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Das althistorische Proseminar - Philosophische Fakultät - Universität ...

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Mit Tinte ausgeführte oder mit stili ‚eingekratzte’ Inschriften finden sich auf organischen<br />

Materialien wie Holz, Leder oder Knochen. Aufgrund der relativ raschen Vergänglichkeit des<br />

Materials wurden allerdings nur äußerst wenige Inschriften auf organischen Beschreibstoffen<br />

aufgefunden. In der römerzeitlichen zivilen Siedlung von Hanau - Salisberg wurde ein<br />

Bruchstück einer hölzernen Schreibtafel geborgen, die eine mit Tinte ausgeführte Inschrift<br />

trägt.<br />

aus: M. Reuter/ M. Scholz, Geritzt und entziffert. Schriftzeugnisse in der römischen Informationsgesellschaft<br />

(Esslingen 2004. Schriften des Limesmuseum Aalen 57) 19.<br />

<strong>Das</strong> Fragment der hölzernen Schreibtafel ist mit Tinte beschrieben wurden. Die Inschrift<br />

bezieht sich auf eine Zahlung von möglicherweise 200 Denaren.<br />

Mogontiaci A(?) V(?) akippi / (denarios) ducentos (?) nonis / Aprilibus Catull/ino et Apro<br />

co(n)sulibus / ---<br />

„In Mainz, in A(?) v(ico?), habe ich erhalten 200 (?) Denare an den Nonen des April als<br />

Catullinus und Aper Konsuln waren (= 5. April 130n.Chr.) ---.“<br />

Bei Gegenständen, die aus Ton hergestellt werden, wie beispielsweise Töpferwaren oder<br />

Ziegel, finden sich zahlreiche Beispiele sog. Tonstempel. Bei den Tonstempeln handelt es sich<br />

um Stempel mit eher knapp gehaltenen Inschriften, die vor dem Brand in den noch feuchten<br />

Ton gepresst werden. Tonstempel auf Amphorenhenkeln bezeichnen beispielsweise den<br />

Inhalt der Amphore oder benennen den Hersteller.<br />

Inschriften, die mit Tinte oder stili auf Hauswänden angebracht wurden, werden als Graffiti<br />

bezeichnet. Inschriften, die mit Farbe auf einer Hauswand aufgetragen wurden, werden als<br />

Dipinti bezeichnet. Die Graffiti und die Dipinti wurden einerseits für amtliche<br />

Bekanntmachungen genutzt, andererseits finden sich unter den erhaltenen Graffiti und Dipinti<br />

auch Äußerungen privater Natur. Da die Graffiti und Dipinti auf den Verputz angebracht<br />

wurden, war ihnen aufgrund regelmäßig anzusetzender Überstreichungen und entsprechender<br />

Renovierungsarbeiten kein dauerhafter Bestand beschieden.<br />

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