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Energieausweis<br />

Ein Energieausweis bietet standardisierte Informationen<br />

über die energetische Qualität von Gebäude und Anlagentechnik<br />

und erleichtert damit den Vergleich verschiedener<br />

Objekte. Soll ein Gebäude ganz oder in Teilen verkauft<br />

werden, so hat der Verkäufer dem Kaufinteressenten einen<br />

Energieausweis vorzuweisen. Dies gilt auch für den Eigentümer,<br />

Vermieter und Leasinggeber bei der Vermietung,<br />

der Verpachtung oder beim Leasing eines Gebäudes, einer<br />

Wohnung oder einer sonstigen selbstständigen Nutzungseinheit.<br />

Da die Interessenten von Gebäuden oder Wohnungen<br />

durch den Energieausweis die verbesserte energetische<br />

Qualität des Gebäudes erkennen können, ergibt sich<br />

eine zusätzliche Motivation, das Gebäude energetisch zu<br />

sanieren.<br />

Energieausweise enthalten entweder Angaben zum Energiebedarf<br />

oder zum Energieverbrauch. Daten zum Energieverbrauch<br />

erhält man z. B. aus der Abrechnung des<br />

Heizöllieferanten, dem Gaszählerstand oder der Heizkostenabrechnung.<br />

Für die Festlegung von Sanierungsmaßnahmen<br />

ist ein solcher verbrauchsorientierter Energieausweis<br />

nur sehr eingeschränkt brauchbar. Um sich einen differenzierten<br />

Überblick über die energetischen Schwachstellen<br />

eines Gebäudes zu verschaffen, sind Bauteilanalysen notwendig,<br />

wie sie nur ausgewiesene Fachleute (Architekten,<br />

Ingenieure, Handwerker) erstellen können. Die ermittelten<br />

Werte fließen in den bedarfsorientierten Energieausweis<br />

ein. Der bedarfsorientierte Energieausweis ist deutlich zeitund<br />

kostenaufwendiger, er kann aber als Grundlage dienen<br />

für eine anschließende Energieberatung und die Festlegung<br />

von energetischen Verbesserungsmaßnahmen.<br />

Energieberater<br />

Energieberater sind qualifizierte Fachleute, die in einer Zusatzausbildung<br />

nachweislich Kenntnisse zu energieeffizientem<br />

Bauen und Sanieren erworben haben. In der Regel sind<br />

dies Architekten, Ingenieure oder auch Handwerker. Der<br />

Berater sollte auf jeden Fall von den Produktherstellern unabhängig<br />

und ökologisch orientierten Alternativen gegenüber<br />

aufgeschlossen sein. Er muss darüber hinaus in der<br />

Lage sein, das Gebäude in seiner Gesamtheit einschließlich<br />

Heizungsanlage und Warmwasserbereitung beurteilen zu<br />

können.<br />

Beabsichtigt der Bauherr, für energetische Modernisierungsmaßnahmen<br />

Fördergelder in Anspruch zu nehmen, muss er<br />

noch vor Baubeginn einen vom Energieberater verfassten<br />

Antrag auf Förderung bei einer Fördereinrichtung einreichen.<br />

Die Fördereinrichtungen verfügen über Listen, in denen zertifizierte<br />

Energieberater mit entsprechender Zusatzausbildung<br />

eingetragen sind (www.energie-effizienz-experten.de).<br />

Im Wesentlichen enthält der Antrag eine energetische Bestandsaufnahme<br />

des Gebäudes mit Errechnung des Energiebedarfes<br />

im unsanierten Zustand. Dazu werden Maßnahmen<br />

vorgeschlagen (z. B. Dämmung, Heizung, Einsatz erneuerbarer<br />

Energien), mit denen der von der Fördereinrichtung<br />

geforderte Energiestandard erreicht werden soll. Der Energiebedarfswert<br />

im Neuzustand ist in einer Energiekennzahl<br />

zusammengefasst.<br />

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