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89. Sitzung - Bayerischer Landtag

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Plenarprotokoll 14/89 v. 15.05.2002 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 14.Wahlperiode 6425<br />

Grundsätzlich ist festzustellen, dass Computerspiele wie<br />

„Counter Strike“ frei am Softwaremarkt erhältlich sind<br />

und nur ausgewählte Spiele unter bestimmte Altersbeschränkungen<br />

fallen. Für die neueste in Kürze erscheinende<br />

Version des Spiels „Counter Strike“ wird beispielsweise<br />

die USK-Einstufung „nicht geeignet unter<br />

18 Jahren“ vergeben. Nach unseren Erkenntnissen werden<br />

bei Netzwerk-Parties zweifellos auch entsprechende<br />

Spiele mit Gewaltdarstellungen wie „Counter<br />

Strike“ veranstaltet. Sofern daran nur erwachsene Spieler<br />

teilnehmen, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden.<br />

Eine mögliche Lösung, um diesen Problemen besser<br />

begegnen zu können, sieht das Staatsministerium des<br />

Innern in dem derzeit diskutierten Verbot von gewaltverherrlichenden<br />

bzw. -verharmlosenden Computerspielen.<br />

Frau Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche<br />

Erkenntnisse hat die Staatsregierung über das<br />

Schicksal von Menschen, die aus der rumänischen<br />

Staatsbürgerschaft entlassen worden waren und 1999<br />

und später von Bayern aus nach Rumänien abgeschoben<br />

wurden?<br />

Antwort der Staatsregierung: Von den insgesamt 33<br />

ehemaligen rumänischen Staatsangehörigen, deren<br />

Rückübernahme die rumänischen Behörden bislang<br />

genehmigt haben, wurden lediglich zwei abgeschoben.<br />

In fünf Fällen musste die Abschiebung wegen anhängiger<br />

Rechtsmittel, Eingaben oder weil die Betroffenen<br />

untergetaucht sind, storniert werden. Vereinzelt sind<br />

Ausreisepflichtige offenbar auch freiwillig ausgereist.<br />

Wir haben keine Hinweise auf eine spezifische Verfolgung<br />

Rückkehrender, die einen Asylantrag gestellt hatten,<br />

auf Übergriffe der dortigen Sicherheitsbehörden<br />

oder auf eine drohende menschenunwürdige Behandlung<br />

von Einreisenden.<br />

Zu dem Fall eines abgeschobenen ehemaligen rumänischen<br />

Staatsangehörigen, der sich wochenlang weigerte,<br />

den Transitbereich des Bukarester Flughafens zu<br />

verlassen, ist anzumerken, dass nach Pressemitteilungen<br />

der Betroffene dort von rumänischen Stellen mit<br />

Lebensmitteln versorgt und im Mutter-Kind-Bereich<br />

untergebracht wurde und schließlich ungehindert nach<br />

Rumänien einreisen konnte. Weitere Erkenntnisse über<br />

das Schicksal der abgeschobenen Personen liegen uns<br />

nicht vor.<br />

Es wird nicht verkannt, dass die Rückkehr nach Rumänien<br />

nach einem jahrelangen Aufenthalt in Deutschland<br />

mit einschneidenden Veränderungen verbunden ist und<br />

sich der Neuanfang oft schwierig gestaltet. Dies haben<br />

die Betroffenen jedoch selbst zu vertreten, weil sie nach<br />

Wiederannahme der rumänischen Staatsangehörigkeit<br />

jederzeit nach Rumänien hätten zurückkehren können.<br />

Das Vertrauen darauf, dass es nicht gelingen werde,<br />

sich mit den rumänischen Behörden auf eine Rückübernahme<br />

zu einigen und die Ausreisepflicht durchzusetzen,<br />

