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89. Sitzung - Bayerischer Landtag

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Plenarprotokoll 14/89 v. 15.05.2002 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 14.Wahlperiode 6367<br />

bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion<br />

der CSU und die Kollegin Grabmair. Gegenstimmen? –<br />

Die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/<br />

DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine.<br />

Dann ist das so beschlossen.<br />

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten<br />

wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in<br />

die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher<br />

Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich<br />

nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden<br />

Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und<br />

Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den<br />

bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktion<br />

der CSU und die Kollegin Grabmair. Gegenstimmen<br />

bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind<br />

die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/<br />

DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Es gibt keine. Das<br />

Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel<br />

„Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten<br />

nach dem Asylbewerberleistungsgesetz<br />

(Aufnahmegesetz)“.<br />

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung<br />

des federführenden Ausschusses für Verfassungs-,<br />

Rechts- und Parlamentsfragen hat der Änderungsantrag<br />

der Abgeordneten Welnhofer, Dr. Merkl, Obermeier auf<br />

der Drucksache 14/9161 seine Erledigung gefunden.<br />

Das Hohe Haus nimmt davon zustimmend Kenntnis.<br />

Ich rufe auf:<br />

Tagesordnungspunkt 9<br />

Antrag der Abgeordneten Paulig, Tausendfreund, Dr.<br />

Runge und anderer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)<br />

Flugverbotszonen im Umkreis von Atomreaktoren<br />

(Drucksache 14/8216)<br />

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Paulig.<br />

Frau Paulig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin,<br />

sehr geehrte Damen und Herren! Mit unserem<br />

Antrag „Flugverbotszonen im Umkreis von Atomreaktoren“<br />

fordern wir die Staatsregierung auf, ihren eigenen<br />

Kabinettsbeschluss umzusetzen. Die Staatsregierung<br />

hat am 20. November letzten Jahres beschlossen, dass<br />

Atomkraftwerke nicht mehr überflogen werden sollen,<br />

also ein grundsätzliches Überflugverbot. Herr Umweltminister<br />

Schnappauf hat sich dann ganz klar dafür ausgesprochen,<br />

dass es in Sachen Kernenergiesicherheit für<br />

die CSU keine Kompromisse gibt. Sie haben im Kabinett<br />

diesen Beschluss getroffen. Die einzige Folge dieses<br />

Kabinettsbeschlusses, den Sie an den Atomkraftwerkstandorten<br />

natürlich großartig verkündeten, war ein<br />

Schreiben von Herrn Wiesheu an den Bundesverkehrsminister<br />

im Januar, in dem er fordert, dieses umzusetzen,<br />

möglicherweise mit einem Umgriff von 1,6 Kilometern<br />

und 600 Metern Höhe.<br />

Wir finden: Das ist zu wenig. Wir begrüßen den Kabinettsbeschluss.<br />

Wir sagen: Hier muss konkret gehandelt<br />

werden. Wir fordern mit unserem Antrag die Staatsregierung<br />

auf, eine Bundesratsinitiative zu ergreifen, dass im<br />

Umkreis von 20 Kilometern einschließlich der Warteschleifen<br />

nicht mehr über Atomkraftwerken geflogen<br />

werden darf. Wir halten dies für sehr wichtig, auch angesichts<br />

der Vorfälle der letzten Monate. Wir stehen mit<br />

großem Nachdruck hinter dieser Forderung. Aus diesem<br />

Grunde stelle ich namens meiner Fraktion klar, dass wir<br />

zu diesem Antrag eine namentliche Abstimmung beantragen.<br />

Wir wollen dieses Überflugverbot auch für den Forschungsreaktor<br />

FRM II nahe bei München; denn im Falle<br />

eines Unfalles ist die Großstadt betroffen. Auch das<br />

sollte Sie dazu bewegen, für Überflugverbote zu stimmen.<br />

Diese Forderung nach Überflugverboten wird beispielsweise<br />

von Herrn Deimer, Oberbürgermeister in<br />

Landshut, unterstützt. Das ist umso verständlicher, als<br />

wir wissen, wie schlecht gesichert beispielsweise das<br />

Atomkraftwerk Isar I ist.<br />

In der Antwort auf meine Anfrage, Drucksache 14/8539,<br />

kam klar zum Ausdruck, dass dieses Kraftwerk stellenweise<br />

nur eine Wanddicke von 35 Zentimetern hat. Es ist<br />

lediglich gegen den Einschlag eines bereits im Museum<br />

stehenden Starfighters gesichert, nicht gegen den Einschlag<br />

einer Phantom. Wir alle wissen, dass kein Atomkraftwerk<br />

gegen den Absturz einer vollbesetzten Passagiermaschine<br />

gesichert ist. Das sollte uns zu denken<br />

geben. Natürlich kann ein Überflugverbot nie eine<br />

Sicherheit vor terroristischen Angriffen bieten. Ein Überflugverbot<br />

könnte jedoch die Sicherheit vor Unfällen mit<br />

Passagiermaschinen geben. Deshalb halten wir ein<br />

Überflugverbot im Umkreis von 20 Kilometern für notwendig.<br />

Dafür ist die Rechtslage auf Bundesebene durchaus<br />

gegeben. Derzeit sind fünf atomtechnische Anlagen mit<br />

Überflugverboten belegt. Allerdings handelt es sich<br />

dabei um stillgelegte Reaktoren und stillgelegte Atomforschungsanlagen.<br />

Warum sprechen wir Flugverbote für<br />

stillgelegte Anlagen und nicht für Reaktoren aus, die ein<br />

wesentlich höheres Gefahrenpotenzial haben? Deshalb<br />

sollten wir heute aktiv werden. Ich möchte diese Aufforderung<br />

mit Angaben aus dem Wirtschaftsministerium<br />

untermauern, die ich als Antwort auf meine Anfrage<br />

erhalten habe. Bei den Atomkraftwerken Grafenrheinfeld,<br />

Gundremmingen, Isar I und beim Versuchsatomkraftwerk<br />

Kahl hatten wir bereits Abstürze zu verzeichnen.<br />

Am 8. November 1994 stürzte ein Strahlflugzeug in<br />

Grafenrheinfeld ab. Am 16. März 1981 stürzte innerhalb<br />

eines Umkreises von 20 Kilometern ein Flugzeug bei<br />

Gundremmingen ab. Am 30. März 1988 stürzte ein<br />

Strahlflugzeug beim Kernkraftwerk Isar nur wenige Flugsekunden<br />

vom Reaktor entfernt ab. Beim Versuchsatomkraftwerk<br />

Kahl hat es drei Abstürze gegeben. Dabei handelte<br />

es sich um Abstürze militärischer Maschinen.<br />

Selbstverständlich muss sich ein solches Überflugverbot<br />

neben zivilen auch auf alle militärischen Maschinen<br />

beziehen. Hier gibt es bereits eingeschränkte Verbote,<br />

die wir jedoch nicht für ausreichend halten.<br />

Ich möchte noch einige interessante Hinweise geben:<br />

Bei den Atomkraftwerken Isar I und Isar II sind die<br />

nächstgelegenen Luftstraßen gerade einmal drei Kilometer<br />

entfernt. Bei Gundremmingen beträgt der Abstand<br />

zur nächsten Luftstraße sieben Kilometer und bei Gra-

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