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89. Sitzung - Bayerischer Landtag

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6348 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 14.Wahlperiode Plenarprotokoll 14/89 v. 15.05.2002<br />

Zuschuss, besteht je nach dessen Höhe die Gefahr,<br />

dass sich die betroffenen Familien dann eine medizinisch<br />

indizierte Kur nicht mehr leisten können. Das halte<br />

ich familienpolitisch nicht für vertretbar.<br />

Vor nicht ganz einem Monat haben wir uns im <strong>Landtag</strong><br />

aus Anlass einer Satzungsänderung der AOK Bayern<br />

schon mit diesem Thema befasst. Damals habe ich<br />

betont, dass ich mich für den Erhalt von Mutter-Kind-Kuren<br />

mit dem gebotenen Nachdruck einsetzen werde.<br />

Offenbar ist eine grundlegende Verbesserung nur durch<br />

eine Gesetzesänderung möglich. Denn – auch das muss<br />

man einräumen – es ist für einzelne Krankenkassen<br />

durchaus eine Schieflast entstanden, weil immer mehr<br />

Kassen dazu übergehen, nur Zuschüsse zu zahlen. Nur<br />

als Beispiel zur Illustration: Die AOK Bayern ist heute mit<br />

nahezu 80% Hauptkostenträger von Mutter-Kind-Kuren.<br />

Ich habe mich daher bereits am 23. April an Bundesgesundheitsministerin<br />

Ulla Schmidt gewandt und sie gebeten,<br />

unverzüglich auf eine entsprechende Änderung des<br />

SGB V hinzuwirken.<br />

Mittlerweile gibt es offenbar auf Bundesebene entsprechende<br />

Bestrebungen. Sobald uns ein Gesetzentwurf<br />

vorliegt, werden wir dessen Inhalt exakt überprüfen und<br />

gegebenenfalls entsprechende Änderungsvorschläge<br />

einbringen, damit der Kern unseres Anliegens von der<br />

Bundesregierung nicht verwässert wird und durch eine<br />

unklare Gesetzesregelung dann neue Probleme bei Mutter-Kind-Kuren<br />

auftauchen.<br />

Inzwischen hat übrigens das Landessozialgericht Niedersachsen<br />

mit Urteil vom 27.02.2002 eine gesetzliche<br />

Krankenkasse verpflichtet, die Kosten einer stationären<br />

Mutter-Kind-Kur in vollem Umfang zu übernehmen. Das<br />

Urteil ist noch nicht rechtskräftig; beim Bundessozialgericht<br />

ist Revision eingelegt worden. Gleichwohl werden<br />

wir auch die darin aufgezeigten Überlegungen in unsere<br />

Prüfung einbeziehen.<br />

Die AOK Bayern hat im Hinblick auf die neuere Entwicklung<br />

zugesichert, die Umsetzung ihrer – übrigens noch<br />

im Genehmigungsverfahren befindlichen – Satzungsänderung<br />

bis mindestens 1. Juli 2002 aufzuschieben.<br />

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Zusatzfrage: der Fragesteller.<br />

Kobler (CSU): Frau Staatsministerin, wie werten Sie das<br />

Vorgehen der AOK Bayern, die Anfang April diese Änderungsbescheide<br />

mit den rapiden Erhöhungen der Eigenbeteiligung<br />

bis zu 750% herausgegeben hat? Sind diese<br />

Bescheide rechtswidrig ergangen, und was wird in der<br />

Folge gemacht werden? Sind sie in der Zwischenzeit<br />

aufgehoben, oder wie wird die AOK Bayern mit den<br />

ergangenen Bescheiden umgehen?<br />

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Frau Staatsministerin.<br />

Frau Staatsministerin Stewens (Sozialministerium):<br />

Herr Kollege Kobler, das war damals eine ausgesprochen<br />

schwierige Situation; denn die Bescheide der AOK<br />

Bayern sind verschickt worden, und eine Satzungsänderung<br />

beim Oberversicherungsamt Südbayern war nicht<br />

einmal beantragt worden. Das hat dann auch flächendeckend<br />

den Aufruhr in Bayern verursacht.<br />

Deswegen hatte ich ja auch unverzüglich mit der AOK<br />

Bayern Kontakt aufgenommen und gebeten, dieses zu<br />

regeln. Die Satzungsänderung ist mittlerweile sozusagen<br />

auf Eis gelegt worden. Sie ist im Grunde nicht<br />

zurückgezogen, aber eben auf Eis gelegt worden. Die<br />

Bescheide, die von der AOK Bayern mit der Kürzungsänderung<br />

und der Pauschale verschickt worden sind,<br />

werden in dieser Form zurückgenommen.<br />

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Nächste Zusatzfrage:<br />

Herr Kollege Wahnschaffe.<br />

Wahnschaffe (SPD): Frau Staatsministerin, ist Ihnen<br />

bekannt, dass in der von Ihnen bereits zitierten <strong>Sitzung</strong><br />

des Bayerischen <strong>Landtag</strong>s in einem SPD-Antrag gefordert<br />

wurde, diese Mutter-Kind-Kuren als Regelleistung in<br />

den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

aufzunehmen, und ist Ihnen ferner bekannt,<br />

dass die CSU im <strong>Landtag</strong> diesen Antrag in namentlicher<br />

Abstimmung abgelehnt hat?<br />

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Frau Staatsministerin.<br />

Frau Staatsministerin Stewens (Sozialministerium):<br />

Dazu möchte ich sagen, Herr Kollege Wahnschaffe,<br />

dass wir selbst gesagt haben, wir wollen uns – das ist<br />

auch der Inhalt meines Schreibens an die Bundesgesundheitsministerin<br />

Ulla Schmidt gewesen – für eine<br />

Sicherstellung der Leistungen der Krankenkassen einsetzen,<br />

und der sicherste Weg wäre – das habe ich auch<br />

dem Kollegen Schösser, dem Verwaltungsratsvorsitzenden<br />

der AOK Bayern, zugesagt –, dass wir uns für die<br />

Aufnahme in die Satzung als Regelleistung einsetzen.<br />

Die CSU-Fraktion hat übrigens aus anderen Gründen<br />

gegen den Antrag gestimmt.<br />

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Weitere Zusatzfrage:<br />

Kollege Wahnschaffe.<br />

Wahnschaffe (SPD): Frau Staatsministerin, ist Ihnen<br />

bekannt, dass sowohl die Bundesgesundheitsministerin<br />

Ulla Schmidt wie auch die Regierungskoalition einen<br />

Gesetzentwurf vorbereiten, der genau das, was auch Sie<br />

jetzt nachträglich fordern, zum Ziel hat?<br />

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Frau Staatsministerin.<br />

Frau Staatsministerin Stewens (Sozialministerium):<br />

Also, zum Einen fordere ich es nicht nachträglich – das<br />

möchte ich ganz klar sagen –, denn ich habe sofort an<br />

die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt ein<br />

Schreiben verfasst, und Frau Ulla Schmidt hat dann im<br />

Gegenzug gehandelt.<br />

(Lachen des Abgeordneten Wahnschaffe (SPD))

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