Bbl 2001 1715 - admin.ch
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eiten und der Kriterien in den vers<strong>ch</strong>iedenen s<strong>ch</strong>on bestehenden Fa<strong>ch</strong>stellen obliegen<br />
müsste. Die Bewältigung dieser Aufgaben verlangt die S<strong>ch</strong>affung zusätzli<strong>ch</strong>er<br />
drei bis vier Stellen. Es ist vorgesehen, diese Verwaltungseinheit dem EDI (wahrs<strong>ch</strong>einli<strong>ch</strong><br />
dem Bundesamt für Sozialversi<strong>ch</strong>erung) anzugliedern, das mit den entspre<strong>ch</strong>enden<br />
Mitteln auszustatten ist 190.<br />
5.2.3 Übersi<strong>ch</strong>t über die finanziellen Auswirkungen<br />
Die jährli<strong>ch</strong>en finanziellen Mehraufwendungen des Bundes lassen si<strong>ch</strong> wie folgt zusammenfassen:<br />
Massnahmen Kostens<strong>ch</strong>ätzung<br />
(in Mio. Fr. jährli<strong>ch</strong>)<br />
Bauten des Bundes 4–10<br />
Subventionen für die vom Bund mitfinanzierten Bauten 3–8<br />
Genossens<strong>ch</strong>aftswohnungen des Bundes 2–4<br />
Bauten, die der ETH unterstellt sind191 2<br />
Programme und Beratung 5–8<br />
Evaluationen 0,25<br />
Finanzhilfen an den öffentli<strong>ch</strong>en Verkehr192 15<br />
Total 31,25–47,25<br />
5.2.4 Ausgabenbremse<br />
Artikel 159 Absatz 3 Bu<strong>ch</strong>stabe b BV sieht zum Zweck der Ausgabenbegrenzung<br />
vor, dass Subventionsbestimmungen sowie Verpfli<strong>ch</strong>tungskredite und Zahlungsrahmen,<br />
die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder wiederkehrende<br />
Ausgaben von mehr als zwei Millionen Franken na<strong>ch</strong> si<strong>ch</strong> ziehen, in<br />
jedem der beiden Räte der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder bedürfen. Artikel<br />
17 des Gesetzes und der Bundesbes<strong>ch</strong>luss über die Finanzierung der Massnahmen<br />
im öffentli<strong>ch</strong>en Verkehr zu Gunsten von Mens<strong>ch</strong>en mit Behinderungen unterstehen<br />
demzufolge der Ausgabenbremse.<br />
5.3 Auswirkungen auf die Kantone und die Gemeinden<br />
5.3.1 Finanzielle Auswirkungen<br />
190 Vgl. au<strong>ch</strong> Ziff. 4.3.5<br />
191 Es sind Gesamtkosten von 10 Millionen Franken zu erwarten, die si<strong>ch</strong> je na<strong>ch</strong><br />
Renovationsrhythmus auf die nä<strong>ch</strong>sten Jahren verteilen. In der Tabelle wird von der<br />
Verteilung auf 5 Jahre ausgegangen.<br />
192 Vorgesehen ist ein Zahlungsrahmen von 300 Millionen Franken für eine Zeitspanne von<br />
20 Jahren (vgl. Art. 16 f.)<br />
1801