89. Sitzung - Bayerischer Landtag
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6348 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 14.Wahlperiode Plenarprotokoll 14/89 v. 15.05.2002<br />
Zuschuss, besteht je nach dessen Höhe die Gefahr,<br />
dass sich die betroffenen Familien dann eine medizinisch<br />
indizierte Kur nicht mehr leisten können. Das halte<br />
ich familienpolitisch nicht für vertretbar.<br />
Vor nicht ganz einem Monat haben wir uns im <strong>Landtag</strong><br />
aus Anlass einer Satzungsänderung der AOK Bayern<br />
schon mit diesem Thema befasst. Damals habe ich<br />
betont, dass ich mich für den Erhalt von Mutter-Kind-Kuren<br />
mit dem gebotenen Nachdruck einsetzen werde.<br />
Offenbar ist eine grundlegende Verbesserung nur durch<br />
eine Gesetzesänderung möglich. Denn – auch das muss<br />
man einräumen – es ist für einzelne Krankenkassen<br />
durchaus eine Schieflast entstanden, weil immer mehr<br />
Kassen dazu übergehen, nur Zuschüsse zu zahlen. Nur<br />
als Beispiel zur Illustration: Die AOK Bayern ist heute mit<br />
nahezu 80% Hauptkostenträger von Mutter-Kind-Kuren.<br />
Ich habe mich daher bereits am 23. April an Bundesgesundheitsministerin<br />
Ulla Schmidt gewandt und sie gebeten,<br />
unverzüglich auf eine entsprechende Änderung des<br />
SGB V hinzuwirken.<br />
Mittlerweile gibt es offenbar auf Bundesebene entsprechende<br />
Bestrebungen. Sobald uns ein Gesetzentwurf<br />
vorliegt, werden wir dessen Inhalt exakt überprüfen und<br />
gegebenenfalls entsprechende Änderungsvorschläge<br />
einbringen, damit der Kern unseres Anliegens von der<br />
Bundesregierung nicht verwässert wird und durch eine<br />
unklare Gesetzesregelung dann neue Probleme bei Mutter-Kind-Kuren<br />
auftauchen.<br />
Inzwischen hat übrigens das Landessozialgericht Niedersachsen<br />
mit Urteil vom 27.02.2002 eine gesetzliche<br />
Krankenkasse verpflichtet, die Kosten einer stationären<br />
Mutter-Kind-Kur in vollem Umfang zu übernehmen. Das<br />
Urteil ist noch nicht rechtskräftig; beim Bundessozialgericht<br />
ist Revision eingelegt worden. Gleichwohl werden<br />
wir auch die darin aufgezeigten Überlegungen in unsere<br />
Prüfung einbeziehen.<br />
Die AOK Bayern hat im Hinblick auf die neuere Entwicklung<br />
zugesichert, die Umsetzung ihrer – übrigens noch<br />
im Genehmigungsverfahren befindlichen – Satzungsänderung<br />
bis mindestens 1. Juli 2002 aufzuschieben.<br />
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Zusatzfrage: der Fragesteller.<br />
Kobler (CSU): Frau Staatsministerin, wie werten Sie das<br />
Vorgehen der AOK Bayern, die Anfang April diese Änderungsbescheide<br />
mit den rapiden Erhöhungen der Eigenbeteiligung<br />
bis zu 750% herausgegeben hat? Sind diese<br />
Bescheide rechtswidrig ergangen, und was wird in der<br />
Folge gemacht werden? Sind sie in der Zwischenzeit<br />
aufgehoben, oder wie wird die AOK Bayern mit den<br />
ergangenen Bescheiden umgehen?<br />
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Frau Staatsministerin.<br />
Frau Staatsministerin Stewens (Sozialministerium):<br />
Herr Kollege Kobler, das war damals eine ausgesprochen<br />
schwierige Situation; denn die Bescheide der AOK<br />
Bayern sind verschickt worden, und eine Satzungsänderung<br />
beim Oberversicherungsamt Südbayern war nicht<br />
einmal beantragt worden. Das hat dann auch flächendeckend<br />
den Aufruhr in Bayern verursacht.<br />
Deswegen hatte ich ja auch unverzüglich mit der AOK<br />
Bayern Kontakt aufgenommen und gebeten, dieses zu<br />
regeln. Die Satzungsänderung ist mittlerweile sozusagen<br />
auf Eis gelegt worden. Sie ist im Grunde nicht<br />
zurückgezogen, aber eben auf Eis gelegt worden. Die<br />
Bescheide, die von der AOK Bayern mit der Kürzungsänderung<br />
und der Pauschale verschickt worden sind,<br />
werden in dieser Form zurückgenommen.<br />
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Nächste Zusatzfrage:<br />
Herr Kollege Wahnschaffe.<br />
Wahnschaffe (SPD): Frau Staatsministerin, ist Ihnen<br />
bekannt, dass in der von Ihnen bereits zitierten <strong>Sitzung</strong><br />
des Bayerischen <strong>Landtag</strong>s in einem SPD-Antrag gefordert<br />
wurde, diese Mutter-Kind-Kuren als Regelleistung in<br />
den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
aufzunehmen, und ist Ihnen ferner bekannt,<br />
dass die CSU im <strong>Landtag</strong> diesen Antrag in namentlicher<br />
Abstimmung abgelehnt hat?<br />
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Frau Staatsministerin.<br />
Frau Staatsministerin Stewens (Sozialministerium):<br />
Dazu möchte ich sagen, Herr Kollege Wahnschaffe,<br />
dass wir selbst gesagt haben, wir wollen uns – das ist<br />
auch der Inhalt meines Schreibens an die Bundesgesundheitsministerin<br />
Ulla Schmidt gewesen – für eine<br />
Sicherstellung der Leistungen der Krankenkassen einsetzen,<br />
und der sicherste Weg wäre – das habe ich auch<br />
dem Kollegen Schösser, dem Verwaltungsratsvorsitzenden<br />
der AOK Bayern, zugesagt –, dass wir uns für die<br />
Aufnahme in die Satzung als Regelleistung einsetzen.<br />
Die CSU-Fraktion hat übrigens aus anderen Gründen<br />
gegen den Antrag gestimmt.<br />
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Weitere Zusatzfrage:<br />
Kollege Wahnschaffe.<br />
Wahnschaffe (SPD): Frau Staatsministerin, ist Ihnen<br />
bekannt, dass sowohl die Bundesgesundheitsministerin<br />
Ulla Schmidt wie auch die Regierungskoalition einen<br />
Gesetzentwurf vorbereiten, der genau das, was auch Sie<br />
jetzt nachträglich fordern, zum Ziel hat?<br />
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Frau Staatsministerin.<br />
Frau Staatsministerin Stewens (Sozialministerium):<br />
Also, zum Einen fordere ich es nicht nachträglich – das<br />
möchte ich ganz klar sagen –, denn ich habe sofort an<br />
die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt ein<br />
Schreiben verfasst, und Frau Ulla Schmidt hat dann im<br />
Gegenzug gehandelt.<br />
(Lachen des Abgeordneten Wahnschaffe (SPD))