89. Sitzung - Bayerischer Landtag
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Plenarprotokoll 14/89 v. 15.05.2002 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 14.Wahlperiode 6419<br />
nen gezielt auf die Arbeit mit Kindern mit Migrantenhintergrund<br />
vorbereiten.<br />
Darüberhinaus gibt es speziell auf das Anforderungsprofil<br />
von Gruppen- und Einrichtungsleiterinnen abgestimmte<br />
Fortbildungsangebote.<br />
Zu 6.: Vermehrte Einstellung von jüngeren Personal,<br />
weil die älteren Kolleginnen zu teuer sind (früher<br />
Personalkostenzuschuss – jetzt Leistungsentgelt)<br />
Es gibt weder Anzeichen, noch einen triftigen Grund<br />
dafür, dass die Träger künftig augrund des neuen Finanzierungsmodells<br />
vermehrt nur jüngeres Personal einstellen<br />
werden.<br />
Dem derzeitigen Basiswert für Bayern liegt als voraussichtliches<br />
Fördervolumen der Haushaltsansatz für das<br />
Jahr 2001 aufgestockt um die durchschnittliche Tariferhöhung<br />
zugrunde. Dieser Basiswert wird auch künftig<br />
dynamisiert sein. Damit ist die Anpassung an die Personalkosten<br />
gewährleistet, so dass es den Trägern auch<br />
mit den nach dem neuen Finanzierungsmodell zufließenden<br />
Förderbeträgen durchaus möglich ist, ausreichend<br />
pädagogisches Personal aller Alters- und Vergütungsgruppen<br />
zu beschäftigen.<br />
Im übrigen erkennen auch die Träger die Bedeutung<br />
einer gesunden Altersmischung des pädagogischen<br />
Personals an. Dies beweist bereits die derzeit praktizierte<br />
pauschale Personalkostenförderung nach dem<br />
Bayerischen Kindergartengesetz. Sie bevorzugt schon<br />
heute Träger, die jüngeres Personal einstellen. Dennoch<br />
handeln die Träger überaus qualitätsbewusst und setzen<br />
überwiegend auf eine gesunde Mischung aus Berufserfahrung<br />
und jugendlicher Innovationskraft.<br />
Zu 7.: Keine Förderung im neuen Modell von Aushilfskräften<br />
Nach § 7 3. DVBayKiG sind Aushilfen grundsätzlich bei<br />
einem Ausfall der Erzieherin oder Kinderpflegerin von<br />
mehr als einer Woche zusätzlich förderungsfähig.<br />
Die kindbezogene Förderung ist so bemessen, dass die<br />
Träger auch nach dem neuen Modell notwendige Aushilfskräfte<br />
finanzieren können. Zwar gibt es hierfür keine<br />
gesonderten Zuschüsse mehr. Der Basiswert enthält<br />
aber über seine oben zu Nr. 6 geschilderte Anknüpfung<br />
an die Personalkostenförderung nach dem Bayerischen<br />
Kindergartengesetz auch die Mehrkosten für Aushilfen.<br />
Zu 8.: Mögliche Arten von Arbeitsverträgen bei ständiger<br />
Änderung der Nutzungszeiten durch die Eltern<br />
Das neue Finanzierungsmodell soll – insbesondere über<br />
das Instrument der Elternbefragung – ein flexibles Eingehen<br />
auf die Bedürfnisse der Eltern ermöglichen. Damit<br />
ist v.a. angestrebt, dass sich der Träger bei der Aufstellung<br />
seines Platzangebots nach den Elternwünschen<br />
richtet.<br />
Es versteht sich aber von selbst, dass die Träger aus<br />
Gründen der Planungssicherheit nicht jederzeit dem<br />
Wunsch der Eltern nach veränderten Nutzungszeiten<br />
entsprechen können.<br />
Die gebuchte Nutzungszeit gilt daher in der Regel für ein<br />
Kalenderjahr. Nur bei einer absehbaren dauerhaften<br />
Änderung der Nutzungszeit ist der Betreuungsvertrag<br />
entsprechend zu ändern. Die Voraussetzungen, unter<br />
denen der Betreuungsvertrag abgeändert werden kann<br />
(v.a. Kündigungsfristen), sind in diesem selbst geregelt.<br />
So kann der Träger bezüglich der Änderung der Nutzungszeit<br />
die Einhaltung einer Kündigungsfrist von max.<br />
2 Monaten vorsehen. Das neue Finanzierungsmodell<br />
bedarf keiner neuartigen Gestaltung der Arbeitsverträge<br />
(v.a. keiner Befristung) des pädagogischen Personals.<br />
Schon der Ausgangspunkt der Fragestellung, Eltern<br />
könnten mit kurzfristigen Änderungen der Nutzungszeiten<br />
abrupt das Beschäftigungsbedürfnis reduzieren oder<br />
anschwellen lassen, ist falsch.<br />
Änderungen der Buchungszeiten während des laufenden<br />
Kindergartenjahres erfolgen somit nur in Einzelfällen.<br />
Dies wirkt sich auf die Personal- und Kostenkalkulation<br />
der Träger aber genauso wenig aus, wie bisher Veränderungen<br />
infolge Zu- und Wegzügen von Kindern.<br />
Frau Werner-Muggendorfer (SPD):<br />
1. Wie sollen gleiche oder annähernd gleiche Lebensbedingungen<br />
in Bayern geschaffen werden (LED),<br />
wenn durch das neue Fördersystem nur in Gegenden,<br />
wo viele Kinder sind (Städte), Einrichtungen<br />
gehalten werden können?<br />
2. Wie können Kommunen ihre Pflichtaufgabe, Kinderbetreuung<br />
anzubieten, erfüllen, wenn die Förderung<br />
(bei weniger Kindern) zurückgeht?<br />
3. Wie beurteilt die Bayer. Staatsregierung die vorhersehbare<br />
Entwicklung, dass es zu einem „Zwei-Klassen-System“<br />
bei den Betreuungseinrichtungen<br />
kommt? (Reiche Kommunen können es sich jetzt<br />
schon leisten, keinen Elternbeitrag zu verlangen.)<br />
4. Welche Möglichkeiten haben Kommunen, wenn<br />
freie Träger ihre Einrichtungen nicht mehr weiterbetreiben<br />
wollen?<br />
5. Was geschieht mit den bestehenden Defizit-Dekkungsverträgen,<br />
die viele Kommunen mit den Trägern<br />
der Einrichtungen geschlossen haben?<br />
Antwort der Staatsregierung:<br />
Zu 1.:<br />
Der Bedeutung gerade auch eingruppiger Kindergärten<br />
und sonstiger, kleinerer Kindertagesstätten auf dem<br />
Land ist sich das Sozialministerium durchaus bewusst.<br />
Gerade auf diese, für das örtliche Gemeinwesen so<br />
wichtigen Einrichtungen wird während des mehrjährigen<br />
Modellversuches besonderes Augenmerk gerichtet.<br />
Nicht zuletzt deshalb wurde auch der Landkreis Landsberg<br />
am Lech als Modellregion gewählt. Durch erste<br />
Erhebungen und Berechnungen konnte festgestellt werden,<br />
dass kleinere Einrichtungen, wie sie vor allem im<br />
ländlichen Raum zu finden sind, durch das neue Finanzierungsmodell,<br />
wie mehrfach befürchtet, per se nicht<br />
schlechter gestellt sind. So wie es auf Seiten der größe-