Bbl 2001 1715 - admin.ch
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stellten eine Einstellungspfli<strong>ch</strong>t für Behinderte im Ausmass von 6% vor; die Sanktion<br />
besteht in einer «freiwilligen» Abgabe, die als Vielfa<strong>ch</strong>es des Minimalstundenlohnes<br />
(SMIC) bestimmt wird. Im öffentli<strong>ch</strong>-re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Berei<strong>ch</strong> bestimmen besondere<br />
Kommissionen (cotorep) die Personen, die als Behinderte zur Arbeit in der<br />
Verwaltung zugelassen werden können, sei es in besonderen Kategorien (emplois<br />
réservés), auf dem Weg über besonders ausgestaltete Ausleseverfahren (concours<br />
aménagés) oder in einem vorläufigen Vertragsverhältnis, na<strong>ch</strong> dessen Ablauf unter<br />
bestimmten Bedingungen eine definitive Anstellung in Betra<strong>ch</strong>t kommt.<br />
Italien<br />
Ein neues Gesetz No. 68 vom 12. März 1999 hat eine na<strong>ch</strong> Betriebsgrösse abgestufte<br />
Einstellungspfli<strong>ch</strong>t eingeführt (bzw. frühere in dieselbe Ri<strong>ch</strong>tung zielende<br />
Bestimmungen revidiert): in Betrieben mit über 50 Bes<strong>ch</strong>äftigten beträgt die «Behindertenquote»<br />
7%, in Betrieben mit 35–50 Angestellten müssen mindestens zwei<br />
und in Betrieben mit 15–30 Bes<strong>ch</strong>äftigten mindestens eine behinderte Person arbeiten<br />
können. Arbeitgeber, die Behinderte einstellen, haben Anspru<strong>ch</strong> auf Prämien<br />
und gewisse andere Vorteile.<br />
Österrei<strong>ch</strong><br />
Das Behinderteneinstellungsgesetz von 1970 verpfli<strong>ch</strong>tet Arbeitgeber mit mehr als<br />
25 Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, auf 25 Bes<strong>ch</strong>äftigte mindestens eine behinderte<br />
Person mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50% anzustellen. Wer<br />
diese Quote ni<strong>ch</strong>t einhält, muss eine Ausglei<strong>ch</strong>staxe entri<strong>ch</strong>ten. Für die Ausbildung<br />
von im Betrieb bes<strong>ch</strong>äftigten Behinderten sowie für Aufträge an Behinderteninstitutionen<br />
gibt es Prämien und Förderungsbeiträge. Das Behinderteneinstellungsgesetz<br />
sieht zudem einen besonderen Kündigungss<strong>ch</strong>utz zu Gunsten der Behinderten vor<br />
(Zustimmung des Behindertenauss<strong>ch</strong>usses beim Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen).<br />
Spanien<br />
Das Integrationsgesetz (13/1982) befasst si<strong>ch</strong> mit Fragen der berufli<strong>ch</strong>en Ausbildung<br />
und (Wieder-)Eingliederung Behinderter und mit Massnahmen zur Integration<br />
dieser Personen in die Arbeitswelt, insbesondere dur<strong>ch</strong> eine Einstellungspfli<strong>ch</strong>t zu<br />
Lasten der Betriebe mit mehr als 50 Bes<strong>ch</strong>äftigten («Behindertenquote» 2 %) sowie<br />
mittels Ni<strong>ch</strong>tigerklärung von diskriminierenden Klauseln in den (individuellen und<br />
kollektiven) Arbeitsverträgen. Die Arbeitsämter führen eine Liste mit arbeitsu<strong>ch</strong>enden<br />
Behinderten. Im Übrigen werden die Integrationsmassnahmen dur<strong>ch</strong> Subventionen<br />
unterstützt, und für ni<strong>ch</strong>t vermittelbare Personen ist die S<strong>ch</strong>affung ges<strong>ch</strong>ützter<br />
Arbeitsplätze vorgesehen. Arbeitslose Behinderte haben Anspru<strong>ch</strong> auf ein Mindesteinkommen.<br />
Grossbritannien<br />
Mit dem Disability Discrimination Act hat Grossbritannien 1995 die obligatoris<strong>ch</strong>en<br />
Bes<strong>ch</strong>äftigungsquoten (Disabled Persons Employment Act 1944) abges<strong>ch</strong>afft. Für<br />
Arbeitgeber gilt nun ein allgemeines Diskriminierungsverbot gegenüber Behinderten,<br />
wel<strong>ch</strong>es in Betrieben mit mehr als 15 Bes<strong>ch</strong>äftigten au<strong>ch</strong> positive Massnahmen<br />
(reasonable adjustments) zur Glei<strong>ch</strong>stellung dieser Personen mit den übrigen Angestellten<br />
erfordern kann. Gegen Diskriminierung besteht die Mögli<strong>ch</strong>keit einer (gesetzli<strong>ch</strong><br />
limitierten) S<strong>ch</strong>adenersatzklage beim County Court. Im Übrigen kann der<br />
zuständige Minister Mittel zur Verfügung stellen, um die Bes<strong>ch</strong>äftigung einer be-<br />
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