89. Sitzung - Bayerischer Landtag
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6422 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 14.Wahlperiode Plenarprotokoll 14/89 v. 15.05.2002<br />
ver Gruppen gewährleistet ist. Ob hier Nachbesserungsbedarf<br />
besteht wird die Auswertung des Modellversuchs<br />
erweisen.<br />
Prof. Dr. Jürgen Vocke (CSU): Gibt es aktuelle<br />
Bestandserhebungen zum Biberaufkommen im Freistaat,<br />
falls ja, wie hoch sind die Bestände?<br />
Antwort der Staatsregierung: Bayernweite aktuelle<br />
Bestandserhebungen liegen nicht vor. In einigen Landkreisen<br />
gibt es jedoch neuere Erhebungen über die Zahl<br />
besetzter Reviere. Die Regierung von Mittelfranken<br />
erfasst regelmäßig die Bibervorkommen im Regierungsbezirk.<br />
Die Zählung von Einzeltieren zur Bestandserhebung hat<br />
sich als nicht zielführend erwiesen, da die Tiere individuell<br />
nicht zu unterscheiden sind und es somit zu Doppelzählungen<br />
kommt. Biberbestände können dagegen<br />
zuverlässig über die Anzahl besetzter Reviere erfasst<br />
werden, da das Territorialverhalten des Bibers ein<br />
Anwachsen der Population innerhalb dieser Reviere verhindert.<br />
Aus wissenschaftlichen Untersuchungen ist bekannt,<br />
dass die durchschnittliche Individuenzahl pro Revier rd.<br />
4 beträgt. Dies entspricht auch den Erkenntnissen, die in<br />
Bayern bei Fängen auf der Grundlage artenschutzrechtlicher<br />
Ausnahmegenehmigungen erzielt wurden.<br />
Aufgrund von Einzelergebnissen sowie der Kenntnisse<br />
über die Verbreitung des Bibers wird die Zahl derzeit<br />
besetzter Reviere im Freistaat auf etwa 1500 geschätzt.<br />
Dies entspräche etwa 6000 Individuen.<br />
Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Warum verzichtet<br />
die Bayer. Staatsregierung nicht auf die Einrede der Verjährung<br />
bei den Hochwassergeschädigten von Neustadt<br />
a. d. Donau bei den Schadensersatzansprüchen, um so<br />
eine Gleichbehandlung mit den Bürger/innen bei Sinzing<br />
zu erreichen, wo EON auf die Verjährung verzichtet hat.<br />
Antwort der Staatsregierung: Selbstverständlich haben<br />
wir Verständnis für die vom Pfingsthochwasser<br />
betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Neustadt a. d.<br />
Donau.<br />
Dennoch scheidet ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung<br />
in Bezug auf Schadensersatzansprüche gegen<br />
den Freistaat Bayern aus.<br />
Nach rechtlicher und fachlicher Prüfung geht mein Haus<br />
nach jetzigem Sachstand davon aus, dass Schadensersatzansprüche<br />
gegen den Freistaat Bayern nicht gegeben<br />
sind. Das Pfingsthochwasser 1999 war im Bereich<br />
von Neustadt a. d. Donau ein annähernd 200jährliches<br />
Hochwasser, das als Katastrophenfall einzustufen ist<br />
und auf das die Deiche nicht bemessen sein mussten.<br />
Die Verjährungsfrist von 3 Jahren für die vorgebrachten<br />
Amtshaftungsansprüche ist gesetzlich eindeutig und<br />
sachgerecht geregelt und auch zur Klageerhebung völlig<br />
ausreichend. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen,<br />
dass nach den Regelungen der Zivilprozessordnung<br />
die Klageschrift insbesondere die bestimmte<br />
Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen<br />
Anspruchs sowie einen bestimmten Antrag enthalten<br />
muss. Umfangreiche Sachverständigengutachten<br />
sind hierfür nicht erforderlich. Klagen können noch bis<br />
zum 23. Mai erhoben werden.<br />
Nicht unberücksichtigt bleiben können auch die Auswirkungen<br />
einer Verzichtserklärung auf andere Fälle von<br />
vorgebrachten Amtshaftungsansprüchen. Der Verzicht<br />
würde dann zur Regel und die entsprechenden Verjährungsregelungen<br />
liefen auf Dauer leer.<br />
Eine Verzichtserklärung würde – unabhängig von der<br />
Schuldfrage – auch den haushaltsrechtlichen Grundsätzen<br />
unterliegen und wäre mit diesen nicht vereinbar.<br />
Der Freistaat Bayern hat bereits im Rahmen seiner Möglichkeiten<br />
umfangreiche Finanzhilfen für die Hochwassergeschädigten<br />
geleistet. Natürlich ist mir bewusst,<br />
dass damit nicht alle Schäden abgedeckt werden können.<br />
Ich bitte aber um Verständnis dafür, dass der Staat<br />
nicht eine Art „Ausfallhaftung“ für jegliche Katastrophenfälle<br />
übernehmen kann, an denen ihn kein Verschulden<br />
trifft, und staatliche Hilfen z. B. auch nicht jede Versicherung<br />
überflüssig machen.<br />
Zu dem in der Anfrage enthaltenen Hinweis auf die<br />
Gemeinde Sinzing ist Folgendes klarzustellen: Hierbei<br />
handelt es sich um einen nicht vergleichbaren Sachverhalt,<br />
der keinerlei Auswirkungen auf die Frage des Verzichts<br />
auf die Einrede der Verjährung für den Bereich<br />
Neustadt a. d. Donau hat. Sinzing liegt im Bereich der<br />
Bundeswasserstraße Donau, zuständig für diesen<br />
Abschnitt ist also das Wasser- und Schifffahrtsamt<br />
Regensburg sowie die Wasser- und Schifffahrtsdirektion<br />
Süd (Würzburg). Im Bereich Sinzing wurde der Wasserstand<br />
beim Pfingsthochwasser 1999 dadurch erhöht,<br />
dass ein Flusspfeiler der Eisenbahnbrücke unterhalb<br />
von Sinzing im Zuge des Donauausbaus verstärkt<br />
wurde. Die Auswirkungen des veränderten Pfeilers und<br />
damit auch das Bestehen von Schadensersatzansprüchen<br />
werden von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung<br />
anerkannt. Diese hat nach unseren Erkenntnissen<br />
mit den Geschädigten eine außergerichtliche Einigung<br />
herbeigeführt. Über einen Verzicht seitens EON haben<br />
wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Informationen vorliegen.<br />
Frau Paulig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gab es im<br />
Zusammenhang mit dem Raumordnungsverfahren zur<br />
Genehmigung des FOC in Ingolstadt Empfehlungen<br />
oder Weisungen der Staatsregierung an die Regierung<br />
von Oberbayern und wenn ja, auf welcher rechtlichen<br />
Grundlage bezogen auf die Vereinbarkeit mit den Zielen<br />
des Landesentwicklungsprogramms wurden diese gegeben.<br />
Antwort der Staatsregierung: Die Regierung von<br />
Oberbayern hat mit Schreiben vom 08.03.02 die erneute<br />
landesplanerische Beurteilung für das geplante Hersteller-Direktverkaufszentrum<br />
(FOC) in der Stadt Ingolstadt<br />
abgeschlossen.