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iaf • institut für angewandte forschung pforzheimer ...

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Anhang A: Beispielfälle<br />

also dann geschöpft, wenn die Erträge und Aufwendungen bzw. Erlöse und Kosten entstehen,<br />

d.h. wenn im 2. Jahr das Material aus dem Lager entnommen wird und Fertigprodukte erstellt<br />

werden. In dem Fall werden die GHG-Emissionen durch die Produktion in der Periode angesetzt<br />

werden, in der sie tatsächlich anfallen, da auch in dieser Periode der Wert geschöpft wird. Die<br />

indirekten Emissionen durch die Vorprodukte, die zunächst sich zunächst im Lager befinden,<br />

werden allerdings erst in der Periode verrechnet, in der die Vorprodukte dem Lager entnommen<br />

werden und in die Produktion eingehen, d.h. als Vorleistungen angesetzt werden.<br />

Hier stellt sich direkt die Frage, wie die Lagerbestände bewertet werden, d.h. ob die<br />

Lagerbestände an Rohstoffen und Vorprodukten zu historischen Anschaffungskosten oder zu<br />

aktuellen Wiederbeschaffungskosten bewertet werden. Ebenso gibt es bei der Produktion von<br />

Zwischen- oder Fertigprodukten die Möglichkeit, diese mit den Herstellkosten oder dem<br />

Verkaufspreis zu bewerten. Falls die Produkte mit Herstellkosten bewertet wurden, fallen in<br />

Periode 3 Erträge bzw. Erlöse in Höhe der Differenz des Verkaufspreises und der Herstellkosten<br />

an.<br />

Die Lagerbestände, die in der 4. Periode als außerordentliche Aufwendungen abgeschrieben<br />

werden, weil sie nicht weiter verarbeitet bzw. verkauft werden können, können unterschiedlich<br />

behandelt werden: Eine erste Möglichkeit ist, sie gar nicht von der Wertschöpfung abzuziehen.<br />

Eine zweite Möglichkeit wäre, die Abschreibungen der Produkte nachträglich auf die Periode 2<br />

zu verrechnen, in der die Produkte hergestellt wurden, und die Abschreibungen der Materialien<br />

auf die Periode, in der diese bezogen wurden. Es wäre jedoch auch als dritte Möglichkeit<br />

denkbar, die Abschreibungen in der Periode 4 anzusetzen, in der die Entscheidung für eine<br />

Abschreibung getroffen wurde. Diese Vorgehensweisen haben verschiedene Vor- und Nachteile:<br />

Geht es allein darum, die Klimaeffizienz des Produktionsprozesses zu bewerten, ist das<br />

Gesamtkostenverfahren anzusetzen – unabhängig davon, ob die auf Lager produzierten Güter<br />

abgesetzt werden können oder nicht. Der große Vorteil ist, dass damit direkt die Klimaeffizienz<br />

der Produktionsprozess bewertet wird.<br />

Allerdings geht dies bei der Wahl der ersten Möglichkeit einher mit dem Nachteil, dass<br />

Abschreibungen, wenn Güter nicht abgesetzt werden können, nicht von der Wertschöpfung<br />

abgezogen werden. Damit hat die Kennzahl nicht die ökologische Gesamtperformance des<br />

Unternehmens im Blick und die Wertschöpfung entspricht in der Periode, in der die nicht<br />

verkauften Güter als Verluste abgeschrieben werden und den Gewinn schmälern, nicht dem<br />

tatsächlich generierten Einkommen. Des Weiteren spiegelt die Kennzahl auch nicht den<br />

generierten Nutzen aus der Güterproduktion wider, denn dieser wird nur dann generiert, wenn<br />

die Güter auch tatsächlich gekauft werden. Ein grundsätzlicher Nachteil des<br />

Gesamtkostenverfahrens ist die Problematik der Bewertung von Lagerbeständen. Fraglich ist<br />

zudem, in welcher Periode die GHG-Emissionen durch die abgeschriebenen Vorprodukte<br />

angesetzt werden, die ja nicht mehr in den Produktionsprozess eingehen.<br />

Wenn bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens auch die ökologische Gesamtperformance<br />

des Unternehmens beurteilt werden soll, ist der Verlust durch nicht verkaufte Güter zusätzlich<br />

anzusetzen, und zwar als Abschreibungen, die die Wertschöpfung mindern. Dabei gibt es<br />

grundsätzlich zwei weitere Möglichkeiten:<br />

Die alten Wertschöpfungs-Zahlen werden im Sinne der erwähnten zweiten Möglichkeit im<br />

Nachhinein in den Perioden korrigiert, in denen die nicht absetzbaren Güter produziert wurden.<br />

Diese Korrektur muss explizit vermerkt werden und es müssen immer Zeitreihen begutachtet<br />

werden. Der Vorteil ist, dass der GHG-Ausstoß durch die Produktion nach wie vor<br />

periodengerecht, d.h. in Periode 2, angesetzt wird. Die indirekten GHG-Emissionen für die<br />

abgeschriebenen Materialien würden im Nachhinein der Periode 1 angerechnet werden. Die<br />

Kennzahl GWP/korrigierte Wertschöpfung beurteilt damit tatsächlich die ökologische<br />

Gesamtperformance im Unternehmen in einer Periode. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass<br />

diese im Nachhinein korrigierte Wertschöpfung tatsächlich dem (gegenwärtigen und im Fall von<br />

Lagerhaltung zukünftigen) Nutzen entspricht, den das Unternehmen durch die Produktion von<br />

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