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3 Wärmeschutz und Heizwärmebedarf<br />

Heizenergieverbrauch und Wärmeverluste waren bis zur<br />

ersten Ölkrise im Jahre 1973 Randthemen im Hausbau.<br />

Heute dagegen spielen sie eine zentrale Rolle im Planungskonzept<br />

eines jeden Gebäudes.<br />

Der Heizwärmebedarf eines Gebäudes wird maßgeblich<br />

durch Energieverluste beeinflusst, die aus der Wärmeleitung<br />

durch Bauteile (Transmissionswärmeverluste) und den<br />

Verlusten durch Austausch der Luft in beheizten Räumen<br />

mit Außenluft (Lüftungswärmeverluste) resultieren.<br />

Transmissionswärmeverluste<br />

Die wichtigste Kenngröße zur Beurteilung der Transmissionswärmeverluste<br />

durch Bauteile ist deren Wärmedurchgangskoeffizient,<br />

der U-Wert. Je kleiner der U-Wert der Gebäudehülle<br />

ist, desto besser ist der Wärmeschutz. In älteren,<br />

unsanierten Ein- und Zweifamilienhäusern liegt der U-Wert<br />

der Gebäudehülle häufig wesentlich über 1,0 W/(m 2 ∙ K). Die<br />

Wärmeverluste über die Gebäudehülle machen etwa 70 %<br />

des gesamten Heizwärmebedarfs aus. Die in der Energieeinsparvervordnung<br />

(EnEV) geforderten U-Werte müssen<br />

bei der Sanierung von Außenbauteilen bestehender Gebäude<br />

berücksichtigt werden. Ausnahmen bestehen im Bereich<br />

des Denkmalschutzes oder im Falle einer Sanierung von<br />

weniger als 20 % der Bauteilfläche gleicher Orientierung.<br />

Verbesserung des Wärmeschutzes<br />

Der Wärmeschutz eines Gebäudes kann mithilfe von bauphysikalischen<br />

und anlagentechnischen Maßnahmen verbessert<br />

werden. Nach bauphysikalischen Anforderungen<br />

sollte die Hülle des Gebäudes so ausgebildet sein, dass nur<br />

wenig Wärmeenergie von innen nach außen transportiert<br />

wird. Demgemäß müssen Außenbauteile einen entsprechenden<br />

Wärmeschutz aufweisen. Dies erreicht man durch<br />

den Einsatz von Baustoffen, deren Wärmeleitfähigkeit gering<br />

ist. Im Winter schränkt die Dämmung die Wärmeverluste<br />

durch die Gebäudehülle ein und bewirkt somit eine Heizenergie-<br />

und Brennstoffeinsparung. Im Sommer verhindern<br />

gut wärmegedämmte Bauteile eine Überhitzung der Räume.<br />

Das Raumklima bleibt behaglich.<br />

Als Wärmeschutzmaßnahmen werden empfohlen:<br />

• Dämmung der Außenwände<br />

• Dämmung der Decke zum unbeheizten Dachraum<br />

• Dämmung der Decke des unbeheizten Kellers<br />

• Dämmung der Dachschrägen<br />

• Austausch alter Fenster durch Wärmeschutzfenster<br />

• Dämmung der Wände zu unbeheizten Räumen<br />

Bei solchen nachträglich ausgeführten Maßnahmen zur<br />

Verbesserung des Wärmeschutzes sind die Bestimmungen<br />

der Energieeinsparverordnung (EnEV) einzuhalten.<br />

Lüftungswärmeverluste<br />

Der Austausch der Raumluft durch Außenluft bewirkt Lüftungswärmeverluste,<br />

da in der Heizperiode die zugeführte<br />

kalte Außenluft auf Zimmertemperatur gebracht werden<br />

muss. Bei Altbauten liegen diese Wärmeverluste etwa bei<br />

30 % der gesamten Wärmeverluste. Bei energetisch modernisierten<br />

Altbauten ist dies anders. Der Anteil an Lüftungswärmeverlusten<br />

kann durch stark herabgesetzte Transmissionswärmeverluste<br />

auf über 60 % ansteigen.<br />

Einerseits entstehen unkontrollierte Lüftungswärmeverluste<br />

durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle, wie z. B.<br />

undichte Fenster oder Türen. Die Gebäudehülle sollte deshalb<br />

möglichst luftdicht ausgebildet werden. Andererseits<br />

führt bewusst durchgeführtes Lüften (z. B. durch Fensteröffnen)<br />

zur Aufrechterhaltung der erforderlichen Luftqualität<br />

ebenfalls zu Lüftungswärmeverlusten. Durch Einsatz von<br />

Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung kann man hier<br />

Energie sparen.<br />

Energieeinsparverordnung (EnEV)<br />

Die Energieeinsparverordnung fasst gesetzliche Regelungen<br />

zum baulichen Wärmeschutz und zur Heizungstechnik<br />

von Gebäuden zusammen. Sie definiert Mindeststandards<br />

für neue und zu sanierende Wohngebäude mit dem Ziel,<br />

möglichst weitreichende Einsparungen bei der Gebäudeheizung<br />

zu erreichen. So sind z. B. im Gebäudebestand<br />

• die obersten Geschossdecken beheizter Räume zu dämmen,<br />

• die Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie<br />

Armaturen in nicht beheizten Räumen zu dämmen,<br />

• alte Heizkessel, d. h. bis 1978 installierte Anlagen, durch<br />

neue Heizkessel zu ersetzen.<br />

Dieser Teil der Regelungen gilt als verpflichtend, muss<br />

also auch eingehalten werden, wenn ansonsten keine Sanierungsmaßnahmen<br />

geplant sind. Der andere Teil der<br />

EnEV-Regelungen betrifft Maßnahmen, die bei Änderungen,<br />

Erweiterungen und Ausbau von Gebäuden anstehen.<br />

Schwerpunkt ist immer die Reduzierung des Energiebedarfes.<br />

Dabei legt die Energieeinsparverordnung unter anderem<br />

fest, wie die Bauteile eines Gebäudes im Einzelnen<br />

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