89. Sitzung - Bayerischer Landtag
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Plenarprotokoll 14/89 v. 15.05.2002 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 14.Wahlperiode 6423<br />
Im Zuge des Raumordnungsverfahrens hat es keine<br />
Weisung gegeben, weder auf die Anwendung der<br />
Rechtsnormen noch im Hinblick auf das Ergebnis der<br />
landesplanerischen Beurteilung. Es fand lediglich, wie in<br />
anderen Fällen auch, ein Informations- und Beratungsaustausch<br />
zwischen vorgesetzter und nachgeordneter<br />
Behörde statt.<br />
Hartenstein (fraktionslos): Zu welchen sicherheitsrelevanten<br />
Ergebnissen führten alle im Zusammenhang mit<br />
dem am 2. 4. 2002 im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld<br />
erfolgten Ausfall der betrieblichen Eigenbedarfsversorgung<br />
durchgeführten Untersuchungen bis heute im Einzelnen,<br />
welche Konsequenzen zieht das Staatsministerium<br />
für Landesentwicklung und Umweltfragen als<br />
zuständige Aufsichtsbehörde des Freistaates Bayern<br />
aus dem Fehlschlagen der Ursachenanalyse und welches<br />
Notfallszenario der Atomkraftwerkbetreiber wäre in<br />
Kraft getreten, wenn bei dem angesprochenen Störfall<br />
gleichzeitig die Hauptkühlmittelpumpen ausgefallen und<br />
die Notstromdiesel nicht angesprungen wären?<br />
Antwort der Staatsregierung: Nach Eintreten des<br />
Ereignisses am 2. 4. 2002 wurde noch in derselben<br />
Nacht veranlasst die Anlage vorerst nicht wieder anzufahren<br />
und die notwendigen sicherheitstechnischen<br />
Überprüfungen vorzunehmen. Die systematischen und<br />
umfassenden Untersuchungen haben ergeben, dass<br />
das Ereignis auf eine Fehlanregung in der Blockschutzschaltung,<br />
die nicht zum nuklearen Teil des Kraftwerks<br />
gehört, zurückzuführen ist. Von einem Fehlschlagen der<br />
Ursachenanalyse zu sprechen ist daher in keiner Weise<br />
gerechtfertigt.<br />
Auf Veranlassung des bayerischen Umweltministeriums<br />
wurden an dieser Schaltung die entsprechenden Verbesserungen<br />
vorgenommen: So wurden während der<br />
Revision relevante Bauteile wie z.B. Baugruppen oder<br />
Zeitrelais getauscht und weitere Aufzeichnungs- und<br />
Überwachungsgeräte eingebaut. Es wurde dafür gesorgt,<br />
dass bei einer vergleichbaren Störung künftig ein<br />
Notstromfall in der Anlage vermieden und die Anlage<br />
aus dem 110 kV-Reservenetz versorgt wird. Damit<br />
wurde ein zusätzliches Element der Sicherheit eingeführt.<br />
Die Anlage KKG hat beim Ablauf des Ereignisses am<br />
02.04.02 auslegungs- und bestimmungsgemäß reagiert.<br />
Der durch die Fehlanregung aus dem Bereich des Blockschutzes<br />
verursachte Ausfall der Eigenbedarfsversorgung<br />
führte zum Notstromfall und damit zum Starten der<br />
Notstromdiesel, da eine Umschaltung auf das 110 kV-<br />
Reservenetz in diesem Fall nicht erfolgte. Mit dem Eintreten<br />
des Notstromfalles kommt es bestimmungsgemäß<br />
zum Abschalten der Hauptkühlmittelpumpen und in der<br />
Folge zur Reaktorschnellabschaltung. Bei einem unterstellten<br />
Versagen des Starts der Notstromdiesel wären<br />
als weitere Notstromversorgung die vier Notspeisenotstromdiesel<br />
zur Verfügung gestanden.<br />
