89. Sitzung - Bayerischer Landtag
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Plenarprotokoll 14/89 v. 15.05.2002 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 14.Wahlperiode 6359<br />
Sie haben auch die Forderung aufgestellt, dass gut funktionierende<br />
ehrenamtliche Strukturen beibehalten werden<br />
sollen. Dies ist im Prinzip auch unsere Auffassung,<br />
allerdings unter der Prämisse, das die Qualität des Notrufs,<br />
der Alarmierung und der Notfallrettung nicht darunter<br />
leiden darf. Wir haben deshalb gegenüber dem<br />
ursprünglichen Gesetzentwurf eine Änderung in das<br />
Gesetz eingefügt. Dort, wo funktionierende Einsatzzentralen<br />
bereits bestehen, sollen diese beibehalten werden<br />
können. Das gilt für den Bereich der Alarmierung, wenn<br />
durch eine wissenschaftliche Untersuchung nachgewiesen<br />
ist, dass die Qualität der Alarmierung dadurch nicht<br />
leidet. Diese Möglichkeit ist durchaus gegeben. Hier sind<br />
wir im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auf die<br />
Wünsche vor Ort eingegangen.<br />
Sie haben hinterfragt, ob die 40 Millionen Euro stimmen,<br />
die wir als Kosten angegeben haben. Ich räume frei und<br />
unumwunden ein: Das weiß ich auch nicht. Das sind<br />
Schätzungen, die auf dem basieren, was uns die Gutsachter<br />
gesagt haben. Sie können das selbst sehr leicht<br />
nachvollziehen: Solange wir nicht wissen, wie die integrierte<br />
Leitstelle vor Ort organisiert wird, können wir nur<br />
eine relativ grobe Schätzung vornehmen.<br />
Ich weiß für meinen Rettungsbereich nicht, ob die integrierte<br />
Leitstelle künftig in den vorhandenen Räumen<br />
des Roten Kreuzes weiter betrieben wird und vielleicht<br />
gar keine Neubaumaßnahme erforderlich ist, ob sie von<br />
der Berufsfeuerwehr Ingolstadt übernommen wird, was<br />
Erweiterungen notwendig macht, oder ob ein völliger<br />
Neubau geschaffen wird. Ich weiß nicht, welche Entscheidungen<br />
von den Verantwortlichen vor Ort im Rettungszweckverband<br />
oder im Zweckverband „Integrierte<br />
Leitstelle“ getroffen werden. Darum ist das Ganze mit<br />
Unsicherheitsfaktoren verbunden.<br />
In der Spalte „Kosten“ auf dem Deckblatt des Gesetzentwurfs<br />
ist angeführt, dass künftig für beide Bereiche, Feuerwehralarmierung<br />
und Notfallrettung, mit der Einsparung<br />
von jährlichen Betriebskosten in Höhe von 5,4 Millionen<br />
Euro gerechnet wird. Das sagt der Gutachter. Man<br />
könnte also sagen, die Neueinführung der integrierten<br />
Leitstelle finanziere sich auf Dauer durch die Einsparung<br />
von laufenden Betriebskosten fast von selbst.<br />
Ich glaube, dass wir mit der erreichten staatlichen Förderung<br />
sehr zufrieden sein können; denn wir müssen uns<br />
immer wieder vor Augen halten, dass die Feuerwehralarmierung<br />
eigener Wirkungskreis der Kommune ist. Das<br />
ist die ureigenste Aufgabe der Kommunen. Der Freistaat<br />
übernimmt nirgendwo im eigenen Wirkungskreis 100%<br />
der Finanzierung. Der Freistaat ist den Kommunen weit<br />
weit entgegengekommen. Dass sie immer noch unzufrieden<br />
sind, liegt in der Natur der Sache. Den Kommunen<br />
wären 100% wesentlich lieber als 90% oder 70%.<br />
So viel wollte ich darüber in der Ersten Lesung sagen,<br />
damit nicht Dinge im Raum stehen bleiben, die mit dem<br />
Gesetzentwurf eigentlich geklärt sind.<br />
(Beifall bei der CSU)<br />
Präsident Böhm: Die Aussprache ist geschlossen. Im<br />
Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den<br />
Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen<br />
und Innere Sicherheit als dem federführenden Ausschuss<br />
zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? –<br />
Das ist der Fall. So beschlossen.<br />
Ich rufe auf:<br />
Tagesordnungspunkt 4<br />
Gesetzentwurf der Abgeordneten Berg, Wahnschaffe<br />
und anderer (SPD)<br />
zur Änderung der Gemeindeordnung<br />
hier: Bestellung von Seniorenbeiräten (Drucksache<br />
14/7712)<br />
– Zweite Lesung –<br />
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Für Zweite<br />
Lesungen wird eine Redezeit von dreißig Minuten pro<br />
Fraktion eingeräumt. Erste Wortmeldung: Frau Kollegin<br />
Berg.<br />
Frau Berg (SPD): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen!<br />
Sie haben heute die letzte Chance, diesem<br />
Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben. Die Kolleginnen<br />
und Kollegen der CSU haben während der Beratungen<br />
in drei Ausschüssen, nämlich im federführenden<br />
Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit,<br />
im mitberatenden Ausschuss für Sozial-, Gesundheits-<br />
und Familienpolitik und im Ausschuss für Verfassungs-,<br />
Rechts- und Parlamentsfragen, als dem endberatenden<br />
Ausschuss, jedes Mal diesem Begehren negativ<br />
gegenübergestanden und es abgelehnt. Ich mache<br />
einen kleinen Rückblick auf die Diskussionen in den<br />
Ausschüssen und auf die Erste Lesung im Plenum.<br />
Kolleginnen und Kollegen, das „stärkste Argument“, das<br />
Ihnen bei den Beratungen eingefallen ist, waren die Stellungnahmen<br />
des Bayerischen Gemeindetags, des Bayerischen<br />
Städtetags und des Bayerischen Landkreistags.<br />
Ich halte Ihnen entgegen: Wir sind im Bayerischen <strong>Landtag</strong><br />
und nicht in einem Kommunalparlament. Dass die<br />
Kolleginnen und Kollegen aus den Kommunalverbänden<br />
zu den Beratungen hinzugezogen werden – unter anderem,<br />
weil es den Bayerischen Senat nicht mehr gibt –,<br />
haben wir uns aufs Schild geschrieben. Das ist okay und<br />
richtig. Wenn wir uns aber aus dieser Richtung den<br />
guten Rat einholen, müssten wir auch auf die Idee kommen,<br />
die bayerische Landesseniorenvertretung nach<br />
ihrer Meinung zu einem solchen Gesetzesvorhaben zu<br />
fragen und zu hören oder aber auch den bayerischen<br />
Landesseniorenrat, der sich einmal im Jahr trifft.<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie setzen bei Ihrer<br />
Argumentation stets auf das Prinzip der Freiwilligkeit. Mir<br />
liegen ein paar Zahlen vor, die man sich leicht merken<br />
kann: 1996 hatten wir in 50 von 2070 Gemeinden in Bayern<br />
Seniorenbeiräte. Heute – nach sechs bis sieben Jahren<br />
– sind es 150. Bleibt die Mehrheitspartei beim Prinzip<br />
der Freiwilligkeit, beim Prinzip des Aufrufungscharakters<br />
an die Kommunen, müssen wir circa 140 Jahre lang warten,<br />
bis wir dem Ziel, das im Gesetzentwurf fixiert ist,