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iaf • institut für angewandte forschung pforzheimer ...

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Anhang A: Beispielfälle<br />

angesetzt, sondern müssen in andere Perioden verrechnet werden. Darüber hinaus ist diese Art<br />

der Wertschöpfungsrechnung in Deutschland nicht so weit verbreitet.<br />

Im Fall der Abschreibungen von Produkten oder Materialien auf Lager, wenn diese nicht verkauft<br />

werden können, gibt es auch hier wieder drei Möglichkeiten: Diese gar nicht anzusetzen, womit<br />

dann allerdings ein Teil der Emissionen, die tatsächlich entstehen, gar bilanziert würden. Die<br />

zweite Möglichkeit wäre, die Emissionen im Nachhinein den Perioden anzulasten, in denen die<br />

Güter produziert bzw. Materialien bestellt wurden. Der Nachteil ist nun, dass Perioden auf diese<br />

Weise zunächst tendenziell zu gut bewertet werden und ein realistisches Bild erst im Nachhinein<br />

entsteht. Als dritte Möglichkeit wäre es denkbar, die direkten und indirekten GHG-Emissionen in<br />

der Periode anzusetzen, in der die Entscheidung getroffen wird, die Lager abzubauen und die<br />

außerordentlichen Abschreibungen vorzunehmen. Hier müssten einerseits keine Perioden im<br />

Nachhinein korrigiert werden, allerdings würden die Emissionen damit nicht den Perioden<br />

zugerechnet, in denen sie verursacht wurden.<br />

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