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Bbl 2001 1715 - admin.ch

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28 und Art. 54 Abs. 2 Bst. a Ziff. 5 des Entwurfes). Die Vorlage sieht eine berufspraktis<strong>ch</strong>e<br />

Bildung mit einem gesamts<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en Abs<strong>ch</strong>luss vor, der den<br />

Zugang zur Arbeitswelt eröffnen soll. Diese berufspraktis<strong>ch</strong>e Bildung löst die bisherige<br />

Anlehre ab. Auf der Basis dieser ersten Qualifikationsstufe kann, bei entspre<strong>ch</strong>enden<br />

Fähigkeiten des Jugendli<strong>ch</strong>en, na<strong>ch</strong>trägli<strong>ch</strong> ein ordentli<strong>ch</strong>er Lehrabs<strong>ch</strong>luss<br />

mit eidgenössis<strong>ch</strong>em Fähigkeitsausweis – unter teilweiser Anre<strong>ch</strong>nung der berufspraktis<strong>ch</strong>en<br />

Bildung – erfolgen.<br />

2.1.4 Das statistis<strong>ch</strong>e Bild von Mens<strong>ch</strong>en<br />

mit Behinderungen in der S<strong>ch</strong>weiz<br />

2.1.4.1 Zur Datenlage<br />

Es existieren keine genauen Daten zur Anzahl behinderter Personen in der S<strong>ch</strong>weiz.<br />

Hingegen ist bekannt, wie viele Personen Leistungen der Invalidenversi<strong>ch</strong>erung beziehen.<br />

Die IV-Statistik gibt jährli<strong>ch</strong> darüber Auskunft. Jedo<strong>ch</strong> ist dabei zu bedenken,<br />

dass die Daten der IV-Versi<strong>ch</strong>erung kein vollständiges Bild vermitteln: Sie erfassen<br />

– neben den Kindern und Jugendli<strong>ch</strong>en – zwar Invalide im erwerbsfähigen<br />

Alter mit einer Invalidität von mindestens 40% (Anspru<strong>ch</strong>svoraussetzung für eine<br />

IV-Rente) sowie Invalide, wel<strong>ch</strong>e eine andere individuelle Leistung der Invalidenversi<strong>ch</strong>erung<br />

erhalten (Abklärungsmassnahmen, medizinis<strong>ch</strong>e, s<strong>ch</strong>ulis<strong>ch</strong>e oder berufli<strong>ch</strong>e<br />

Massnahmen und Hilfsmittel). Hingegen fehlen in dieser Statistik all jene<br />

Mens<strong>ch</strong>en mit Behinderungen, wel<strong>ch</strong>e die Anspru<strong>ch</strong>svoraussetzungen der Invalidenversi<strong>ch</strong>erung<br />

ni<strong>ch</strong>t erfüllen und deshalb keine IV-Leistungen beziehen können.<br />

Der Bezügerkreis der IV wird au<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong> die zeitli<strong>ch</strong> limitierten Leistungsanspru<strong>ch</strong>svoraussetzungen<br />

einges<strong>ch</strong>ränkt. So werden Personen mit Behinderungen,<br />

wel<strong>ch</strong>e dank einer berufli<strong>ch</strong>en Ums<strong>ch</strong>ulung ni<strong>ch</strong>t mehr auf die Unterstützung der IV<br />

angewiesen sind, ni<strong>ch</strong>t mehr von der IV-Statistik erfasst. Die Statistik der Invalidenversi<strong>ch</strong>erung<br />

erfasst ledigli<strong>ch</strong> die Mens<strong>ch</strong>en, wel<strong>ch</strong>e eine Leistung der IV zugespro<strong>ch</strong>en<br />

erhalten, hingegen ni<strong>ch</strong>t all die Mens<strong>ch</strong>en, denen es gelungen ist, ihre Behinderung<br />

dur<strong>ch</strong> private Massnahmen und besondere Anstrengungen ohne die Hilfe der<br />

IV soweit zu überwinden, dass sie einer Erwerbstätigkeit na<strong>ch</strong>gehen können.<br />

Die Statistik der Invalidenversi<strong>ch</strong>erung weist die Zahlen aus über Personen, wel<strong>ch</strong>e<br />

si<strong>ch</strong> dank einer dur<strong>ch</strong> die IV unterstützten Erstausbildung oder dur<strong>ch</strong> eine berufli<strong>ch</strong>e<br />

Ums<strong>ch</strong>ulung in die Arbeitswelt eingliedern konnten28. Die IV-Statistik erfasst au<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t die Zahl der Arbeitgeber, wel<strong>ch</strong>e freiwillig, aus<br />

sozialer Rücksi<strong>ch</strong>tnahme oder auf Grund betriebswirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>er Überlegungen bereit<br />

sind, Mens<strong>ch</strong>en trotz einges<strong>ch</strong>ränkter Leistungsmögli<strong>ch</strong>keiten anzustellen oder<br />

weiterhin zu bes<strong>ch</strong>äftigen.<br />

Eine weitere Eins<strong>ch</strong>ränkung der Aussagekraft der IV-Statistik ergibt si<strong>ch</strong> aus dem<br />

System der Sozialversi<strong>ch</strong>erung AHV/IV. Die IV zahlt na<strong>ch</strong> dem Übertritt ins Rentenalter<br />

keine Leistungen aus, weil mit dem Eintritt ins Rentenalter diese Form der<br />

Sozialversi<strong>ch</strong>erung abgelöst wird dur<strong>ch</strong> die AHV. Einzig die Anzahl der ausbezahlten<br />

Hilflosenents<strong>ch</strong>ädigungen, wel<strong>ch</strong>e au<strong>ch</strong> an die AHV-Rentenbezüger und Ren-<br />

28 Die IV hat im Jahre 1999 5104 Erstausbildungen unterstützt und für 11 471 Personen<br />

dank einer Ums<strong>ch</strong>ulung die berufli<strong>ch</strong>e Wiedereingliederung ermögli<strong>ch</strong>t: siehe IV-<br />

Statistik 1999, Tabelle 6.2., S. 40.<br />

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