Bbl 2001 1715 - admin.ch
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5.4.4 Dienstleistungen<br />
Das Behindertengesetz hat Auswirkungen auf die privaten Anbieter allgemein zugängli<strong>ch</strong>er<br />
kommerzieller und kultureller Dienstleistungen (Kinos, Theater, Restaurants,<br />
Hotels, Fernsehen, Sportstadien, Detailhändler, Internetprovider usw.). Vom<br />
Geltungsberei<strong>ch</strong> erfasst werden unter anderem die über 20 regelmässig subventionierten<br />
Theater, die rund 450 kommerziellen Kinoräume und die gut 900 Museen.<br />
Wer entspre<strong>ch</strong>ende Dienstleistungen öffentli<strong>ch</strong> anbietet, darf Mens<strong>ch</strong>en mit Behinderungen<br />
ni<strong>ch</strong>t auf Grund ihrer Behinderung bena<strong>ch</strong>teiligen und ihnen beispielsweise<br />
generell den Zutritt verweigern. Die Dienstleistung selbst muss ni<strong>ch</strong>t behindertengere<strong>ch</strong>t<br />
ausgestaltet werden. Dies bedeutet beispielsweise, dass ein Film weder<br />
untertitelt gezeigt no<strong>ch</strong> der Vorführraum mit akustis<strong>ch</strong>en Hilfsmitteln für Mens<strong>ch</strong>en<br />
mit Hörbehinderung versehen werden muss. Ebenso wenig müssen Zeitungen au<strong>ch</strong><br />
in Brailles<strong>ch</strong>rift angeboten werden.<br />
Die Bauten, in denen Dienstleistungen angeboten werden, sind vom Eigentümer bei<br />
ihrer Erstellung oder bei Totalsanierungen behindertengere<strong>ch</strong>t auszugestalten. Zur<br />
bauli<strong>ch</strong>en Seite gehören neben der Gestaltung des Eingangs au<strong>ch</strong> die Ers<strong>ch</strong>liessung<br />
aller dem Publikum zugängli<strong>ch</strong>en Berei<strong>ch</strong>e wie Foyer, Toilettenanlagen usw. Eigentümer<br />
von Bauten, in denen Detailhandel betrieben wird, müssen beispielsweise<br />
dafür sorgen, dass die Verkaufsräume und die Kassen eines Warenhauses rollstuhlgängig<br />
sind und die Liftanlage eines Einkaufszentrums au<strong>ch</strong> für Mens<strong>ch</strong>en mit Sehbehinderungen<br />
taugli<strong>ch</strong> ist.<br />
Die Tourismusbran<strong>ch</strong>e wird dur<strong>ch</strong> die Verbesserungen beim öffentli<strong>ch</strong>en Verkehr<br />
von der erhöhten Mobilität Behinderter indirekt profitieren, andererseits wegen erhöhter<br />
Kosten mögli<strong>ch</strong>erweise andere Kunden verlieren.<br />
Zu den Dienstleistungen des Gemeinwesens vgl. Ziff. 5.2.1 und 5.3.1.<br />
5.4.5 Informatik<br />
Die wa<strong>ch</strong>sende Verlagerung von Dienstleistungen auf informatiklastige Infrastrukturen<br />
wie das Internet bieten für viele Behinderte Erlei<strong>ch</strong>terungen im Alltag. Die Informatik<br />
eröffnet neue Mögli<strong>ch</strong>keiten der Kommunikation und der Bes<strong>ch</strong>affung von<br />
Gütern, was insbesondere Mobilitätsbehinderten zugute kommt. Über besondere<br />
Hilfsmittel sind au<strong>ch</strong> Sehbehinderte grundsätzli<strong>ch</strong> in der Lage, Bilds<strong>ch</strong>irmtexte zu<br />
lesen und zu verfassen. Der Dienstleistungsbegriff des Behindertengesetzes erfasst<br />
au<strong>ch</strong> Internet-Dienstleistungen. Bei entspre<strong>ch</strong>enden Angeboten ist deshalb darauf zu<br />
a<strong>ch</strong>ten, dass diese ni<strong>ch</strong>t auss<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> über die Bildspra<strong>ch</strong>e aufgebaut werden, die<br />
si<strong>ch</strong> für sehbehinderte Personen kaum ers<strong>ch</strong>liessen lässt. Au<strong>ch</strong> im Berei<strong>ch</strong> der Informatik<br />
gilt für das Gemeinwesen die Pfli<strong>ch</strong>t, seine Dienstleistungen behindertengere<strong>ch</strong>t<br />
anzubieten, während Private Anbieter bloss das Diskriminierungsverbot zu<br />
bea<strong>ch</strong>ten haben. Die s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>e Re<strong>ch</strong>tsordnung stösst beim international aufgebauten<br />
Internet zudem s<strong>ch</strong>nell an ihre Grenzen.<br />
5.4.6 Fernmeldedienstleistungen<br />
Die Einri<strong>ch</strong>tungen der Telekommunikation sind gerade au<strong>ch</strong> für Mens<strong>ch</strong>en mit Behinderungen<br />
von grosser Bedeutung; sie sollen deshalb mögli<strong>ch</strong>st unbehinderten<br />
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