iaf ⢠institut für angewandte forschung pforzheimer ...
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Anhang A: Beispielfälle<br />
VI. Zahlungen an die öffentliche Hand und Subventionen<br />
Unternehmen<br />
A<br />
GHGs durch<br />
die Produktion<br />
privater Güter<br />
Unternehmen A zahlt an den Staat pro Jahr<br />
Steuern in Höhe von 100.000 €, Abgaben in<br />
Höhe von 100.000 € und Gebühren in Höhe<br />
von 10.000 €<br />
Unternehmen A bekommt pro Jahr<br />
Subventionen in Höhe von 50.000 €.<br />
Staat<br />
GHGs durch die<br />
Produktion von<br />
(z.T. öffentlichen)<br />
Gütern<br />
Zeit<br />
Sind Steuern, Abgaben und Gebühren, die an die öffentliche Hand gezahlt werden,<br />
Vorleistungen oder Einkommensgenerierung (d.h. Wertschöpfung von Unternehmensseite her)?<br />
Wie gehen Subventionen in die Berechnung der Wertschöpfung und des Umsatzes ein?<br />
Die Steuern in Höhe von 100.000 € sind Teil der Wertschöpfung des Unternehmens A, die<br />
Abgaben und Gebühren werden als Vorleistungen angesetzt. Ein Teil der Steuern, wenn es sich<br />
um indirekte Steuern handelt, könnte alternativ auch als Vorleistungen angesetzt werden.<br />
Subventionen selber sind als Vorleistungen anzusetzen, da sie im Prinzip Kosten sind, die von<br />
der Allgemeinheit getragen werden. Sie sind daher von der Wertschöpfung abzuziehen.<br />
In diesem Fall könnte es sinnvoll sein, die GHG-Emissionen, die durch die Produktion öffentlicher<br />
Güter beim Staat produziert und durch Steuern finanziert werden, den Steuerzahlern und in<br />
diesem Fall auch dem Unternehmen A anzurechnen, die diese öffentlichen Güter nutzen, denn<br />
bei ihnen fällt auch die Wertschöpfung an.<br />
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