broschuer_altbausanierung_2014_web
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3 Wärmeschutz und Heizwärmebedarf<br />
Heizenergieverbrauch und Wärmeverluste waren bis zur<br />
ersten Ölkrise im Jahre 1973 Randthemen im Hausbau.<br />
Heute dagegen spielen sie eine zentrale Rolle im Planungskonzept<br />
eines jeden Gebäudes.<br />
Der Heizwärmebedarf eines Gebäudes wird maßgeblich<br />
durch Energieverluste beeinflusst, die aus der Wärmeleitung<br />
durch Bauteile (Transmissionswärmeverluste) und den<br />
Verlusten durch Austausch der Luft in beheizten Räumen<br />
mit Außenluft (Lüftungswärmeverluste) resultieren.<br />
Transmissionswärmeverluste<br />
Die wichtigste Kenngröße zur Beurteilung der Transmissionswärmeverluste<br />
durch Bauteile ist deren Wärmedurchgangskoeffizient,<br />
der U-Wert. Je kleiner der U-Wert der Gebäudehülle<br />
ist, desto besser ist der Wärmeschutz. In älteren,<br />
unsanierten Ein- und Zweifamilienhäusern liegt der U-Wert<br />
der Gebäudehülle häufig wesentlich über 1,0 W/(m 2 ∙ K). Die<br />
Wärmeverluste über die Gebäudehülle machen etwa 70 %<br />
des gesamten Heizwärmebedarfs aus. Die in der Energieeinsparvervordnung<br />
(EnEV) geforderten U-Werte müssen<br />
bei der Sanierung von Außenbauteilen bestehender Gebäude<br />
berücksichtigt werden. Ausnahmen bestehen im Bereich<br />
des Denkmalschutzes oder im Falle einer Sanierung von<br />
weniger als 20 % der Bauteilfläche gleicher Orientierung.<br />
Verbesserung des Wärmeschutzes<br />
Der Wärmeschutz eines Gebäudes kann mithilfe von bauphysikalischen<br />
und anlagentechnischen Maßnahmen verbessert<br />
werden. Nach bauphysikalischen Anforderungen<br />
sollte die Hülle des Gebäudes so ausgebildet sein, dass nur<br />
wenig Wärmeenergie von innen nach außen transportiert<br />
wird. Demgemäß müssen Außenbauteile einen entsprechenden<br />
Wärmeschutz aufweisen. Dies erreicht man durch<br />
den Einsatz von Baustoffen, deren Wärmeleitfähigkeit gering<br />
ist. Im Winter schränkt die Dämmung die Wärmeverluste<br />
durch die Gebäudehülle ein und bewirkt somit eine Heizenergie-<br />
und Brennstoffeinsparung. Im Sommer verhindern<br />
gut wärmegedämmte Bauteile eine Überhitzung der Räume.<br />
Das Raumklima bleibt behaglich.<br />
Als Wärmeschutzmaßnahmen werden empfohlen:<br />
• Dämmung der Außenwände<br />
• Dämmung der Decke zum unbeheizten Dachraum<br />
• Dämmung der Decke des unbeheizten Kellers<br />
• Dämmung der Dachschrägen<br />
• Austausch alter Fenster durch Wärmeschutzfenster<br />
• Dämmung der Wände zu unbeheizten Räumen<br />
Bei solchen nachträglich ausgeführten Maßnahmen zur<br />
Verbesserung des Wärmeschutzes sind die Bestimmungen<br />
der Energieeinsparverordnung (EnEV) einzuhalten.<br />
Lüftungswärmeverluste<br />
Der Austausch der Raumluft durch Außenluft bewirkt Lüftungswärmeverluste,<br />
da in der Heizperiode die zugeführte<br />
kalte Außenluft auf Zimmertemperatur gebracht werden<br />
muss. Bei Altbauten liegen diese Wärmeverluste etwa bei<br />
30 % der gesamten Wärmeverluste. Bei energetisch modernisierten<br />
Altbauten ist dies anders. Der Anteil an Lüftungswärmeverlusten<br />
kann durch stark herabgesetzte Transmissionswärmeverluste<br />
auf über 60 % ansteigen.<br />
Einerseits entstehen unkontrollierte Lüftungswärmeverluste<br />
durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle, wie z. B.<br />
undichte Fenster oder Türen. Die Gebäudehülle sollte deshalb<br />
möglichst luftdicht ausgebildet werden. Andererseits<br />
führt bewusst durchgeführtes Lüften (z. B. durch Fensteröffnen)<br />
zur Aufrechterhaltung der erforderlichen Luftqualität<br />
ebenfalls zu Lüftungswärmeverlusten. Durch Einsatz von<br />
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung kann man hier<br />
Energie sparen.<br />
Energieeinsparverordnung (EnEV)<br />
Die Energieeinsparverordnung fasst gesetzliche Regelungen<br />
zum baulichen Wärmeschutz und zur Heizungstechnik<br />
von Gebäuden zusammen. Sie definiert Mindeststandards<br />
für neue und zu sanierende Wohngebäude mit dem Ziel,<br />
möglichst weitreichende Einsparungen bei der Gebäudeheizung<br />
zu erreichen. So sind z. B. im Gebäudebestand<br />
• die obersten Geschossdecken beheizter Räume zu dämmen,<br />
• die Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie<br />
Armaturen in nicht beheizten Räumen zu dämmen,<br />
• alte Heizkessel, d. h. bis 1978 installierte Anlagen, durch<br />
neue Heizkessel zu ersetzen.<br />
Dieser Teil der Regelungen gilt als verpflichtend, muss<br />
also auch eingehalten werden, wenn ansonsten keine Sanierungsmaßnahmen<br />
geplant sind. Der andere Teil der<br />
EnEV-Regelungen betrifft Maßnahmen, die bei Änderungen,<br />
Erweiterungen und Ausbau von Gebäuden anstehen.<br />
Schwerpunkt ist immer die Reduzierung des Energiebedarfes.<br />
Dabei legt die Energieeinsparverordnung unter anderem<br />
fest, wie die Bauteile eines Gebäudes im Einzelnen<br />
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