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89. Sitzung - Bayerischer Landtag

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6422 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 14.Wahlperiode Plenarprotokoll 14/89 v. 15.05.2002<br />

ver Gruppen gewährleistet ist. Ob hier Nachbesserungsbedarf<br />

besteht wird die Auswertung des Modellversuchs<br />

erweisen.<br />

Prof. Dr. Jürgen Vocke (CSU): Gibt es aktuelle<br />

Bestandserhebungen zum Biberaufkommen im Freistaat,<br />

falls ja, wie hoch sind die Bestände?<br />

Antwort der Staatsregierung: Bayernweite aktuelle<br />

Bestandserhebungen liegen nicht vor. In einigen Landkreisen<br />

gibt es jedoch neuere Erhebungen über die Zahl<br />

besetzter Reviere. Die Regierung von Mittelfranken<br />

erfasst regelmäßig die Bibervorkommen im Regierungsbezirk.<br />

Die Zählung von Einzeltieren zur Bestandserhebung hat<br />

sich als nicht zielführend erwiesen, da die Tiere individuell<br />

nicht zu unterscheiden sind und es somit zu Doppelzählungen<br />

kommt. Biberbestände können dagegen<br />

zuverlässig über die Anzahl besetzter Reviere erfasst<br />

werden, da das Territorialverhalten des Bibers ein<br />

Anwachsen der Population innerhalb dieser Reviere verhindert.<br />

Aus wissenschaftlichen Untersuchungen ist bekannt,<br />

dass die durchschnittliche Individuenzahl pro Revier rd.<br />

4 beträgt. Dies entspricht auch den Erkenntnissen, die in<br />

Bayern bei Fängen auf der Grundlage artenschutzrechtlicher<br />

Ausnahmegenehmigungen erzielt wurden.<br />

Aufgrund von Einzelergebnissen sowie der Kenntnisse<br />

über die Verbreitung des Bibers wird die Zahl derzeit<br />

besetzter Reviere im Freistaat auf etwa 1500 geschätzt.<br />

Dies entspräche etwa 6000 Individuen.<br />

Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Warum verzichtet<br />

die Bayer. Staatsregierung nicht auf die Einrede der Verjährung<br />

bei den Hochwassergeschädigten von Neustadt<br />

a. d. Donau bei den Schadensersatzansprüchen, um so<br />

eine Gleichbehandlung mit den Bürger/innen bei Sinzing<br />

zu erreichen, wo EON auf die Verjährung verzichtet hat.<br />

Antwort der Staatsregierung: Selbstverständlich haben<br />

wir Verständnis für die vom Pfingsthochwasser<br />

betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Neustadt a. d.<br />

Donau.<br />

Dennoch scheidet ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung<br />

in Bezug auf Schadensersatzansprüche gegen<br />

den Freistaat Bayern aus.<br />

Nach rechtlicher und fachlicher Prüfung geht mein Haus<br />

nach jetzigem Sachstand davon aus, dass Schadensersatzansprüche<br />

gegen den Freistaat Bayern nicht gegeben<br />

sind. Das Pfingsthochwasser 1999 war im Bereich<br />

von Neustadt a. d. Donau ein annähernd 200jährliches<br />

Hochwasser, das als Katastrophenfall einzustufen ist<br />

und auf das die Deiche nicht bemessen sein mussten.<br />

Die Verjährungsfrist von 3 Jahren für die vorgebrachten<br />

Amtshaftungsansprüche ist gesetzlich eindeutig und<br />

sachgerecht geregelt und auch zur Klageerhebung völlig<br />

ausreichend. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen,<br />

dass nach den Regelungen der Zivilprozessordnung<br />

die Klageschrift insbesondere die bestimmte<br />

Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen<br />

Anspruchs sowie einen bestimmten Antrag enthalten<br />

muss. Umfangreiche Sachverständigengutachten<br />

sind hierfür nicht erforderlich. Klagen können noch bis<br />

zum 23. Mai erhoben werden.<br />

Nicht unberücksichtigt bleiben können auch die Auswirkungen<br />

einer Verzichtserklärung auf andere Fälle von<br />

vorgebrachten Amtshaftungsansprüchen. Der Verzicht<br />

würde dann zur Regel und die entsprechenden Verjährungsregelungen<br />

liefen auf Dauer leer.<br />

Eine Verzichtserklärung würde – unabhängig von der<br />

Schuldfrage – auch den haushaltsrechtlichen Grundsätzen<br />

unterliegen und wäre mit diesen nicht vereinbar.<br />

Der Freistaat Bayern hat bereits im Rahmen seiner Möglichkeiten<br />

umfangreiche Finanzhilfen für die Hochwassergeschädigten<br />

geleistet. Natürlich ist mir bewusst,<br />

dass damit nicht alle Schäden abgedeckt werden können.<br />

Ich bitte aber um Verständnis dafür, dass der Staat<br />

nicht eine Art „Ausfallhaftung“ für jegliche Katastrophenfälle<br />

übernehmen kann, an denen ihn kein Verschulden<br />

trifft, und staatliche Hilfen z. B. auch nicht jede Versicherung<br />

überflüssig machen.<br />

Zu dem in der Anfrage enthaltenen Hinweis auf die<br />

Gemeinde Sinzing ist Folgendes klarzustellen: Hierbei<br />

handelt es sich um einen nicht vergleichbaren Sachverhalt,<br />

der keinerlei Auswirkungen auf die Frage des Verzichts<br />

auf die Einrede der Verjährung für den Bereich<br />

Neustadt a. d. Donau hat. Sinzing liegt im Bereich der<br />

Bundeswasserstraße Donau, zuständig für diesen<br />

Abschnitt ist also das Wasser- und Schifffahrtsamt<br />

Regensburg sowie die Wasser- und Schifffahrtsdirektion<br />

Süd (Würzburg). Im Bereich Sinzing wurde der Wasserstand<br />

beim Pfingsthochwasser 1999 dadurch erhöht,<br />

dass ein Flusspfeiler der Eisenbahnbrücke unterhalb<br />

von Sinzing im Zuge des Donauausbaus verstärkt<br />

wurde. Die Auswirkungen des veränderten Pfeilers und<br />

damit auch das Bestehen von Schadensersatzansprüchen<br />

werden von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung<br />

anerkannt. Diese hat nach unseren Erkenntnissen<br />

mit den Geschädigten eine außergerichtliche Einigung<br />

herbeigeführt. Über einen Verzicht seitens EON haben<br />

wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Informationen vorliegen.<br />

Frau Paulig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gab es im<br />

Zusammenhang mit dem Raumordnungsverfahren zur<br />

Genehmigung des FOC in Ingolstadt Empfehlungen<br />

oder Weisungen der Staatsregierung an die Regierung<br />

von Oberbayern und wenn ja, auf welcher rechtlichen<br />

Grundlage bezogen auf die Vereinbarkeit mit den Zielen<br />

des Landesentwicklungsprogramms wurden diese gegeben.<br />

Antwort der Staatsregierung: Die Regierung von<br />

Oberbayern hat mit Schreiben vom 08.03.02 die erneute<br />

landesplanerische Beurteilung für das geplante Hersteller-Direktverkaufszentrum<br />

(FOC) in der Stadt Ingolstadt<br />

abgeschlossen.

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