war und ist nicht schutzwürdig.<br />

Brandl (SPD): In welcher Höhe wendet der Freistaat<br />

Bayern 2002 Finanzmittel für den Radwegebau auf, welcher<br />

Anteil davon entfällt auf Niederbayern und wie hoch<br />

sind die Beträge, die jeweils in Stadt und Landkreis Passau<br />

sowie in den Landkreis Freyung-Grafenau fließen?<br />

Antwort der Staatsregierung: Im Haushaltsplan des<br />

Freistaates Bayern sind nur für den nachträglichen<br />

Anbau von Radwegen an Staatsstraßen gesonderte<br />

Ansätze ausgewiesen. Einschließlich der Mittel aus den<br />

Privatisierungserlösen stehen hierfür in ganz Bayern rd.<br />

3,3 Mio. e zur Verfügung. Auf Niederbayern entfallen<br />

davon 914000 e; davon wiederum auf den Landkreis<br />

Passau 350000 e.<br />

Im Landkreis Freyung-Grafenau und im Bereich der<br />

Stadt Passau – soweit hier der Freistaat Bayern als Baulastträger<br />

zuständig ist – sind 2002 keine Mittel für den<br />

nachträglichen Anbau von Radwegen an Staatsstraßen<br />

eingeplant.<br />

Für Radwege, die gleichzeitig mit einer Straßenbaumaßnahme<br />

durchgeführt werden, werden die Ausgaben bei<br />

der jeweiligen Baumaßnahme verrechnet. Eine gesonderte<br />

Veranschlagung im Haushaltsplan erfolgt hierfür<br />

nicht. Die anteiligen Ausgaben für die Radwege bei diesen<br />

Baumaßnahmen werden erst nach Abschluss des<br />

Jahres erhoben.<br />

Darüber hinaus fördert der Freistaat Bayern nahezu alle<br />

Arten von Radwegebauvorhaben der Kommunen. Im<br />

Rahmen der Straßenbauförderung erhalten die Kommunen<br />

2002 rd. 160 Mio. e aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz<br />

(GVFG) und rd. 250 Mio. e aus dem<br />

Finanzausgleichsgesetz (FAG). Wie viel davon für den<br />

Radwegebau ausgegeben wird, kann jedoch nicht beziffert<br />

werden.<br />

Frau Schmitt-Bussinger (SPD): Trifft es zu, dass der<br />

Ausbau der Staatsstraße 2239 zwischen Kleinschwarzenlohe<br />

und Neuses einschließlich der Errichtung eines<br />

Kreisverkehrsplatzes an der Verknüpfung mit der Kreisstraße<br />

RH1 und der Staatsstraße 2406 nicht mehr in der<br />

ersten Dringlichkeitsstufe im 6. Ausbauplan für Staatsstraßen<br />

enthalten ist?<br />

Antwort der Staatsregierung: Nein, der Ausbau der<br />

Staatsstraße 2239 zwischen Neuses und Kleinschwarzenlohe<br />

ist mit einer Länge von 2,1 km und Gesamtkosten<br />

von 1,4 Mio. e auch im geltenden 6. Ausbauplan für<br />

die Staatsstraßen wieder in der 1. Dringlichkeitsstufe<br />

enthalten.<br />

Frau Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Sieht die Staatsregierung in der einseitigen Empfehlung<br />

des CSU-Generalsekretärs Thomas Goppel für den<br />

Rahmenvertrag der CSU-Landesleitung mit der Bonnfinanz<br />

AG und damit für den Geschäftspartner Deutsche<br />

Bank eine Wettbewerbsbenachteiligung für die Bayerische<br />

Landesbank und die bayerischen Sparkassen?<br />

Antwort der Staatsregierung: Die Frage betrifft nicht<br />

die Rechtsaufsicht über die bayerischen Sparkassen<br />

und die Bayerische Landesbank. Auch die öffentlichrechtlichen<br />

Kreditinstitute stehen mit anderen Finanzdienstleistern<br />

im Wettbewerb und müssen sich diesem

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