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Bbl 2001 1715 - admin.ch

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1824<br />

Anhang 3<br />

Anspru<strong>ch</strong> auf Hilfe und Unterstützung für Mens<strong>ch</strong>en mit<br />

Behinderungen im Zivilre<strong>ch</strong>t und im Sozialversi<strong>ch</strong>erungsre<strong>ch</strong>t;<br />

Berücksi<strong>ch</strong>tigung der Behinderung im Steuerre<strong>ch</strong>t<br />

1 Ansprü<strong>ch</strong>e und Lebenshilfen im Zivilre<strong>ch</strong>t<br />

1.1 Allgemeine Lebenshilfen im Familienre<strong>ch</strong>t<br />

Die Familie ist eine Solidar- und Wirts<strong>ch</strong>aftsgemeins<strong>ch</strong>aft. Sie spielt für das physis<strong>ch</strong>e<br />

und psy<strong>ch</strong>is<strong>ch</strong>e Wohlbefinden, für die Si<strong>ch</strong>erheit und die Entfaltung wie au<strong>ch</strong><br />

für die Existenzsi<strong>ch</strong>erung des einzelnen Mens<strong>ch</strong>en eine zentrale Rolle. Insbesondere<br />

sind Mens<strong>ch</strong>en mit Behinderungen auf die materielle und immaterielle Hilfe der<br />

Familie angewiesen. Die wertvollste und wi<strong>ch</strong>tigste Erfahrung für Kinder, namentli<strong>ch</strong><br />

au<strong>ch</strong> für Kinder mit Behinderungen, ist das Gefühl des Angenommen-Seins.<br />

Selbstwertgefühl und psy<strong>ch</strong>is<strong>ch</strong>e Stabilität können nur dur<strong>ch</strong> Bestätigung, mens<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>e<br />

Wärme und Zuneigung wa<strong>ch</strong>sen. Familienre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Normen des Zivilre<strong>ch</strong>tes<br />

drücken diese Werte dur<strong>ch</strong> den Gedanken der Solidarität und der Beistandspfli<strong>ch</strong>t<br />

aus, wel<strong>ch</strong>e zwis<strong>ch</strong>en den Ehegatten sowie zwis<strong>ch</strong>en Eltern und Kindern ges<strong>ch</strong>uldet<br />

ist (Art. 159 Abs. 3 und Art. 272 ZGB). Die Verwandtenunterstützungspfli<strong>ch</strong>t dehnt<br />

die materielle Form der Solidarität generationenübergreifend auf Enkel und Grosseltern<br />

aus (Art. 328 ZGB). Materielle Hilfe sowie immaterielle Hilfe in Form von<br />

Kinderbetreuung kann gerade in Familien mit einem von einer Behinderung betroffenen<br />

Elternteil oder mit einem Kind mit Entwicklungss<strong>ch</strong>wierigkeiten geboten und<br />

lebensdienli<strong>ch</strong> sein. Die Grosseltern können unter Umständen die Rolle von Pflegeeltern<br />

übernehmen (Art. 300 ZGB). Andererseits pflegen Eltern betagte und behinderte<br />

Eltern oder S<strong>ch</strong>wiegereltern.<br />

Über die effektiv geleistete familieninterne Hauspflege aus gesundheitli<strong>ch</strong>en Gründen,<br />

bei zeitweiliger oder ständiger Invalidität eines Familienmitgliedes, hat das<br />

Bundesamt für Statistik auf Grund der 1. S<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en Gesundheitsbefragung<br />

1992/93 folgende Fakten veröffentli<strong>ch</strong>t243: Innerhalb der Familie wird im Bedarfsfall<br />

am häufigsten der Partner oder die Partnerin beigezogen, wobei zwis<strong>ch</strong>en den<br />

Ges<strong>ch</strong>le<strong>ch</strong>tern ein deutli<strong>ch</strong>er Unters<strong>ch</strong>ied festzustellen ist. 41,6% der befragten<br />

Männer nannten ihre Partnerin als Person, wel<strong>ch</strong>e die benötigte Hilfe leistet, während<br />

nur halb so viele Frauen – 19,1% – ihren Partner nannten. Was die Hilfeleistung<br />

dur<strong>ch</strong> Kinder betrifft, so hat die Gesundheitsbefragung Folgendes ergeben:<br />

Anteilsmässig werden mehr Mütter als Väter von ihren Kindern betreut (14% Mütter<br />

und 6,1% Väter). Weiter sind es vor allem die Tö<strong>ch</strong>ter, die den Müttern beistehen<br />

(9%). Die stärkere Betreuung dur<strong>ch</strong> die Tö<strong>ch</strong>ter nimmt bei den Müttern ab 55 Jahren<br />

no<strong>ch</strong> zu244. 243 Roland Calmonte, Brigitte Herren, Thomas Spuhler, Christophe Koller, Bundesamt<br />

für Statistik: Gesundheit und Gesundheitsverhalten in der S<strong>ch</strong>weiz. Detailergebnisse der<br />

1. S<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en Gesundheitsbefragung 1992/93 S. 96.<br />

244 Roland Calmonte u.a., a.a.O., S. 96. Ni<strong>ch</strong>t zu übersehen ist zudem der Zusammenhang<br />

zwis<strong>ch</strong>en Witwens<strong>ch</strong>aft und Betreuung der Mütter dur<strong>ch</strong> ihre Tö<strong>ch</strong>ter. Ab 65 Jahren<br />

leben die Frauen weitaus häufiger allein als die Männer, 47 % der Frauen im Verglei<strong>ch</strong><br />

zu 19,6 % der Männer (S. 95).

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