Durch die Verbesserung der Blochschutzschaltung<br />
wurde ein zusätzliches Anregekriterium geschaffen, mit<br />
dem auch bei einem Fehlöffnen von Blockeinspeiseschaltern,<br />
wie bei dem Ereignis geschehen, zukünftig ein<br />
automatisches Zuschalten des 110 kV-Reservenetzanschlusses<br />
gewährleistet wird.<br />
Frau Biedefeld (SPD): Erhält die Stadt Weismain nach<br />
den neuen Härtefallregelungen der RZWas Zuschüsse<br />
und wenn ja, wie hoch sind diese Zuschüsse für Weismain<br />
im Vergleich zur regulären Bezuschussung durch<br />
die RZWas und wann kann die Stadt mit der Auszahlung<br />
der Zuschüsse rechnen?<br />
Antwort der Staatsregierung: In Bezug auf die örtlichen<br />
Verhältnisse bei der Stadt Weismain habe ich die<br />
Auswirkungen der Härtefallregelungen bereits am 21.02.<br />
2002 mit dem ersten Bürgermeister der Stadt Weismain,<br />
Herrn Peter Riedel, ausführlich erörtert.<br />
Im Bereich der Wasserversorgung können die Bauabschnitte<br />
13 und 14 und bei der Abwasserentsorgung der<br />
Bauabschnitt 24 nach den RZWas 2000 gefördert werden.<br />
Eine erhöhte Förderung aufgrund überdurchschnittlicher<br />
Ausbaukosten ist nicht möglich, da die spez. Ausbaukosten<br />
unter dem Schwellenwert der Härtefallregelung<br />
liegen. Wie ich Ihnen bereits auf Ihre beiden mündlichen<br />
Anfragen vom 21.02.2002 und 18.04.2002 dargelegt<br />
habe, kann eine endgültige Aussage über eine verbesserte<br />
Förderung auf Grund nicht auskömmlicher Kostenrichtwerte<br />
erst nach Abschluss der Vorhaben gemacht<br />
werden, da die tatsächlich entstandenen Aufwendungen<br />
Basis dieser Härtefallregelung sind.<br />
Frau Tausendfreund (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Gab es im Zusammenhang mit dem Raumordnungsverfahren<br />
zur Genehmigung des IKEA-Einrichtungshauses<br />
im Landkreis München Empfehlungen oder Weisungen<br />
der Staatsregierung an die Regierung von Oberbayern<br />
und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage bezogen<br />
auf die Vereinbarkeit mit den Zielen des Landesentwicklungsprogramms<br />
wurden diese gegeben.<br />
Antwort der Staatsregierung: Die Regierung von<br />
Oberbayern hat mit Schreiben vom 26.04.02 die landesplanerische<br />
Beurteilung für die Ansiedlung eines IKEA-<br />
Einrichtungshauses in den Gemeinden Taufkirchen und<br />
Brunnthal, Lkr. München, abgeschlossen.<br />
Im Zuge des Raumordnungsverfahrens hat es keine<br />
Weisung gegeben, weder auf die Anwendung der<br />
Rechtsnormen noch im Hinblick auf das Ergebnis der<br />
landesplanerischen Beurteilung. Es fand lediglich, wie in<br />
anderen Fällen auch, ein Informations- und Beratungsaustausch<br />
zwischen vorgesetzter und nachgeordneter<br />
Behörde statt.<br />
Eine schriftliche Anfrage der Regierung von Oberbayern<br />
zum Zeitpunkt des Abschlusses des ROV wurde entsprechend<br />
der Rechtslage beantwortet. Danach bestand<br />
im Hinblick auf die offensichtlich gegebenen Beurteilungsreife<br />
kein Anlass, mit dem Abschluss des ROV zu<br />
warten, bis der Bayerische <strong>Landtag</strong> der von der Staatsregierung<br />
beschlossenen Änderung des LEP-Ziels B IV<br />
1.4.5 (LT-Drs. 14/9234) zugestimmt hat.