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89. Sitzung - Bayerischer Landtag

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Plenarprotokoll 14/89 v. 15.05.2002 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 14.Wahlperiode 6395<br />

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Ach (CSU):<br />

Lachhaft!)<br />

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Nächster Redner ist<br />

Herr Kollege Dinglreiter. Bitte schön.<br />

Dinglreiter (CSU): Herr Präsident, verehrte Kolleginnen<br />

und Kollegen! Herr Wörner hat mit dem Wahlkampf<br />

begonnen, und wenn ich mir vergegenwärtige, was er<br />

gesagt hat, kann ich nur feststellen: Der Wahlkampf verführt<br />

allenfalls zu dummen Sprüchen.<br />

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)<br />

Mehr haben wir nicht gehört. Herr Wörner, das, was Sie<br />

anmahnen, um Arbeitnehmer zu schützen, ist gescheitert.<br />

Sozial ist, was Arbeit schafft, und das haben Sie<br />

nicht erreicht. Da hilft alles nichts, was Sie hier erzählen.<br />

Wir wollen nicht nur ein Tariftreuegesetz, sondern Bayern<br />

hat es angestoßen, wie Sie am Schluss noch<br />

erwähnt haben. Im Dezember 2000 gab es eine Initiative<br />

des Freistaats zur Ermächtigung des Landesgesetzgebers,<br />

für Bauaufträge von öffentlichen Auftraggebern<br />

Tariftreue einfordern zu können. Kaum sind eineinhalb<br />

Jahre vergangen, hat die Bundesregierung „schon“ ein<br />

Gesetz geschaffen. Das ist hervorragend. Da muss man<br />

sich auch noch damit brüsten, dass das etwas Besonderes<br />

sei. Wir brauchen da also keine Nachhilfe von Ihnen,<br />

absolut nicht.<br />

Es geht darum, dass die Länder in ihrem eigenen<br />

Zuständigkeitsbereich auch in eigener Verantwortung<br />

entscheiden können. Mehr wollen wir nicht.<br />

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)<br />

Der Bund soll das für seinen Bereich tun.<br />

Lassen Sie mich einige Anmerkungen zum Grundsätzlichen<br />

machen. Der Bundestag hat am 26. April 2002 das<br />

Gesetz zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen<br />

und zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige<br />

Unternehmen beschlossen. Mit diesen Beschlüssen<br />

wird zum einen ein Tariftreuegesetz und zum anderen<br />

die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung eines<br />

Registers unzuverlässiger Unternehmen geschaffen.<br />

Das ist im Grundsatz unbestritten.<br />

Dem Tariftreuegesetz zufolge sollen öffentliche Auftraggeber<br />

Aufträge über Baumaßnahmen und im öffentlichen<br />

Verkehr Aufträge ab 100000 Euro nur an Unternehmen<br />

vergeben können, die sich verpflichten, mindestens<br />

den einschlägigen Tariflohn zu zahlen. Dies ist auch<br />

von ihren Nachunternehmern zu verlangen. Dies soll<br />

durch Vertragsstrafenregelungen und die Möglichkeit,<br />

bei grob fahrlässigem Verstoß gegen die Tariftreueregelung<br />

auch fristlos zu kündigen, abgesichert sein.<br />

Der Entwurf dieses Gesetzes wurde am 1. Februar 2002<br />

im Bundesrat behandelt. Dort war es nicht so, dass nur<br />

der Freistaat Bayern oder andere oder nur die ostdeutschen<br />

Länder Einwände dagegen gehabt hätten. Es<br />

wurde eine ganze Reihe von Wünschen geäußert, zum<br />

Beispiel auch von Nordrhein-Westfalen. Einiges von<br />

dem, was gerade die ostdeutschen Länder wollten, ist in<br />

diesem Gesetz auch berücksichtigt worden. Dennoch<br />

gibt es noch Handlungsbedarf.<br />

Wenn das Tariftreuegesetz kontrovers diskutiert wurde<br />

wie in der Bundestagsdebatte, dann kann man nicht<br />

allen Argumenten, die dagegen aufgeworfen werden,<br />

von vornherein ihre Berechtigung absprechen, auch<br />

wenn wir sie in Bayern nicht teilen. Da gibt es vieles, was<br />

bedenkenswert ist. Ich rate Ihnen, lesen Sie die Protokolle<br />

einmal nach.<br />

Vor allem von den Ländern Ostdeutschlands wird dieses<br />

Tariftreuegesetz kontrovers beurteilt, weil dort die massive<br />

Angst vorherrscht, dass Betriebe, die unter Tarif<br />

bezahlen, und zwar vereinbart zwischen Betriebsrat und<br />

Unternehmen, möglicherweise von öffentlichen Aufträgen<br />

generell ausgesperrt werden könnten.<br />

Das ist die Befürchtung, die Sachsen und Thüringen einbringen.<br />

Deshalb, denke ich, muss man sich erst einmal damit<br />

beschäftigen, ob man es in einer generellen gesetzlichen<br />

Regelung auf der deutschen Ebene hinnehmen<br />

kann, dass ostdeutsche Unternehmen Nachteile erleiden.<br />

Aber das gilt nicht nur für Ostdeutschland, das gilt<br />

auch für andere.<br />

Sie müssen auch einmal, wenn ich das einflechten darf –<br />

weil Sie den öffentlichen Personennahverkehr angesprochen<br />

haben –, sehen, ob es richtig ist, was der MVV<br />

privaten Unternehmern bezahlt. Ich höre immer wieder,<br />

dass Unternehmer sagen: Ich kann nicht tariflich bezahlen,<br />

denn dann muss ich aufhören! Wollen Sie, dass die<br />

Stadtwerke dann selber alles betreiben müssen? Wir<br />

wollen auch Privaten eine Chance geben. Da ist vieles<br />

zu tun. Klopfen Sie zunächst einmal an ihre eigene<br />

Brust, anstatt anderen immer Vorhaltungen zu machen,<br />

was sie alles versäumen!<br />

Es gibt also eine ganze Reihe von Dingen, die da zu<br />

berücksichtigen sind. Aus diesem Grund sind wir der<br />

Auffassung: Das Tariftreuegesetz soll für den Bund gelten,<br />

so wie es ist. Das Tariftreuegesetz soll im Grundsatz<br />

für die Länder gelten, wie es ist, aber es soll eine Öffnungsklausel<br />

eingefügt werden, damit Länder in begründeten<br />

Fällen eigene Regelungen treffen können. Das ist<br />

unser Beschluss; den halten wir für richtig. Ihrem Vorschlag<br />

können wir nicht zustimmen.<br />

(Beifall bei der CSU)<br />

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Als Nächste hat Frau<br />

Staatsministerin Stewens das Wort.<br />

Frau Staatsministerin Stewens (Sozialministerium):<br />

Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Als<br />

Erstes sage ich ganz klar: Bayern steht zu den Vorgaben<br />

im Beschäftigungspakt. Ich möchte eines sagen: Man<br />

muss sich natürlich einmal anschauen, was im Beschäftigungspakt<br />

unter Punkt 4 steht: „Der Freistaat Bayern<br />

verpflichtet sich, bei der Vergabe neuer Bauaufträge

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