iaf ⢠institut für angewandte forschung pforzheimer ...
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Anhang A: Beispielfälle<br />
Instandhaltungskosten zugerechnet, und wie wird mit der Abnutzung der Maschine<br />
umgegangen? Wie werden die GHG-Emissionen jeweils verrechnet, damit die Aussagefähigkeit<br />
der Kennzahl erhalten bleibt?<br />
Zur ersten Frage:<br />
Erste Alternative:<br />
Gilt das Zurverfügungstellen der Maschine als unternehmerische Tätigkeit der Leasingfirma A,<br />
gehen die Leasingraten in Höhe von 120.000 € bei Leasingfirma A wertschöpfungs- und<br />
umsatzerhöhend und bei Unternehmen B als Vorleistungen und entsprechend<br />
wertschöpfungsmindernd ein. Damit wäre es evtl. sinnvoll, zumindest einen Teil der GHG-<br />
Emissionen, die durch die Nutzung der Maschine bei Unternehmen B anfallen, der Leasingfirma<br />
A zuzurechnen.<br />
Zweite Alternative:<br />
Das Leasing wird nicht als Teil der Geschäftstätigkeit der Leasingfirma A betrachtet. Es gilt daher<br />
nicht als dessen Wertschöpfung und geht damit auch nicht in dessen Umsatz mit ein. In diesem<br />
Fall gelten die Leasingraten in Höhe von 120.000 €, die Unternehmen B zahlt, als generiertes<br />
Einkommen und werden dessen Wertschöpfung hinzugerechnet. Bei Wahl dieser Alternative<br />
brauchen die GHG-Emissionen durch die Nutzung der Maschine nicht weiter verrechnet zu<br />
werden.<br />
Zur zweiten Frage:<br />
Erste Alternative:<br />
Beim Kauf von Anlagen werden die Anschaffungskosten vollständig als Vorleistungen in der<br />
Periode der Anschaffung angesetzt. Falls also das Leasing der Geschäftstätigkeit der<br />
Leasingfirma A überhaupt zugerechnet wird, entstehen ihr in Periode 0 Vorleistungen in Höhe<br />
von 400.000 € und in Periode 4 Vorleistungen von 50.000 €, wenn die Instandhaltung nicht<br />
durch das Unternehmen selber sondern von Fremdfirmen durchgeführt wird. In Periode 5<br />
generiert es Wertschöpfung und Umsatz in Höhe des Verkaufspreises von 800.000 €.<br />
Unternehmen B werden bei Kauf der Maschine der Preis über 800.000 € im 5. Jahr sowie die<br />
Instandhaltungskosten von 100.000 € im 7. Jahr in voller Höhe als Vorleistungen und<br />
entsprechend wertschöpfungsmindernd angerechnet. Das Verbrennen in der 8. Periode wirkt<br />
sich nicht auf die Wertschöpfung oder den Umsatz aus.<br />
Bei Wahl dieser Alternative werden die Bau- und Instandhaltungsaktivitäten auch in den<br />
Perioden verbucht, in denen die damit einhergehenden GHGs anfallen. Werden diese<br />
Aktivitäten nicht durch die Unternehmen selber sondern von Fremdfirmen als Vorleistungen<br />
bezogen, müssten die GHGs in den jeweiligen Perioden anteilig den Fremdfirmen zugerechnet<br />
werden, um die Aussagekraft der Kennzahlen zu erhalten.<br />
Zweite Alternative:<br />
Wird die Nettowertschöpfung ermittelt, werden die Abschreibungen auf abnutzbare<br />
Vermögensgegenstände als Vorleistungen angesetzt. Falls nun das Leasing der<br />
Geschäftstätigkeit der Leasingfirma A überhaupt zugerechnet wird, werden die Vorleistungen in<br />
Höhe von 400.000 € und die Instandhaltungskosten in Höhe von 50.000 € nicht in den Perioden<br />
verbucht, in den sie angefallen sind. Stattdessen werden die Abschreibungen der Maschine in<br />
den Perioden 1 bis 5 jeweils als Vorleistungen wertschöpfungsmindernd verrechnet. In Periode 5<br />
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