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Das althistorische Proseminar - Philosophische Fakultät - Universität ...

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aus: M. Reuter/ M. Scholz, Geritzt und entziffert. Schriftzeugnisse in der römischen Informationsgesellschaft<br />

(Esslingen 2004. Schriften des Limesmuseum Aalen 57) 11.<br />

<strong>Das</strong> unvollendete Graffito wurde in den Wandverputz eines Gutshof – Wohnhauses in Wagen<br />

(St. Gallen) eingeritzt.<br />

Mas/clus / perm/isitna/to tra/n(scribere versum…) ---<br />

„Masclus hat seinem Sohn erlaubt zu schreiben…“<br />

- ein weiteres Beispiel für ein Graffito:<br />

CIL IV 1904<br />

Admiror o pariens(!) te · non cecidisse [ruinis] · qui tot │scriptorum ta[ed]ia sustineas<br />

„Ich staune, Wand, dass du noch nicht zusammengestürzt bist, wo du doch den Mist von so<br />

vielen Schreibern trägst.“ 36<br />

Als Beschreibstoff wurden auch Tonscherben, die sog. ostraka/ Sg. ostrakon, verwendet. Von<br />

der griechischen Bezeichnung ostrakon/ Tonscherbe leitet sich das erstmals im Jahr 487v.Chr.<br />

bezeugte Scherbengericht/ ostrakismos in Athen ab. Bei dem Ostakismos konnte jeder<br />

athenische Bürger im Rahmen einer Volksversammlung den Namen eines Mannes auf eine<br />

Tonscherbe schreiben, der auf 10 Jahre ohne Verlust von Bürgerrecht, Vermögen und Besitz<br />

verbannt werden sollte. In Athen wurden zahlreiche Tonscherben mit verzeichneten Namen<br />

bei einer Grabung im Altarm des Flüsschens Eridanos nordwestlich der Akropolis<br />

aufgefunden 37 .<br />

36 Übersetzung nach Schmidt, Einführung in die lateinische Epigraphik, 73.<br />

37 Vgl. P.Siewert (Hg.), Die Zeugnisse antiker Autoren, die Inschriften und Ostraka über das athenische<br />

Scherbengericht aus vorhellenistischer Zeit, 487 – 322v.Chr. (Stuttgart 2002. Einzelschriften 155).<br />

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