89. Sitzung - Bayerischer Landtag
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Plenarprotokoll 14/89 v. 15.05.2002 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 14.Wahlperiode 6425<br />
Grundsätzlich ist festzustellen, dass Computerspiele wie<br />
„Counter Strike“ frei am Softwaremarkt erhältlich sind<br />
und nur ausgewählte Spiele unter bestimmte Altersbeschränkungen<br />
fallen. Für die neueste in Kürze erscheinende<br />
Version des Spiels „Counter Strike“ wird beispielsweise<br />
die USK-Einstufung „nicht geeignet unter<br />
18 Jahren“ vergeben. Nach unseren Erkenntnissen werden<br />
bei Netzwerk-Parties zweifellos auch entsprechende<br />
Spiele mit Gewaltdarstellungen wie „Counter<br />
Strike“ veranstaltet. Sofern daran nur erwachsene Spieler<br />
teilnehmen, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden.<br />
Eine mögliche Lösung, um diesen Problemen besser<br />
begegnen zu können, sieht das Staatsministerium des<br />
Innern in dem derzeit diskutierten Verbot von gewaltverherrlichenden<br />
bzw. -verharmlosenden Computerspielen.<br />
Frau Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche<br />
Erkenntnisse hat die Staatsregierung über das<br />
Schicksal von Menschen, die aus der rumänischen<br />
Staatsbürgerschaft entlassen worden waren und 1999<br />
und später von Bayern aus nach Rumänien abgeschoben<br />
wurden?<br />
Antwort der Staatsregierung: Von den insgesamt 33<br />
ehemaligen rumänischen Staatsangehörigen, deren<br />
Rückübernahme die rumänischen Behörden bislang<br />
genehmigt haben, wurden lediglich zwei abgeschoben.<br />
In fünf Fällen musste die Abschiebung wegen anhängiger<br />
Rechtsmittel, Eingaben oder weil die Betroffenen<br />
untergetaucht sind, storniert werden. Vereinzelt sind<br />
Ausreisepflichtige offenbar auch freiwillig ausgereist.<br />
Wir haben keine Hinweise auf eine spezifische Verfolgung<br />
Rückkehrender, die einen Asylantrag gestellt hatten,<br />
auf Übergriffe der dortigen Sicherheitsbehörden<br />
oder auf eine drohende menschenunwürdige Behandlung<br />
von Einreisenden.<br />
Zu dem Fall eines abgeschobenen ehemaligen rumänischen<br />
Staatsangehörigen, der sich wochenlang weigerte,<br />
den Transitbereich des Bukarester Flughafens zu<br />
verlassen, ist anzumerken, dass nach Pressemitteilungen<br />
der Betroffene dort von rumänischen Stellen mit<br />
Lebensmitteln versorgt und im Mutter-Kind-Bereich<br />
untergebracht wurde und schließlich ungehindert nach<br />
Rumänien einreisen konnte. Weitere Erkenntnisse über<br />
das Schicksal der abgeschobenen Personen liegen uns<br />
nicht vor.<br />
Es wird nicht verkannt, dass die Rückkehr nach Rumänien<br />
nach einem jahrelangen Aufenthalt in Deutschland<br />
mit einschneidenden Veränderungen verbunden ist und<br />
sich der Neuanfang oft schwierig gestaltet. Dies haben<br />
die Betroffenen jedoch selbst zu vertreten, weil sie nach<br />
Wiederannahme der rumänischen Staatsangehörigkeit<br />
jederzeit nach Rumänien hätten zurückkehren können.<br />
Das Vertrauen darauf, dass es nicht gelingen werde,<br />
sich mit den rumänischen Behörden auf eine Rückübernahme<br />
zu einigen und die Ausreisepflicht durchzusetzen,<br />
