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handreichung zum lehrplan leistungskurs philosophie

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Gründe für die Existenz eines Staates gibt und danach,<br />

wie dieser Staat beschaffen sein soll. Im Wesentlichen<br />

widmet sich die Reflexion der Fragestellung, wie<br />

menschliches Miteinander in Institutionen gemäß<br />

be stimmten Prinzipien gestaltet sein soll. Dabei<br />

handelt es sich nicht ausschließlich um einen Diskurs<br />

darüber, warum und worin Staatsgewalt besteht,<br />

sondern es geht auch um die Frage nach der Berechtigung<br />

eines Staates, also auch um die Frage nach<br />

dessen ethischer Begründung. Somit beinhaltet der<br />

normative Begriff der Legitimation einen zentralen<br />

Bezug zur Praktischen Philosophie.<br />

c. Deskriptive Elemente im Kontext normativer<br />

Begründungszusammenhänge (theologisch,<br />

metaphysisch, empirisch)<br />

Kernfragen lauten hier: Sind wir Menschen auf den<br />

Zusammenschluss in politischen Gemeinschaften<br />

angelegt? Gibt es eine dem irdischen Leben übergeordnete<br />

Seins ordnung, die sich auf Gesetze zurückführen<br />

lässt, wie beispielsweise kosmische Ge setze,<br />

Schöpfungsplan, gesetzmäßige Verlaufsstrukturen<br />

von Weltgeschichte? Verfügt der Mensch über natürliche<br />

Anlagen, die ihn zu einem Leben in politischen<br />

Gemein schaften befähigen? Deskriptive Fragen<br />

ergeben sich dadurch, dass staatstheoretische Reflexionen<br />

stets auch neue Erkenntnisse der empirischen<br />

Wissenschaften über den Menschen (z. B. Psychologie,<br />

Sozialwissenschaften) mit einbeziehen müssen.<br />

Staatsphilosophische Positionen können nach<br />

Hoerster aus drei möglichen Blickwinkeln betrachtet<br />

werden: ideengeschichtlich als fortschreitende<br />

Entwicklung im Kontext vorher gehender und nachfolgender<br />

Theorien, historisch im Kontext der <strong>zum</strong><br />

jeweiligen Zeitpunkt herrschenden politischen Praxis<br />

(Macht- und Herrschaftsstrukturen bzw. wirtschaftliche<br />

Strukturen) und als theoretische Auseinandersetzung<br />

mit der jeweiligen Position im Hinblick auf<br />

ihre Tauglichkeit für die Entwicklung einer aktuellen,<br />

auf die Gegenwart bezogenen The orie (Norbert<br />

Hoerster: Klassische Texte der Staats<strong>philosophie</strong>,<br />

Einleitung).<br />

Wie Norbert Hoerster sieht auch Christoph Horn<br />

drei Reflexionsebenen der Politischen Philosophie:<br />

Begriffsanalyse, normative und deskriptive Ebene. In<br />

seiner Schrift Einführung in die Politische Philosophie<br />

sieht Horn den Terminus Staats<strong>philosophie</strong> als veralteten<br />

Be griff für den Bereich der Politischen Philosophie,<br />

den er als einen Teil der Praktischen Philo sophie<br />

ansieht und der Querverbindungen enthält zu Moral<strong>philosophie</strong>,<br />

Sozial<strong>philosophie</strong> und Rechts<strong>philosophie</strong>.<br />

Ausgangspunkt der Politischen Philosophie wie auch<br />

der klassi schen Staats<strong>philosophie</strong> ist der Staatsbegriff.<br />

Ganz allgemein befasst sich die Politische Philosophie<br />

mit der politischen Ordnung von staatlichen Systemen,<br />

untersucht also mit Hilfe politischer Modelle<br />

des Staates das Zusammenspiel von ökonomischen,<br />

rechtlichen und po litischen Systemen. Dabei rücken<br />

Entstehung, Legitimation, Aufgaben, Ziele und die<br />

diesen Zielen angemessene institutionelle Form des<br />

Staates in den Mittelpunkt. Der Begriff „Staat“ wird<br />

dabei nicht zu eng gefasst, vielmehr wird die Reflexion<br />

auf alle Formen politischer Or ganisation (lokal,<br />

regional, international) ausgerichtet. Im gegenwärtigen<br />

philosophischen Diskurs zeichnet sich eine<br />

Tendenz ab, staatsphilosophische Reflexionen in die<br />

Disziplin der Politischen Philosophie einzuschließen.<br />

Die Politische Philosophie und somit auch die Staats<strong>philosophie</strong><br />

können auf anthropologi sche Theorien<br />

nicht verzichten, denn alle Staatstheorien basieren<br />

auf Menschenbildern, die den jeweiligen staatstheoretischen<br />

Ansatz entscheidend prägen; die jeweiligen<br />

anthropologi schen Grundannahmen können sich sehr<br />

stark voneinander unterscheiden. Thomas Hobbes’ anthropologische<br />

Voraussetzung zeigt einen Menschen,<br />

der von Natur aus stets nach sei nem Überlebenswillen<br />

handelt. Hobbes’ berühmte Sentenz „homo<br />

homini lupus“ zeichnet ein Bild des Menschen, das<br />

sich eklatant von der aristotelischen Vorstellung des<br />

Menschen als „zoon politikon“ unterscheidet. Jean-<br />

Jacques Rousseau hält den Menschen von Natur aus<br />

für gut; erst durch die Sozialisation in gesellschaftliche<br />

Einrichtungen entfremdet er sich von seinem<br />

natürlichen Gut-Sein und wird verdorben. Immanuel<br />

Kant geht von einem von der Natur eingerichteten<br />

menschlichen „Antagonismus“ aus (das Bedürfnis sich<br />

zu ver einzeln, sich aber auch zu vergesellschaften),<br />

spricht im Hinblick auf eine Staatserrichtung von<br />

einem „Volk von Teufeln“, das eines Herrn bedarf (vgl.<br />

dazu den Arbeitsbereich „Ge schichts<strong>philosophie</strong>“).<br />

Niccolò Machiavelli vertritt die Auffassung, dass der<br />

Mensch, der nur das Gute erstrebt, zugrunde gehen<br />

muss, weil er inmitten von Menschen lebt, die nicht<br />

gut sind; daher muss ein Herrscher lernen, sich wie<br />

ein Fuchs zu verhalten, das heißt wie ein Meister, der<br />

Politische Philosophie – Rechts<strong>philosophie</strong> 101

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