. Mir<br />

liegen ein paar Zahlen vor, die man sich leicht merken<br />

kann: 1996 hatten wir in 50 von 2070 Gemeinden in Bayern<br />

Seniorenbeiräte. Heute – nach sechs bis sieben Jahren<br />

– sind es 150. Bleibt die Mehrheitspartei beim Prinzip<br />

der Freiwilligkeit, beim Prinzip des Aufrufungscharakters<br />

an die Kommunen, müssen wir circa 140 Jahre lang warten,<br />

bis wir dem Ziel, das im Gesetzentwurf fixiert ist,

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