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89. Sitzung - Bayerischer Landtag

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6362 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 14.Wahlperiode Plenarprotokoll 14/89 v. 15.05.2002<br />

für alte Menschen und Diskussionsbeiträge brauchen,<br />

die uns sagen, wie es weitergehen soll. Natürlich müssen<br />

wir die alten Menschen mit auf den Weg nehmen.<br />

Wir müssen darüber diskutieren, wie wir sicherstellen<br />

können, dass wir dort Diskussionspartner haben, wo die<br />

Interessen von Jungen und Alten miteinander kollidieren,<br />

wie zum Beispiel in der Pflegeversicherung, in der<br />

Krankenversicherung, in der Rentenversicherung. Beispielsweise<br />

bei der Landesseniorenvertretung wird das<br />

sehr kontrovers, konstruktiv, aber auch engagiert diskutiert.<br />

Ich finde, man muss es auch unterstützen, dass<br />

Leute, die sich ehrenamtlich engagieren, die sich einbringen<br />

und die Arbeit nicht nur als eine Lobbyarbeit für<br />

sich im Persönlichen sehen, sondern die wirklich versuchen,<br />

dort ein Diskussionsforum zu schaffen, unterstützt<br />

werden. Daher hätten wir gern diesen Gesetzentwurf<br />

hier mit einer Mehrheit gesehen. So können wir ihn nur<br />

von unserer Seite unterstützen.<br />

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)<br />

Präsident Böhm: Danke schön, Frau Kollegin Schopper.<br />

Das Wort hat Herr Staatssekretär Regensburger.<br />

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium):<br />

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nur einige<br />

wenige Anmerkungen, damit auch klar ist, welche Position<br />

die Staatsregierung einnimmt. Die Staatsregierung<br />

teilt natürlich das Ergebnis der Beschlussfassung in den<br />

Ausschüssen, wonach eine zwangsweise Einführung<br />

von Seniorenbeiräten abgelehnt wird. Sie begrüßt es<br />

aber ausdrücklich, wenn vor Ort im Rahmen der Entscheidung<br />

der kommunalen Selbstverwaltung Seniorenbeiräte<br />

eingerichtet werden. Dies ist aufgrund eines<br />

Beschlusses als Ergebnis eines Antrags der CSU-<strong>Landtag</strong>sfraktion<br />

bereits im Jahre 1996 in einem Rundschreiben<br />

deutlich gemacht worden, wobei auf den Wert solcher<br />

Seniorenbeiräte hingewiesen wurde.<br />

Wir teilen die Auffassung der Mehrheitsfraktion, dass es<br />

auch mit unserem Verständnis von kommunaler Selbstverwaltung<br />

nicht vereinbar ist, wenn wir den Kommunen<br />

die Pflicht auferlegen, solche Seniorenbeiräte zu richten.<br />

Ich als praktizierender Kommunalpolitiker kann mir auch<br />

nicht vorstellen, dass sich dann, wenn vor Ort der<br />

Wunsch nach Seniorenbeiräten da ist, die Mehrheit<br />

eines kommunalen Entscheidungsgremiums diesem<br />

Wunsch verschließen würde. Ich spreche aus eigener<br />

Erfahrung. Bei mir in Ingolstadt gibt es seit Jahrzehnten<br />

einen Seniorenbeirat. Er ist völlig unbestritten, arbeitet<br />

gut, funktioniert gut. Ein entsprechender Wunsch ist<br />

damals an uns herangetragen worden. Ich weiß nicht<br />

mehr, von wem, ob von außen oder von einer Fraktion<br />

aus dem Stadtrat. Es war eine Selbstverständlichkeit,<br />

dass sich dafür eine große Mehrheit ergeben hat. Deshalb<br />

kann ich an diejenigen, die vor Ort solche Seniorenbeiräte<br />

haben wollen, nur appellieren, dass sie sich an<br />

die Fraktionen, an die Gemeinderäte, an die Stadt- und<br />

Kreisräte wenden. Ich bin mir sicher, dass solche Wünsche<br />

in keinem Falle abgelehnt werden.<br />

(Beifall bei der CSU)<br />

Präsident Böhm: Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die<br />

Aussprache ist geschlossen.<br />

Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der<br />

Initiativgesetzentwurf auf der Drucksache 14/7712 zugrunde.<br />

Der federführende Ausschuss für Kommunale<br />

Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt auf Drucksache<br />

14/9421 die Ablehnung des Gesetzentwurfs.<br />

Wer entgegen der Beschlussempfehlung des federführenden<br />

Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere<br />

Sicherheit dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte<br />

ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der<br />

SPD und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-<br />

NEN. Gibt es Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion<br />

der CSU und Frau Abgeordnete Grabmair. Stimmenthaltungen?<br />

– Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.<br />

Ich rufe auf:<br />

Tagesordnungspunkt 5<br />

Gesetzentwurf der Staatsregierung<br />

über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten<br />

nach dem Asylbewerberleistungsgesetz<br />

(Aufnahmegesetz – AufnG) (Drucksache<br />

14/8632)<br />

– Zweite Lesung –<br />

Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hahnzog,<br />

Schindler, Hirschmann und anderer (SPD) (Drucksache<br />

14/8905)<br />

Änderungsantrag der Abgeordneten Welnhofer, Dr.<br />

Merkl, Obermeier (CSU) (Drucksache 14/9161)<br />

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit<br />

beträgt wiederum 30 Minuten pro Fraktion. Das Wort hat<br />

die Frau Kollegin Hirschmann.<br />

Frau Hirschmann (SPD): Herr Präsident, Kollegen und<br />

Kolleginnen! Durch dieses Gesetz wird die Zuständigkeit<br />

für die Unterbringung und die soziale Versorgung der<br />

Asylbewerber und Asylbewerberinnen an den Freistaat<br />

Bayern als alleinige Instanz übergeben. Zum Zweck<br />

einer einheitlichen Anwendung des Asylbewerberleistungsgesetzes<br />

sei dieser Schritt überfällig gewesen,<br />

argumentiert die Staatsregierung. Auch die kommunalen<br />

Spitzenverbände unterstützen in ihrer Mehrheit die<br />

Übertragung der Zuständigkeit auf das Land – und dies,<br />

Kollegen und Kolleginnen, vor allem deshalb, weil damit<br />

eine finanzielle Erstattung der Leistungen durch die<br />

Beauftragenden verbunden ist, was aufgrund der anerkannt<br />

angespannten finanziellen Situation der Kommunen<br />

verständlich ist.<br />

Anders sieht es aber aus, Kollegen und Kolleginnen,<br />

wenn man die zu erwartenden Folgen für die von diesem<br />

Gesetz betroffenen Menschen betrachtet. Die Arbeitsgemeinschaft<br />

der Wohlfahrtsverbände hat darauf hingewiesen,<br />

dass aufgrund des weitgehenden Verbots des<br />

Bezugs einer Privatwohnung die psychischen und<br />

gesundheitlichen Folgen nicht zu verantworten sind. Die

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