89. Sitzung - Bayerischer Landtag
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6424 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 14.Wahlperiode Plenarprotokoll 14/89 v. 15.05.2002<br />
Frau von Truchseß (SPD): Welches sind bei Ihrer<br />
Abwägung zwischen den Sicherheitsbedürfnissen der<br />
Bevölkerung und dem wirtschaftlichen Interesse des<br />
Betreibers an einer baldigen Wiederinbetriebnahme des<br />
KKG die Gründe gewesen, die gegenüber der Sicherheit<br />
der Bevölkerung so viel schwerer gewogen haben, dass<br />
Herr Minister Schnappauf entgegen seiner zunächst in<br />
der Öffentlichkeit geäußerten Auffassung der Wiederinbetriebnahme<br />
des KKG zugestimmt hat, obwohl bis<br />
heute der Fehler nicht gefunden wurde, der zur automatischen<br />
Abschaltung des KKG geführt hat?<br />
Antwort der Staatsregierung: Für die bayerische<br />
Atomaufsichtsbehörde hat die Sicherheit des KKG Vorrang<br />
vor jedem wirtschaftlichen Interesse des Betreibers.<br />
Bei der Zustimmung zum Wiederanfahren der<br />
Anlage war deshalb auch nicht abzuwägen zwischen<br />
Sicherheitsbedürfnissen der Menschen und Wirtschaftsinteressen<br />
der Betreiber sondern es war einzig und allein<br />
zu prüfen ob die Anlage sicherheitstechnisch in Ordnung<br />
ist.<br />
Sofort nach Eintreten des Ereignisses war vom bayerischen<br />
Umweltministerium veranlasst worden, die Anlage<br />
nicht wieder anzufahren und die notwendigen sicherheitstechnischen<br />
Überprüfungen vorzunehmen.<br />
Die systematischen und umfassenden Untersuchungen<br />
haben ergeben, dass das Ereignis auf eine Fehlanregung<br />
in der Blockschutzschaltung, die nicht zum nuklearen<br />
Teil des Kraftwerks gehört, zurückzuführen ist.<br />
Ebenfalls auf Veranlassung des bayerischen Umweltministeriums<br />
wurden an dieser Schaltung die entsprechenden<br />
Verbesserungen vorgenommen: So wurden während<br />
der Revision relevante Bauteile wie z.B. Baugruppen<br />
oder Zeitrelais getauscht und weitere Aufzeichnungs-<br />
und Überwachungsgeräte eingebaut. Es wurde<br />
dafür gesorgt, dass bei einer vergleichbaren Störung<br />
künftig ein Notstromfall in der Anlage vermieden und die<br />
Anlage aus dem Reservenetz versorgt wird. Damit<br />
wurde ein zusätzliches Element der Sicherheit eingeführt.<br />
Es ist richtig, dass bei den Überprüfungen kein fehlerhaftes<br />
Bauteil gefunden wurde. Gemäß der Bewertung des<br />
Sachverständigen der sich das bayerische Umweltministerium<br />
anschloss, waren die vom Betreiber im Rahmen<br />
der Ursachenklärung durchgeführten Überprüfungen<br />
und die dabei angewandte Prüftiefe anforderungsgerecht<br />
und ausreichend. Weitere Überprüfungen waren<br />
während des Anlagenstillstands nicht möglich und auch<br />
nicht erforderlich.<br />
Es wurden zusätzliche Aufzeichnungsgeräte installiert,<br />
die ein im Leistungsbetrieb ggf. erneut auftretendes<br />
Fehlsignal detektieren können.<br />
Durch die Verbesserung der Blockschutzschaltung<br />
wurde ein zusätzliches Anregekriterium geschaffen, mit<br />
dem auch bei einem Fehlöffnen von Blockeinspeiseschaltern,<br />
wie bei dem Ereignis geschehen, zukünftig ein<br />
automatisches Zuschalten des Reservenetzanschlusses<br />
(110 kV-Netz) sicher gewährleistet wird.<br />
Es bestanden damit keine sicherheitstechnische Bedenken<br />
gegen das Wiederanfahren der Anlage.<br />
Frau Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche<br />
Schadstoffe (PAK, Schwermetalle, organ. Verbindungen)<br />
in welcher Konzentration wurden auf den Paintner<br />
Weiher Grundstücken der Stadt Landshut festgestellt<br />
und ab welchen Werten werden von den staatlichen<br />
Behörden wegen der Grundwassergefährdung Sanierungsmaßnahmen<br />
angeordnet?<br />
Antwort der Staatsregierung: Bei dem genannten<br />
Paintner Weiher handelt es sich um eine Kiesnassabbaufläche,<br />
die mit Waschschlämmen aus der Kieswäsche<br />
und möglicherweise auch mit Fremdmaterial verfüllt<br />
wurde.<br />
Bei den Verfüllmaterial-, Eluat- und Grundwasseruntersuchungen<br />
wurden Belastungen mit polycyclischen aromatischen<br />
Kohlenwasserstoffen (PAK), Schwermetallen<br />
(insbesondere Arsen, Zink), Mineralölkohlenwasserstoffen<br />
und Ammonium nachgewiesen. Des weiteren wurden<br />
auch erhöhte organische Belastungen (TOC) im<br />
Grundwasser nachgewiesen.<br />
Die max. Belastungswerte im Verfüllmaterial liegen für<br />
PAK bei 210 mg/kg, Zink bei 970 mg/kg, für Mineralölkohlenwasserstoffe<br />
bei 1400 mg/kg.<br />
Im Rahmen der Sickerwasserprognose wurden Eluatuntersuchungen<br />
u.a. auf PAK angestellt, die Konzentrationen<br />
von 5,5 bis 7,7 µg/l ergaben. Im Grundwasser selbst<br />
wurden an einzelnen Pegeln entlang der Einphasenschlitzwand<br />
des Müllberges, der an die untersuchte<br />
Ablagerungsfläche angrenzt, erhöhte Gehalte an PAK,<br />
Arsen und TOC nachgewiesen, die weiterer Erkundung<br />
bedürfen. Im Bereich der Verfüllungsfläche wurden<br />
durch einen Gutachter im Grundwasser erhöhte TOC-<br />
Gehalte bis 49 mg/l gemessen. Eine Messung durch das<br />
Wasserwirtschaftsamt Landshut im Rahmen einer amtlichen<br />
Untersuchung ergab Werte von max. 2,6 mg/l.<br />
Die Fläche befindet sich derzeit noch in der Erkundungsphase.<br />
Ggf. erforderliche Sanierungsmaßnahmen sind<br />
im Rahmen einer Einzelfallentscheidung nach<br />
Abschluss der Erkundung festzulegen. Hinweise hierzu<br />
liefert ein Merkblatt des Bayerischen Landesamtes für<br />
Wasserwirtschaft , das im Internet unter der Adresse:<br />
http://www.lfw.bybn.de/lfw/service/produkte/veroeffentlichungen/merkblaetter/teil<br />
3/3 8.htm verfügbar<br />
ist.<br />
Egleder (SPD): Welche Erkenntnisse bestehen über privat<br />
und öffentlich in Bayern durchgeführte sogenannte<br />
Netzwerk-Parties und trifft es zu, dass bei diesen Veranstaltungen<br />
auch Gewaltdarstellungen und Spiele, wie<br />
„Counter-Strike“ eingesetzt werden?<br />
Antwort der Staatsregierung: Dem Staatsministerium<br />
des Innern ist die Existenz von sogenannten Netzwerk-<br />
Parties bekannt.