war und ist nicht schutzwürdig.<br />
Brandl (SPD): In welcher Höhe wendet der Freistaat<br />
Bayern 2002 Finanzmittel für den Radwegebau auf, welcher<br />
Anteil davon entfällt auf Niederbayern und wie hoch<br />
sind die Beträge, die jeweils in Stadt und Landkreis Passau<br />
sowie in den Landkreis Freyung-Grafenau fließen?<br />
Antwort der Staatsregierung: Im Haushaltsplan des<br />
Freistaates Bayern sind nur für den nachträglichen<br />
Anbau von Radwegen an Staatsstraßen gesonderte<br />
Ansätze ausgewiesen. Einschließlich der Mittel aus den<br />
Privatisierungserlösen stehen hierfür in ganz Bayern rd.<br />
3,3 Mio. e zur Verfügung. Auf Niederbayern entfallen<br />
davon 914000 e; davon wiederum auf den Landkreis<br />
Passau 350000 e.<br />
Im Landkreis Freyung-Grafenau und im Bereich der<br />
Stadt Passau – soweit hier der Freistaat Bayern als Baulastträger<br />
zuständig ist – sind 2002 keine Mittel für den<br />
nachträglichen Anbau von Radwegen an Staatsstraßen<br />
eingeplant.<br />
Für Radwege, die gleichzeitig mit einer Straßenbaumaßnahme<br />
durchgeführt werden, werden die Ausgaben bei<br />
der jeweiligen Baumaßnahme verrechnet. Eine gesonderte<br />
Veranschlagung im Haushaltsplan erfolgt hierfür<br />
nicht. Die anteiligen Ausgaben für die Radwege bei diesen<br />
Baumaßnahmen werden erst nach Abschluss des<br />
Jahres erhoben.<br />
Darüber hinaus fördert der Freistaat Bayern nahezu alle<br />
Arten von Radwegebauvorhaben der Kommunen. Im<br />
Rahmen der Straßenbauförderung erhalten die Kommunen<br />
2002 rd. 160 Mio. e aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz<br />
(GVFG) und rd. 250 Mio. e aus dem<br />
Finanzausgleichsgesetz (FAG). Wie viel davon für den<br />
Radwegebau ausgegeben wird, kann jedoch nicht beziffert<br />
werden.<br />
Frau Schmitt-Bussinger (SPD): Trifft es zu, dass der<br />
Ausbau der Staatsstraße 2239 zwischen Kleinschwarzenlohe<br />
und Neuses einschließlich der Errichtung eines<br />
Kreisverkehrsplatzes an der Verknüpfung mit der Kreisstraße<br />
RH1 und der Staatsstraße 2406 nicht mehr in der<br />
ersten Dringlichkeitsstufe im 6. Ausbauplan für Staatsstraßen<br />
enthalten ist?<br />
Antwort der Staatsregierung: Nein, der Ausbau der<br />
Staatsstraße 2239 zwischen Neuses und Kleinschwarzenlohe<br />
ist mit einer Länge von 2,1 km und Gesamtkosten<br />
von 1,4 Mio. e auch im geltenden 6. Ausbauplan für<br />
die Staatsstraßen wieder in der 1. Dringlichkeitsstufe<br />
enthalten.<br />
Frau Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />
Sieht die Staatsregierung in der einseitigen Empfehlung<br />
des CSU-Generalsekretärs Thomas Goppel für den<br />
Rahmenvertrag der CSU-Landesleitung mit der Bonnfinanz<br />
AG und damit für den Geschäftspartner Deutsche<br />
Bank eine Wettbewerbsbenachteiligung für die Bayerische<br />
Landesbank und die bayerischen Sparkassen?<br />
Antwort der Staatsregierung: Die Frage betrifft nicht<br />
die Rechtsaufsicht über die bayerischen Sparkassen<br />
und die Bayerische Landesbank. Auch die öffentlichrechtlichen<br />
Kreditinstitute stehen mit anderen Finanzdienstleistern<br />
im Wettbewerb und müssen sich diesem