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89. Sitzung - Bayerischer Landtag

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6424 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 14.Wahlperiode Plenarprotokoll 14/89 v. 15.05.2002<br />

Frau von Truchseß (SPD): Welches sind bei Ihrer<br />

Abwägung zwischen den Sicherheitsbedürfnissen der<br />

Bevölkerung und dem wirtschaftlichen Interesse des<br />

Betreibers an einer baldigen Wiederinbetriebnahme des<br />

KKG die Gründe gewesen, die gegenüber der Sicherheit<br />

der Bevölkerung so viel schwerer gewogen haben, dass<br />

Herr Minister Schnappauf entgegen seiner zunächst in<br />

der Öffentlichkeit geäußerten Auffassung der Wiederinbetriebnahme<br />

des KKG zugestimmt hat, obwohl bis<br />

heute der Fehler nicht gefunden wurde, der zur automatischen<br />

Abschaltung des KKG geführt hat?<br />

Antwort der Staatsregierung: Für die bayerische<br />

Atomaufsichtsbehörde hat die Sicherheit des KKG Vorrang<br />

vor jedem wirtschaftlichen Interesse des Betreibers.<br />

Bei der Zustimmung zum Wiederanfahren der<br />

Anlage war deshalb auch nicht abzuwägen zwischen<br />

Sicherheitsbedürfnissen der Menschen und Wirtschaftsinteressen<br />

der Betreiber sondern es war einzig und allein<br />

zu prüfen ob die Anlage sicherheitstechnisch in Ordnung<br />

ist.<br />

Sofort nach Eintreten des Ereignisses war vom bayerischen<br />

Umweltministerium veranlasst worden, die Anlage<br />

nicht wieder anzufahren und die notwendigen sicherheitstechnischen<br />

Überprüfungen vorzunehmen.<br />

Die systematischen und umfassenden Untersuchungen<br />

haben ergeben, dass das Ereignis auf eine Fehlanregung<br />

in der Blockschutzschaltung, die nicht zum nuklearen<br />

Teil des Kraftwerks gehört, zurückzuführen ist.<br />

Ebenfalls auf Veranlassung des bayerischen Umweltministeriums<br />

wurden an dieser Schaltung die entsprechenden<br />

Verbesserungen vorgenommen: So wurden während<br />

der Revision relevante Bauteile wie z.B. Baugruppen<br />

oder Zeitrelais getauscht und weitere Aufzeichnungs-<br />

und Überwachungsgeräte eingebaut. Es wurde<br />

dafür gesorgt, dass bei einer vergleichbaren Störung<br />

künftig ein Notstromfall in der Anlage vermieden und die<br />

Anlage aus dem Reservenetz versorgt wird. Damit<br />

wurde ein zusätzliches Element der Sicherheit eingeführt.<br />

Es ist richtig, dass bei den Überprüfungen kein fehlerhaftes<br />

Bauteil gefunden wurde. Gemäß der Bewertung des<br />

Sachverständigen der sich das bayerische Umweltministerium<br />

anschloss, waren die vom Betreiber im Rahmen<br />

der Ursachenklärung durchgeführten Überprüfungen<br />

und die dabei angewandte Prüftiefe anforderungsgerecht<br />

und ausreichend. Weitere Überprüfungen waren<br />

während des Anlagenstillstands nicht möglich und auch<br />

nicht erforderlich.<br />

Es wurden zusätzliche Aufzeichnungsgeräte installiert,<br />

die ein im Leistungsbetrieb ggf. erneut auftretendes<br />

Fehlsignal detektieren können.<br />

Durch die Verbesserung der Blockschutzschaltung<br />

wurde ein zusätzliches Anregekriterium geschaffen, mit<br />

dem auch bei einem Fehlöffnen von Blockeinspeiseschaltern,<br />

wie bei dem Ereignis geschehen, zukünftig ein<br />

automatisches Zuschalten des Reservenetzanschlusses<br />

(110 kV-Netz) sicher gewährleistet wird.<br />

Es bestanden damit keine sicherheitstechnische Bedenken<br />

gegen das Wiederanfahren der Anlage.<br />

Frau Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche<br />

Schadstoffe (PAK, Schwermetalle, organ. Verbindungen)<br />

in welcher Konzentration wurden auf den Paintner<br />

Weiher Grundstücken der Stadt Landshut festgestellt<br />

und ab welchen Werten werden von den staatlichen<br />

Behörden wegen der Grundwassergefährdung Sanierungsmaßnahmen<br />

angeordnet?<br />

Antwort der Staatsregierung: Bei dem genannten<br />

Paintner Weiher handelt es sich um eine Kiesnassabbaufläche,<br />

die mit Waschschlämmen aus der Kieswäsche<br />

und möglicherweise auch mit Fremdmaterial verfüllt<br />

wurde.<br />

Bei den Verfüllmaterial-, Eluat- und Grundwasseruntersuchungen<br />

wurden Belastungen mit polycyclischen aromatischen<br />

Kohlenwasserstoffen (PAK), Schwermetallen<br />

(insbesondere Arsen, Zink), Mineralölkohlenwasserstoffen<br />

und Ammonium nachgewiesen. Des weiteren wurden<br />

auch erhöhte organische Belastungen (TOC) im<br />

Grundwasser nachgewiesen.<br />

Die max. Belastungswerte im Verfüllmaterial liegen für<br />

PAK bei 210 mg/kg, Zink bei 970 mg/kg, für Mineralölkohlenwasserstoffe<br />

bei 1400 mg/kg.<br />

Im Rahmen der Sickerwasserprognose wurden Eluatuntersuchungen<br />

u.a. auf PAK angestellt, die Konzentrationen<br />

von 5,5 bis 7,7 µg/l ergaben. Im Grundwasser selbst<br />

wurden an einzelnen Pegeln entlang der Einphasenschlitzwand<br />

des Müllberges, der an die untersuchte<br />

Ablagerungsfläche angrenzt, erhöhte Gehalte an PAK,<br />

Arsen und TOC nachgewiesen, die weiterer Erkundung<br />

bedürfen. Im Bereich der Verfüllungsfläche wurden<br />

durch einen Gutachter im Grundwasser erhöhte TOC-<br />

Gehalte bis 49 mg/l gemessen. Eine Messung durch das<br />

Wasserwirtschaftsamt Landshut im Rahmen einer amtlichen<br />

Untersuchung ergab Werte von max. 2,6 mg/l.<br />

Die Fläche befindet sich derzeit noch in der Erkundungsphase.<br />

Ggf. erforderliche Sanierungsmaßnahmen sind<br />

im Rahmen einer Einzelfallentscheidung nach<br />

Abschluss der Erkundung festzulegen. Hinweise hierzu<br />

liefert ein Merkblatt des Bayerischen Landesamtes für<br />

Wasserwirtschaft , das im Internet unter der Adresse:<br />

http://www.lfw.bybn.de/lfw/service/produkte/veroeffentlichungen/merkblaetter/teil<br />

3/3 8.htm verfügbar<br />

ist.<br />

Egleder (SPD): Welche Erkenntnisse bestehen über privat<br />

und öffentlich in Bayern durchgeführte sogenannte<br />

Netzwerk-Parties und trifft es zu, dass bei diesen Veranstaltungen<br />

auch Gewaltdarstellungen und Spiele, wie<br />

„Counter-Strike“ eingesetzt werden?<br />

Antwort der Staatsregierung: Dem Staatsministerium<br />

des Innern ist die Existenz von sogenannten Netzwerk-<br />

Parties bekannt.

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