broschuer_altbausanierung_2014_web
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Energieausweis<br />
Ein Energieausweis bietet standardisierte Informationen<br />
über die energetische Qualität von Gebäude und Anlagentechnik<br />
und erleichtert damit den Vergleich verschiedener<br />
Objekte. Soll ein Gebäude ganz oder in Teilen verkauft<br />
werden, so hat der Verkäufer dem Kaufinteressenten einen<br />
Energieausweis vorzuweisen. Dies gilt auch für den Eigentümer,<br />
Vermieter und Leasinggeber bei der Vermietung,<br />
der Verpachtung oder beim Leasing eines Gebäudes, einer<br />
Wohnung oder einer sonstigen selbstständigen Nutzungseinheit.<br />
Da die Interessenten von Gebäuden oder Wohnungen<br />
durch den Energieausweis die verbesserte energetische<br />
Qualität des Gebäudes erkennen können, ergibt sich<br />
eine zusätzliche Motivation, das Gebäude energetisch zu<br />
sanieren.<br />
Energieausweise enthalten entweder Angaben zum Energiebedarf<br />
oder zum Energieverbrauch. Daten zum Energieverbrauch<br />
erhält man z. B. aus der Abrechnung des<br />
Heizöllieferanten, dem Gaszählerstand oder der Heizkostenabrechnung.<br />
Für die Festlegung von Sanierungsmaßnahmen<br />
ist ein solcher verbrauchsorientierter Energieausweis<br />
nur sehr eingeschränkt brauchbar. Um sich einen differenzierten<br />
Überblick über die energetischen Schwachstellen<br />
eines Gebäudes zu verschaffen, sind Bauteilanalysen notwendig,<br />
wie sie nur ausgewiesene Fachleute (Architekten,<br />
Ingenieure, Handwerker) erstellen können. Die ermittelten<br />
Werte fließen in den bedarfsorientierten Energieausweis<br />
ein. Der bedarfsorientierte Energieausweis ist deutlich zeitund<br />
kostenaufwendiger, er kann aber als Grundlage dienen<br />
für eine anschließende Energieberatung und die Festlegung<br />
von energetischen Verbesserungsmaßnahmen.<br />
Energieberater<br />
Energieberater sind qualifizierte Fachleute, die in einer Zusatzausbildung<br />
nachweislich Kenntnisse zu energieeffizientem<br />
Bauen und Sanieren erworben haben. In der Regel sind<br />
dies Architekten, Ingenieure oder auch Handwerker. Der<br />
Berater sollte auf jeden Fall von den Produktherstellern unabhängig<br />
und ökologisch orientierten Alternativen gegenüber<br />
aufgeschlossen sein. Er muss darüber hinaus in der<br />
Lage sein, das Gebäude in seiner Gesamtheit einschließlich<br />
Heizungsanlage und Warmwasserbereitung beurteilen zu<br />
können.<br />
Beabsichtigt der Bauherr, für energetische Modernisierungsmaßnahmen<br />
Fördergelder in Anspruch zu nehmen, muss er<br />
noch vor Baubeginn einen vom Energieberater verfassten<br />
Antrag auf Förderung bei einer Fördereinrichtung einreichen.<br />
Die Fördereinrichtungen verfügen über Listen, in denen zertifizierte<br />
Energieberater mit entsprechender Zusatzausbildung<br />
eingetragen sind (www.energie-effizienz-experten.de).<br />
Im Wesentlichen enthält der Antrag eine energetische Bestandsaufnahme<br />
des Gebäudes mit Errechnung des Energiebedarfes<br />
im unsanierten Zustand. Dazu werden Maßnahmen<br />
vorgeschlagen (z. B. Dämmung, Heizung, Einsatz erneuerbarer<br />
Energien), mit denen der von der Fördereinrichtung<br />
geforderte Energiestandard erreicht werden soll. Der Energiebedarfswert<br />
im Neuzustand ist in einer Energiekennzahl<br />
zusammengefasst.<br />
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