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89. Sitzung - Bayerischer Landtag

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Plenarprotokoll 14/89 v. 15.05.2002 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 14.Wahlperiode 6423<br />

Im Zuge des Raumordnungsverfahrens hat es keine<br />

Weisung gegeben, weder auf die Anwendung der<br />

Rechtsnormen noch im Hinblick auf das Ergebnis der<br />

landesplanerischen Beurteilung. Es fand lediglich, wie in<br />

anderen Fällen auch, ein Informations- und Beratungsaustausch<br />

zwischen vorgesetzter und nachgeordneter<br />

Behörde statt.<br />

Hartenstein (fraktionslos): Zu welchen sicherheitsrelevanten<br />

Ergebnissen führten alle im Zusammenhang mit<br />

dem am 2. 4. 2002 im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld<br />

erfolgten Ausfall der betrieblichen Eigenbedarfsversorgung<br />

durchgeführten Untersuchungen bis heute im Einzelnen,<br />

welche Konsequenzen zieht das Staatsministerium<br />

für Landesentwicklung und Umweltfragen als<br />

zuständige Aufsichtsbehörde des Freistaates Bayern<br />

aus dem Fehlschlagen der Ursachenanalyse und welches<br />

Notfallszenario der Atomkraftwerkbetreiber wäre in<br />

Kraft getreten, wenn bei dem angesprochenen Störfall<br />

gleichzeitig die Hauptkühlmittelpumpen ausgefallen und<br />

die Notstromdiesel nicht angesprungen wären?<br />

Antwort der Staatsregierung: Nach Eintreten des<br />

Ereignisses am 2. 4. 2002 wurde noch in derselben<br />

Nacht veranlasst die Anlage vorerst nicht wieder anzufahren<br />

und die notwendigen sicherheitstechnischen<br />

Überprüfungen vorzunehmen. Die systematischen und<br />

umfassenden Untersuchungen haben ergeben, dass<br />

das Ereignis auf eine Fehlanregung in der Blockschutzschaltung,<br />

die nicht zum nuklearen Teil des Kraftwerks<br />

gehört, zurückzuführen ist. Von einem Fehlschlagen der<br />

Ursachenanalyse zu sprechen ist daher in keiner Weise<br />

gerechtfertigt.<br />

Auf Veranlassung des bayerischen Umweltministeriums<br />

wurden an dieser Schaltung die entsprechenden Verbesserungen<br />

vorgenommen: So wurden während der<br />

Revision relevante Bauteile wie z.B. Baugruppen oder<br />

Zeitrelais getauscht und weitere Aufzeichnungs- und<br />

Überwachungsgeräte eingebaut. Es wurde dafür gesorgt,<br />

dass bei einer vergleichbaren Störung künftig ein<br />

Notstromfall in der Anlage vermieden und die Anlage<br />

aus dem 110 kV-Reservenetz versorgt wird. Damit<br />

wurde ein zusätzliches Element der Sicherheit eingeführt.<br />

Die Anlage KKG hat beim Ablauf des Ereignisses am<br />

02.04.02 auslegungs- und bestimmungsgemäß reagiert.<br />

Der durch die Fehlanregung aus dem Bereich des Blockschutzes<br />

verursachte Ausfall der Eigenbedarfsversorgung<br />

führte zum Notstromfall und damit zum Starten der<br />

Notstromdiesel, da eine Umschaltung auf das 110 kV-<br />

Reservenetz in diesem Fall nicht erfolgte. Mit dem Eintreten<br />

des Notstromfalles kommt es bestimmungsgemäß<br />

zum Abschalten der Hauptkühlmittelpumpen und in der<br />

Folge zur Reaktorschnellabschaltung. Bei einem unterstellten<br />

Versagen des Starts der Notstromdiesel wären<br />

als weitere Notstromversorgung die vier Notspeisenotstromdiesel<br />

zur Verfügung gestanden.<br />

