Bbl 2001 1715 - admin.ch
Bbl 2001 1715 - admin.ch
Bbl 2001 1715 - admin.ch
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
weshalb die Volksinitiative ras<strong>ch</strong> eingerei<strong>ch</strong>t werden konnte. Die gesammelten Unters<strong>ch</strong>riften<br />
stammen aus allen Teilen der S<strong>ch</strong>weiz11. Das Initiativ-Komitee setzt si<strong>ch</strong> vorwiegend aus Vertretern von privaten Behindertenorganisationen<br />
und aus Mitgliedern der im Bundesrat vertretenen politis<strong>ch</strong>en<br />
Parteien zusammen.<br />
1.2.2 Der Gesi<strong>ch</strong>tspunkt der Urheber der Initiative<br />
Die Urheber der Initiative prangern die unzähligen Hindernisse an, die si<strong>ch</strong> den Behinderten<br />
in wi<strong>ch</strong>tigen Lebensberei<strong>ch</strong>en, wie der S<strong>ch</strong>ule, der Ausbildung, der Arbeit<br />
und dem Reisen, entgegenstellen12. Sie fordern, dass diese Personen, wie dies für<br />
die Ni<strong>ch</strong>tbehinderten zutrifft, in den Genuss aller anerkannten Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>te<br />
kommen, und sie verlangen eine bessere Integration der Behinderten in das tägli<strong>ch</strong>e<br />
Leben.<br />
Die Initianten sind zwar der Meinung, dass der neue Artikel 8 BV bezügli<strong>ch</strong> der von<br />
ihnen vertretenen Sa<strong>ch</strong>e einen wi<strong>ch</strong>tigen Forts<strong>ch</strong>ritt darstellt, betra<strong>ch</strong>ten ihn aber insofern<br />
als zu wenig weit gehend, als er kein Re<strong>ch</strong>t auf direkten Zugang zu Anlagen<br />
und Bauten gewährleistet, die für die Öffentli<strong>ch</strong>keit bestimmt sind. Na<strong>ch</strong> ihrer Meinung<br />
ist aber ein sol<strong>ch</strong>es Re<strong>ch</strong>t wesentli<strong>ch</strong>, um den Glei<strong>ch</strong>stellungsgrundsatz ras<strong>ch</strong><br />
und effizient umzusetzen; es würde den betroffenen Personen denn au<strong>ch</strong> erlauben,<br />
grobe Verletzungen des Glei<strong>ch</strong>stellungsanspru<strong>ch</strong>s geri<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> geltend zu ma<strong>ch</strong>en,<br />
und zwar ohne auf den Erlass von eidgenössis<strong>ch</strong>en oder kantonalen Gesetzen warten<br />
zu müssen. Dabei sind die Urheber der Initiative überzeugt, dass dieses Instrument<br />
massvoll eingesetzt würde, und dass die Re<strong>ch</strong>tswege nur in Fällen offensi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>er<br />
und lei<strong>ch</strong>t zu korrigierender Unglei<strong>ch</strong>heiten überhaupt bes<strong>ch</strong>ritten würden.<br />
S<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> sehen die Initianten in der verfassungsmässigen Garantie eines Re<strong>ch</strong>ts<br />
auf Zugang zu Anlagen und Leistungen, die für die Öffentli<strong>ch</strong>keit bestimmt sind, einen<br />
Ansporn für die Gesetzgeber, den Erlass griffiger Gesetze zu Gunsten der<br />
Glei<strong>ch</strong>stellung von Behinderten voranzutreiben. Mit anderen Worten: Diese Garantie<br />
würde Bund und Kantone anhalten, ihrer Aufgabe als Gesetzgeber ohne Verzug<br />
na<strong>ch</strong>zukommen. Diese We<strong>ch</strong>selwirkung zwis<strong>ch</strong>en Gesetzgebungsauftrag und Garantie<br />
eines direkten subjektiven Re<strong>ch</strong>ts würde ausserdem dazu beitragen, den Gesetzgebungsprozess<br />
positiv zu beeinflussen, indem zukunftsgeri<strong>ch</strong>tet realitätsbezogene<br />
Lösungen und viel verspre<strong>ch</strong>ende Perspektiven aufgezeigt würden.<br />
1.3 Behandlungsfristen<br />
Gemäss Artikel 29 Absatz 1 und 2 des Bundesgesetzes vom 23. März 1962 13 über<br />
den Ges<strong>ch</strong>äftsverkehr der Bundesversammlung muss der Bundesrat seine Bots<strong>ch</strong>aft<br />
der Bundesversammlung innerhalb von 18 Monaten na<strong>ch</strong> Einrei<strong>ch</strong>ung der Initiative<br />
vorlegen, wenn er dem Parlament einen mit dieser Initiative eng zusammenhängen-<br />
11 BBl 1999 7312<br />
12 Siehe das Dossier des Vereins Volksinitiative zur Glei<strong>ch</strong>stellung Behinderter, das der<br />
Presse anlässli<strong>ch</strong> der Einrei<strong>ch</strong>ung der Initiative übergeben wurde: «Information für die<br />
Medien – Einrei<strong>ch</strong>ung der Volksinitiative ‹Glei<strong>ch</strong>e Re<strong>ch</strong>te für Behinderte› vom 14. Juni<br />
1999» (na<strong>ch</strong>stehend, Dossier Verein Volksinitiative).<br />
13 Ges<strong>ch</strong>äftsverkehrsgesetz; SR 171.11<br />
1722