89. Sitzung - Bayerischer Landtag
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6362 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 14.Wahlperiode Plenarprotokoll 14/89 v. 15.05.2002<br />
für alte Menschen und Diskussionsbeiträge brauchen,<br />
die uns sagen, wie es weitergehen soll. Natürlich müssen<br />
wir die alten Menschen mit auf den Weg nehmen.<br />
Wir müssen darüber diskutieren, wie wir sicherstellen<br />
können, dass wir dort Diskussionspartner haben, wo die<br />
Interessen von Jungen und Alten miteinander kollidieren,<br />
wie zum Beispiel in der Pflegeversicherung, in der<br />
Krankenversicherung, in der Rentenversicherung. Beispielsweise<br />
bei der Landesseniorenvertretung wird das<br />
sehr kontrovers, konstruktiv, aber auch engagiert diskutiert.<br />
Ich finde, man muss es auch unterstützen, dass<br />
Leute, die sich ehrenamtlich engagieren, die sich einbringen<br />
und die Arbeit nicht nur als eine Lobbyarbeit für<br />
sich im Persönlichen sehen, sondern die wirklich versuchen,<br />
dort ein Diskussionsforum zu schaffen, unterstützt<br />
werden. Daher hätten wir gern diesen Gesetzentwurf<br />
hier mit einer Mehrheit gesehen. So können wir ihn nur<br />
von unserer Seite unterstützen.<br />
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)<br />
Präsident Böhm: Danke schön, Frau Kollegin Schopper.<br />
Das Wort hat Herr Staatssekretär Regensburger.<br />
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium):<br />
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nur einige<br />
wenige Anmerkungen, damit auch klar ist, welche Position<br />
die Staatsregierung einnimmt. Die Staatsregierung<br />
teilt natürlich das Ergebnis der Beschlussfassung in den<br />
Ausschüssen, wonach eine zwangsweise Einführung<br />
von Seniorenbeiräten abgelehnt wird. Sie begrüßt es<br />
aber ausdrücklich, wenn vor Ort im Rahmen der Entscheidung<br />
der kommunalen Selbstverwaltung Seniorenbeiräte<br />
eingerichtet werden. Dies ist aufgrund eines<br />
Beschlusses als Ergebnis eines Antrags der CSU-<strong>Landtag</strong>sfraktion<br />
bereits im Jahre 1996 in einem Rundschreiben<br />
deutlich gemacht worden, wobei auf den Wert solcher<br />
Seniorenbeiräte hingewiesen wurde.<br />
Wir teilen die Auffassung der Mehrheitsfraktion, dass es<br />
auch mit unserem Verständnis von kommunaler Selbstverwaltung<br />
nicht vereinbar ist, wenn wir den Kommunen<br />
die Pflicht auferlegen, solche Seniorenbeiräte zu richten.<br />
Ich als praktizierender Kommunalpolitiker kann mir auch<br />
nicht vorstellen, dass sich dann, wenn vor Ort der<br />
Wunsch nach Seniorenbeiräten da ist, die Mehrheit<br />
eines kommunalen Entscheidungsgremiums diesem<br />
Wunsch verschließen würde. Ich spreche aus eigener<br />
Erfahrung. Bei mir in Ingolstadt gibt es seit Jahrzehnten<br />
einen Seniorenbeirat. Er ist völlig unbestritten, arbeitet<br />
gut, funktioniert gut. Ein entsprechender Wunsch ist<br />
damals an uns herangetragen worden. Ich weiß nicht<br />
mehr, von wem, ob von außen oder von einer Fraktion<br />
aus dem Stadtrat. Es war eine Selbstverständlichkeit,<br />
dass sich dafür eine große Mehrheit ergeben hat. Deshalb<br />
kann ich an diejenigen, die vor Ort solche Seniorenbeiräte<br />
haben wollen, nur appellieren, dass sie sich an<br />
die Fraktionen, an die Gemeinderäte, an die Stadt- und<br />
Kreisräte wenden. Ich bin mir sicher, dass solche Wünsche<br />
in keinem Falle abgelehnt werden.<br />
(Beifall bei der CSU)<br />
Präsident Böhm: Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die<br />
Aussprache ist geschlossen.<br />
Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der<br />
Initiativgesetzentwurf auf der Drucksache 14/7712 zugrunde.<br />
Der federführende Ausschuss für Kommunale<br />
Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt auf Drucksache<br />
14/9421 die Ablehnung des Gesetzentwurfs.<br />
Wer entgegen der Beschlussempfehlung des federführenden<br />
Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere<br />
Sicherheit dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte<br />
ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der<br />
SPD und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-<br />
NEN. Gibt es Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion<br />
der CSU und Frau Abgeordnete Grabmair. Stimmenthaltungen?<br />
– Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.<br />
Ich rufe auf:<br />
Tagesordnungspunkt 5<br />
Gesetzentwurf der Staatsregierung<br />
über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten<br />
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz<br />
(Aufnahmegesetz – AufnG) (Drucksache<br />
14/8632)<br />
– Zweite Lesung –<br />
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hahnzog,<br />
Schindler, Hirschmann und anderer (SPD) (Drucksache<br />
14/8905)<br />
Änderungsantrag der Abgeordneten Welnhofer, Dr.<br />
Merkl, Obermeier (CSU) (Drucksache 14/9161)<br />
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit<br />
beträgt wiederum 30 Minuten pro Fraktion. Das Wort hat<br />
die Frau Kollegin Hirschmann.<br />
Frau Hirschmann (SPD): Herr Präsident, Kollegen und<br />
Kolleginnen! Durch dieses Gesetz wird die Zuständigkeit<br />
für die Unterbringung und die soziale Versorgung der<br />
Asylbewerber und Asylbewerberinnen an den Freistaat<br />
Bayern als alleinige Instanz übergeben. Zum Zweck<br />
einer einheitlichen Anwendung des Asylbewerberleistungsgesetzes<br />
sei dieser Schritt überfällig gewesen,<br />
argumentiert die Staatsregierung. Auch die kommunalen<br />
Spitzenverbände unterstützen in ihrer Mehrheit die<br />
Übertragung der Zuständigkeit auf das Land – und dies,<br />
Kollegen und Kolleginnen, vor allem deshalb, weil damit<br />
eine finanzielle Erstattung der Leistungen durch die<br />
Beauftragenden verbunden ist, was aufgrund der anerkannt<br />
angespannten finanziellen Situation der Kommunen<br />
verständlich ist.<br />
Anders sieht es aber aus, Kollegen und Kolleginnen,<br />
wenn man die zu erwartenden Folgen für die von diesem<br />
Gesetz betroffenen Menschen betrachtet. Die Arbeitsgemeinschaft<br />
der Wohlfahrtsverbände hat darauf hingewiesen,<br />
dass aufgrund des weitgehenden Verbots des<br />
Bezugs einer Privatwohnung die psychischen und<br />
gesundheitlichen Folgen nicht zu verantworten sind. Die