iaf ⢠institut für angewandte forschung pforzheimer ...
iaf ⢠institut für angewandte forschung pforzheimer ...
iaf ⢠institut für angewandte forschung pforzheimer ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Anhang A: Beispielfälle<br />
also dann geschöpft, wenn die Erträge und Aufwendungen bzw. Erlöse und Kosten entstehen,<br />
d.h. wenn im 2. Jahr das Material aus dem Lager entnommen wird und Fertigprodukte erstellt<br />
werden. In dem Fall werden die GHG-Emissionen durch die Produktion in der Periode angesetzt<br />
werden, in der sie tatsächlich anfallen, da auch in dieser Periode der Wert geschöpft wird. Die<br />
indirekten Emissionen durch die Vorprodukte, die zunächst sich zunächst im Lager befinden,<br />
werden allerdings erst in der Periode verrechnet, in der die Vorprodukte dem Lager entnommen<br />
werden und in die Produktion eingehen, d.h. als Vorleistungen angesetzt werden.<br />
Hier stellt sich direkt die Frage, wie die Lagerbestände bewertet werden, d.h. ob die<br />
Lagerbestände an Rohstoffen und Vorprodukten zu historischen Anschaffungskosten oder zu<br />
aktuellen Wiederbeschaffungskosten bewertet werden. Ebenso gibt es bei der Produktion von<br />
Zwischen- oder Fertigprodukten die Möglichkeit, diese mit den Herstellkosten oder dem<br />
Verkaufspreis zu bewerten. Falls die Produkte mit Herstellkosten bewertet wurden, fallen in<br />
Periode 3 Erträge bzw. Erlöse in Höhe der Differenz des Verkaufspreises und der Herstellkosten<br />
an.<br />
Die Lagerbestände, die in der 4. Periode als außerordentliche Aufwendungen abgeschrieben<br />
werden, weil sie nicht weiter verarbeitet bzw. verkauft werden können, können unterschiedlich<br />
behandelt werden: Eine erste Möglichkeit ist, sie gar nicht von der Wertschöpfung abzuziehen.<br />
Eine zweite Möglichkeit wäre, die Abschreibungen der Produkte nachträglich auf die Periode 2<br />
zu verrechnen, in der die Produkte hergestellt wurden, und die Abschreibungen der Materialien<br />
auf die Periode, in der diese bezogen wurden. Es wäre jedoch auch als dritte Möglichkeit<br />
denkbar, die Abschreibungen in der Periode 4 anzusetzen, in der die Entscheidung für eine<br />
Abschreibung getroffen wurde. Diese Vorgehensweisen haben verschiedene Vor- und Nachteile:<br />
Geht es allein darum, die Klimaeffizienz des Produktionsprozesses zu bewerten, ist das<br />
Gesamtkostenverfahren anzusetzen – unabhängig davon, ob die auf Lager produzierten Güter<br />
abgesetzt werden können oder nicht. Der große Vorteil ist, dass damit direkt die Klimaeffizienz<br />
der Produktionsprozess bewertet wird.<br />
Allerdings geht dies bei der Wahl der ersten Möglichkeit einher mit dem Nachteil, dass<br />
Abschreibungen, wenn Güter nicht abgesetzt werden können, nicht von der Wertschöpfung<br />
abgezogen werden. Damit hat die Kennzahl nicht die ökologische Gesamtperformance des<br />
Unternehmens im Blick und die Wertschöpfung entspricht in der Periode, in der die nicht<br />
verkauften Güter als Verluste abgeschrieben werden und den Gewinn schmälern, nicht dem<br />
tatsächlich generierten Einkommen. Des Weiteren spiegelt die Kennzahl auch nicht den<br />
generierten Nutzen aus der Güterproduktion wider, denn dieser wird nur dann generiert, wenn<br />
die Güter auch tatsächlich gekauft werden. Ein grundsätzlicher Nachteil des<br />
Gesamtkostenverfahrens ist die Problematik der Bewertung von Lagerbeständen. Fraglich ist<br />
zudem, in welcher Periode die GHG-Emissionen durch die abgeschriebenen Vorprodukte<br />
angesetzt werden, die ja nicht mehr in den Produktionsprozess eingehen.<br />
Wenn bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens auch die ökologische Gesamtperformance<br />
des Unternehmens beurteilt werden soll, ist der Verlust durch nicht verkaufte Güter zusätzlich<br />
anzusetzen, und zwar als Abschreibungen, die die Wertschöpfung mindern. Dabei gibt es<br />
grundsätzlich zwei weitere Möglichkeiten:<br />
Die alten Wertschöpfungs-Zahlen werden im Sinne der erwähnten zweiten Möglichkeit im<br />
Nachhinein in den Perioden korrigiert, in denen die nicht absetzbaren Güter produziert wurden.<br />
Diese Korrektur muss explizit vermerkt werden und es müssen immer Zeitreihen begutachtet<br />
werden. Der Vorteil ist, dass der GHG-Ausstoß durch die Produktion nach wie vor<br />
periodengerecht, d.h. in Periode 2, angesetzt wird. Die indirekten GHG-Emissionen für die<br />
abgeschriebenen Materialien würden im Nachhinein der Periode 1 angerechnet werden. Die<br />
Kennzahl GWP/korrigierte Wertschöpfung beurteilt damit tatsächlich die ökologische<br />
Gesamtperformance im Unternehmen in einer Periode. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass<br />
diese im Nachhinein korrigierte Wertschöpfung tatsächlich dem (gegenwärtigen und im Fall von<br />
Lagerhaltung zukünftigen) Nutzen entspricht, den das Unternehmen durch die Produktion von<br />
90