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Bbl 2001 1715 - admin.ch

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stellten eine Einstellungspfli<strong>ch</strong>t für Behinderte im Ausmass von 6% vor; die Sanktion<br />

besteht in einer «freiwilligen» Abgabe, die als Vielfa<strong>ch</strong>es des Minimalstundenlohnes<br />

(SMIC) bestimmt wird. Im öffentli<strong>ch</strong>-re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Berei<strong>ch</strong> bestimmen besondere<br />

Kommissionen (cotorep) die Personen, die als Behinderte zur Arbeit in der<br />

Verwaltung zugelassen werden können, sei es in besonderen Kategorien (emplois<br />

réservés), auf dem Weg über besonders ausgestaltete Ausleseverfahren (concours<br />

aménagés) oder in einem vorläufigen Vertragsverhältnis, na<strong>ch</strong> dessen Ablauf unter<br />

bestimmten Bedingungen eine definitive Anstellung in Betra<strong>ch</strong>t kommt.<br />

Italien<br />

Ein neues Gesetz No. 68 vom 12. März 1999 hat eine na<strong>ch</strong> Betriebsgrösse abgestufte<br />

Einstellungspfli<strong>ch</strong>t eingeführt (bzw. frühere in dieselbe Ri<strong>ch</strong>tung zielende<br />

Bestimmungen revidiert): in Betrieben mit über 50 Bes<strong>ch</strong>äftigten beträgt die «Behindertenquote»<br />

7%, in Betrieben mit 35–50 Angestellten müssen mindestens zwei<br />

und in Betrieben mit 15–30 Bes<strong>ch</strong>äftigten mindestens eine behinderte Person arbeiten<br />

können. Arbeitgeber, die Behinderte einstellen, haben Anspru<strong>ch</strong> auf Prämien<br />

und gewisse andere Vorteile.<br />

Österrei<strong>ch</strong><br />

Das Behinderteneinstellungsgesetz von 1970 verpfli<strong>ch</strong>tet Arbeitgeber mit mehr als<br />

25 Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, auf 25 Bes<strong>ch</strong>äftigte mindestens eine behinderte<br />

Person mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50% anzustellen. Wer<br />

diese Quote ni<strong>ch</strong>t einhält, muss eine Ausglei<strong>ch</strong>staxe entri<strong>ch</strong>ten. Für die Ausbildung<br />

von im Betrieb bes<strong>ch</strong>äftigten Behinderten sowie für Aufträge an Behinderteninstitutionen<br />

gibt es Prämien und Förderungsbeiträge. Das Behinderteneinstellungsgesetz<br />

sieht zudem einen besonderen Kündigungss<strong>ch</strong>utz zu Gunsten der Behinderten vor<br />

(Zustimmung des Behindertenauss<strong>ch</strong>usses beim Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen).<br />

Spanien<br />

Das Integrationsgesetz (13/1982) befasst si<strong>ch</strong> mit Fragen der berufli<strong>ch</strong>en Ausbildung<br />

und (Wieder-)Eingliederung Behinderter und mit Massnahmen zur Integration<br />

dieser Personen in die Arbeitswelt, insbesondere dur<strong>ch</strong> eine Einstellungspfli<strong>ch</strong>t zu<br />

Lasten der Betriebe mit mehr als 50 Bes<strong>ch</strong>äftigten («Behindertenquote» 2 %) sowie<br />

mittels Ni<strong>ch</strong>tigerklärung von diskriminierenden Klauseln in den (individuellen und<br />

kollektiven) Arbeitsverträgen. Die Arbeitsämter führen eine Liste mit arbeitsu<strong>ch</strong>enden<br />

Behinderten. Im Übrigen werden die Integrationsmassnahmen dur<strong>ch</strong> Subventionen<br />

unterstützt, und für ni<strong>ch</strong>t vermittelbare Personen ist die S<strong>ch</strong>affung ges<strong>ch</strong>ützter<br />

Arbeitsplätze vorgesehen. Arbeitslose Behinderte haben Anspru<strong>ch</strong> auf ein Mindesteinkommen.<br />

Grossbritannien<br />

Mit dem Disability Discrimination Act hat Grossbritannien 1995 die obligatoris<strong>ch</strong>en<br />

Bes<strong>ch</strong>äftigungsquoten (Disabled Persons Employment Act 1944) abges<strong>ch</strong>afft. Für<br />

Arbeitgeber gilt nun ein allgemeines Diskriminierungsverbot gegenüber Behinderten,<br />

wel<strong>ch</strong>es in Betrieben mit mehr als 15 Bes<strong>ch</strong>äftigten au<strong>ch</strong> positive Massnahmen<br />

(reasonable adjustments) zur Glei<strong>ch</strong>stellung dieser Personen mit den übrigen Angestellten<br />

erfordern kann. Gegen Diskriminierung besteht die Mögli<strong>ch</strong>keit einer (gesetzli<strong>ch</strong><br />

limitierten) S<strong>ch</strong>adenersatzklage beim County Court. Im Übrigen kann der<br />

zuständige Minister Mittel zur Verfügung stellen, um die Bes<strong>ch</strong>äftigung einer be-<br />

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