Bbl 2001 1715 - admin.ch
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Integration Behinderter über die Berei<strong>ch</strong>e Arbeit, Wohnen und Freizeit zu erfolgen<br />
hat 24.<br />
2.1.3.3 Neue Integrationsformen<br />
Die Situation Behinderter am Arbeitsplatz ist seit Anfang der Neunzigerjahre im<br />
Wandel begriffen. Während bis Ende der A<strong>ch</strong>tzigerjahre mit der S<strong>ch</strong>affung der gesetzli<strong>ch</strong>en<br />
Grundlagen zur sozialen Si<strong>ch</strong>erheit Behinderter (Invalidenversi<strong>ch</strong>erungsgesetz,<br />
zwei IVG-Revisionen) die S<strong>ch</strong>affung behindertengere<strong>ch</strong>ter Institutionen mit<br />
Arbeitsplätzen im Vordergrund gestanden hatte und dementspre<strong>ch</strong>end die kollektiven<br />
Leistungen der Invalidenversi<strong>ch</strong>erung stark angestiegen sind, kommt heute der<br />
Integration in quantitativer, besonders aber au<strong>ch</strong> in qualitativer Hinsi<strong>ch</strong>t eine zunehmende<br />
Bedeutung zu. Das Augenmerk ist vermehrt auf die Mögli<strong>ch</strong>keiten des<br />
Einzelnen und der Si<strong>ch</strong>erung seiner Autonomie geri<strong>ch</strong>tet. Den Auss<strong>ch</strong>lag zu dieser<br />
veränderten Si<strong>ch</strong>tweise gaben einerseits negative Erfahrungen mit Ausgrenzungseffekten<br />
und andererseits positive Erfahrungen mit neuen Formen der Integration25. Die im Rahmen der 4. IV-Revision vorgelegte Einführung einer Assistenzents<strong>ch</strong>ädigung<br />
zwis<strong>ch</strong>en 10 und 70 Franken pro Tag soll es zahlrei<strong>ch</strong>en Behinderten ermögli<strong>ch</strong>en,<br />
anstatt in Wohnheimen zu Hause – im Kreise ihrer Familie oder als alleinstehende<br />
Person – in ihrer gewohnten Umgebung zu verbleiben. Die Direktzahlungen<br />
sollen an die Betroffenen fliessen, die ihren Alltag selbstverantwortli<strong>ch</strong> organisieren.<br />
Das private Umfeld wird dadur<strong>ch</strong> zu Hilfestellungen vor Ort ermutigt, und das<br />
Selbstwertgefühl der Betroffenen wird gestärkt.<br />
Was die berufli<strong>ch</strong>e und soziale Wiedereingliederung von verunfallten oder s<strong>ch</strong>wer<br />
erkrankten, jedo<strong>ch</strong> genesenden Personen anbelangt, wird die Integration in die Arbeitswelt<br />
je na<strong>ch</strong> Art und Ausmass der psy<strong>ch</strong>ophysis<strong>ch</strong>en Beeinträ<strong>ch</strong>tigung über<br />
spezialisierte Einri<strong>ch</strong>tungen (z.B. Rehabilitationsklinik der SUVA in Bellikon, AG)<br />
bewerkstelligt. Unter den angewandten Massnahmen nimmt die Berufsfindungsabklärung<br />
einen hohen Stellenwert ein. Dies entspri<strong>ch</strong>t dem Grundsatz der Invalidenversi<strong>ch</strong>erung<br />
«Eingliederung vor Rente.»<br />
Da die Erwerbsarbeit für die meisten Mens<strong>ch</strong>en die wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e Existenz si<strong>ch</strong>ert,<br />
sollen au<strong>ch</strong> Jugendli<strong>ch</strong>e mit Lernbehinderungen26 eine berufli<strong>ch</strong>e Ausbildung absolvieren<br />
können. Die laufende Revision des Bundesgesetzes über die Berufsbildung27 sieht deshalb eine fa<strong>ch</strong>kundige individuelle Begleitung von Personen mit Lerns<strong>ch</strong>wierigkeiten<br />
vor. Der Bund kann diese individuelle Unterstützung fördern (Art.<br />
24 Uli S<strong>ch</strong>waninger, Behinderte Personen im Arbeitsprozess, in: Walter Weiss (Hrsg.),<br />
Gesundheit in der S<strong>ch</strong>weiz, Züri<strong>ch</strong> 1993, S. 82.<br />
25 Uli S<strong>ch</strong>waninger, a.a.O., S. 83. Verglei<strong>ch</strong>e dazu Katharina Kanka und Marc F. Suter,<br />
Persönli<strong>ch</strong>e Assistenz für Behinderte, S<strong>ch</strong>lüssel zur Selbstverantwortung und<br />
Glei<strong>ch</strong>stellung, NZZ, 6. Oktober 2000, Nr. 233, S. 16.<br />
26 Als lernbehindert gelten Kinder und Jugendli<strong>ch</strong>e, wel<strong>ch</strong>e zwar Lerns<strong>ch</strong>wierigkeiten<br />
haben, jedo<strong>ch</strong> hinsi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> ihrer intellektuellen Fähigkeiten im Streuberei<strong>ch</strong> der<br />
Normalverteilung der intellektuellen Leistungsfähigkeit einer Bevölkerung liegen, d.h.<br />
mindestens einen Intelligenzquotient von 75 Prozent und höher aufweisen, mitunter au<strong>ch</strong><br />
überdur<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>nittli<strong>ch</strong> begabt sind, jedo<strong>ch</strong> aus vers<strong>ch</strong>iedenen Gründen (beispielsweise<br />
soziale oder persönli<strong>ch</strong>e Reifemängel und mangelnde Lernbereits<strong>ch</strong>aft usw.) geringe<br />
s<strong>ch</strong>ulis<strong>ch</strong>e Leistungen erbringen (vgl. weitere Ausführungen über Lernbehinderung in<br />
Ziffer 2.4.1.6).<br />
27 Die Bots<strong>ch</strong>aft wurde vom Bundesrat am 6. September 2000 verabs<strong>ch</strong>iedet; BBl 2000<br />
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