Durch die Verbesserung der Blochschutzschaltung<br />

wurde ein zusätzliches Anregekriterium geschaffen, mit<br />

dem auch bei einem Fehlöffnen von Blockeinspeiseschaltern,<br />

wie bei dem Ereignis geschehen, zukünftig ein<br />

automatisches Zuschalten des 110 kV-Reservenetzanschlusses<br />

gewährleistet wird.<br />

Frau Biedefeld (SPD): Erhält die Stadt Weismain nach<br />

den neuen Härtefallregelungen der RZWas Zuschüsse<br />

und wenn ja, wie hoch sind diese Zuschüsse für Weismain<br />

im Vergleich zur regulären Bezuschussung durch<br />

die RZWas und wann kann die Stadt mit der Auszahlung<br />

der Zuschüsse rechnen?<br />

Antwort der Staatsregierung: In Bezug auf die örtlichen<br />

Verhältnisse bei der Stadt Weismain habe ich die<br />

Auswirkungen der Härtefallregelungen bereits am 21.02.<br />

2002 mit dem ersten Bürgermeister der Stadt Weismain,<br />

Herrn Peter Riedel, ausführlich erörtert.<br />

Im Bereich der Wasserversorgung können die Bauabschnitte<br />

13 und 14 und bei der Abwasserentsorgung der<br />

Bauabschnitt 24 nach den RZWas 2000 gefördert werden.<br />

Eine erhöhte Förderung aufgrund überdurchschnittlicher<br />

Ausbaukosten ist nicht möglich, da die spez. Ausbaukosten<br />

unter dem Schwellenwert der Härtefallregelung<br />

liegen. Wie ich Ihnen bereits auf Ihre beiden mündlichen<br />

Anfragen vom 21.02.2002 und 18.04.2002 dargelegt<br />

habe, kann eine endgültige Aussage über eine verbesserte<br />

Förderung auf Grund nicht auskömmlicher Kostenrichtwerte<br />

erst nach Abschluss der Vorhaben gemacht<br />

werden, da die tatsächlich entstandenen Aufwendungen<br />

Basis dieser Härtefallregelung sind.<br />

Frau Tausendfreund (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Gab es im Zusammenhang mit dem Raumordnungsverfahren<br />

zur Genehmigung des IKEA-Einrichtungshauses<br />

im Landkreis München Empfehlungen oder Weisungen<br />

der Staatsregierung an die Regierung von Oberbayern<br />

und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage bezogen<br />

auf die Vereinbarkeit mit den Zielen des Landesentwicklungsprogramms<br />

wurden diese gegeben.<br />

Antwort der Staatsregierung: Die Regierung von<br />

Oberbayern hat mit Schreiben vom 26.04.02 die landesplanerische<br />

Beurteilung für die Ansiedlung eines IKEA-<br />

Einrichtungshauses in den Gemeinden Taufkirchen und<br />

Brunnthal, Lkr. München, abgeschlossen.<br />

Im Zuge des Raumordnungsverfahrens hat es keine<br />

Weisung gegeben, weder auf die Anwendung der<br />

Rechtsnormen noch im Hinblick auf das Ergebnis der<br />

landesplanerischen Beurteilung. Es fand lediglich, wie in<br />

anderen Fällen auch, ein Informations- und Beratungsaustausch<br />

zwischen vorgesetzter und nachgeordneter<br />

Behörde statt.<br />

Eine schriftliche Anfrage der Regierung von Oberbayern<br />

zum Zeitpunkt des Abschlusses des ROV wurde entsprechend<br />

der Rechtslage beantwortet. Danach bestand<br />

im Hinblick auf die offensichtlich gegebenen Beurteilungsreife<br />

kein Anlass, mit dem Abschluss des ROV zu<br />

warten, bis der Bayerische <strong>Landtag</strong> der von der Staatsregierung<br />

beschlossenen Änderung des LEP-Ziels B IV<br />

1.4.5 (LT-Drs. 14/9234) zugestimmt hat.

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