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Bbl 2001 1715 - admin.ch

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Integration Behinderter über die Berei<strong>ch</strong>e Arbeit, Wohnen und Freizeit zu erfolgen<br />

hat 24.<br />

2.1.3.3 Neue Integrationsformen<br />

Die Situation Behinderter am Arbeitsplatz ist seit Anfang der Neunzigerjahre im<br />

Wandel begriffen. Während bis Ende der A<strong>ch</strong>tzigerjahre mit der S<strong>ch</strong>affung der gesetzli<strong>ch</strong>en<br />

Grundlagen zur sozialen Si<strong>ch</strong>erheit Behinderter (Invalidenversi<strong>ch</strong>erungsgesetz,<br />

zwei IVG-Revisionen) die S<strong>ch</strong>affung behindertengere<strong>ch</strong>ter Institutionen mit<br />

Arbeitsplätzen im Vordergrund gestanden hatte und dementspre<strong>ch</strong>end die kollektiven<br />

Leistungen der Invalidenversi<strong>ch</strong>erung stark angestiegen sind, kommt heute der<br />

Integration in quantitativer, besonders aber au<strong>ch</strong> in qualitativer Hinsi<strong>ch</strong>t eine zunehmende<br />

Bedeutung zu. Das Augenmerk ist vermehrt auf die Mögli<strong>ch</strong>keiten des<br />

Einzelnen und der Si<strong>ch</strong>erung seiner Autonomie geri<strong>ch</strong>tet. Den Auss<strong>ch</strong>lag zu dieser<br />

veränderten Si<strong>ch</strong>tweise gaben einerseits negative Erfahrungen mit Ausgrenzungseffekten<br />

und andererseits positive Erfahrungen mit neuen Formen der Integration25. Die im Rahmen der 4. IV-Revision vorgelegte Einführung einer Assistenzents<strong>ch</strong>ädigung<br />

zwis<strong>ch</strong>en 10 und 70 Franken pro Tag soll es zahlrei<strong>ch</strong>en Behinderten ermögli<strong>ch</strong>en,<br />

anstatt in Wohnheimen zu Hause – im Kreise ihrer Familie oder als alleinstehende<br />

Person – in ihrer gewohnten Umgebung zu verbleiben. Die Direktzahlungen<br />

sollen an die Betroffenen fliessen, die ihren Alltag selbstverantwortli<strong>ch</strong> organisieren.<br />

Das private Umfeld wird dadur<strong>ch</strong> zu Hilfestellungen vor Ort ermutigt, und das<br />

Selbstwertgefühl der Betroffenen wird gestärkt.<br />

Was die berufli<strong>ch</strong>e und soziale Wiedereingliederung von verunfallten oder s<strong>ch</strong>wer<br />

erkrankten, jedo<strong>ch</strong> genesenden Personen anbelangt, wird die Integration in die Arbeitswelt<br />

je na<strong>ch</strong> Art und Ausmass der psy<strong>ch</strong>ophysis<strong>ch</strong>en Beeinträ<strong>ch</strong>tigung über<br />

spezialisierte Einri<strong>ch</strong>tungen (z.B. Rehabilitationsklinik der SUVA in Bellikon, AG)<br />

bewerkstelligt. Unter den angewandten Massnahmen nimmt die Berufsfindungsabklärung<br />

einen hohen Stellenwert ein. Dies entspri<strong>ch</strong>t dem Grundsatz der Invalidenversi<strong>ch</strong>erung<br />

«Eingliederung vor Rente.»<br />

Da die Erwerbsarbeit für die meisten Mens<strong>ch</strong>en die wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e Existenz si<strong>ch</strong>ert,<br />

sollen au<strong>ch</strong> Jugendli<strong>ch</strong>e mit Lernbehinderungen26 eine berufli<strong>ch</strong>e Ausbildung absolvieren<br />

können. Die laufende Revision des Bundesgesetzes über die Berufsbildung27 sieht deshalb eine fa<strong>ch</strong>kundige individuelle Begleitung von Personen mit Lerns<strong>ch</strong>wierigkeiten<br />

vor. Der Bund kann diese individuelle Unterstützung fördern (Art.<br />

24 Uli S<strong>ch</strong>waninger, Behinderte Personen im Arbeitsprozess, in: Walter Weiss (Hrsg.),<br />

Gesundheit in der S<strong>ch</strong>weiz, Züri<strong>ch</strong> 1993, S. 82.<br />

25 Uli S<strong>ch</strong>waninger, a.a.O., S. 83. Verglei<strong>ch</strong>e dazu Katharina Kanka und Marc F. Suter,<br />

Persönli<strong>ch</strong>e Assistenz für Behinderte, S<strong>ch</strong>lüssel zur Selbstverantwortung und<br />

Glei<strong>ch</strong>stellung, NZZ, 6. Oktober 2000, Nr. 233, S. 16.<br />

26 Als lernbehindert gelten Kinder und Jugendli<strong>ch</strong>e, wel<strong>ch</strong>e zwar Lerns<strong>ch</strong>wierigkeiten<br />

haben, jedo<strong>ch</strong> hinsi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> ihrer intellektuellen Fähigkeiten im Streuberei<strong>ch</strong> der<br />

Normalverteilung der intellektuellen Leistungsfähigkeit einer Bevölkerung liegen, d.h.<br />

mindestens einen Intelligenzquotient von 75 Prozent und höher aufweisen, mitunter au<strong>ch</strong><br />

überdur<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>nittli<strong>ch</strong> begabt sind, jedo<strong>ch</strong> aus vers<strong>ch</strong>iedenen Gründen (beispielsweise<br />

soziale oder persönli<strong>ch</strong>e Reifemängel und mangelnde Lernbereits<strong>ch</strong>aft usw.) geringe<br />

s<strong>ch</strong>ulis<strong>ch</strong>e Leistungen erbringen (vgl. weitere Ausführungen über Lernbehinderung in<br />

Ziffer 2.4.1.6).<br />

27 Die Bots<strong>ch</strong>aft wurde vom Bundesrat am 6. September 2000 verabs<strong>ch</strong>iedet; BBl 2000<br />

5686.<br />

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