Bbl 2001 1715 - admin.ch
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nisterium über eine besondere Organisation, die Société canadienne d’hypothèque et<br />
de logement, Wohnungshilfe- und Anpassungsprogramme für behinderte Personen<br />
eingeleitet.<br />
2.3.1.4 Erziehungswesen<br />
Deuts<strong>ch</strong>land<br />
Die Erziehung ist Sa<strong>ch</strong>e der Länder. Alle Bundesländer haben Sonders<strong>ch</strong>ulen für<br />
Behinderte eingeri<strong>ch</strong>tet.<br />
Frankrei<strong>ch</strong><br />
Für behinderte Kinder sind Sonderklassen vorgesehen, die je na<strong>ch</strong> der Pflegebedürftigkeit<br />
der Kinder dem Erziehungs- oder dem Sozialministerium zugeordnet<br />
sind. Zum Gesundheitsministerium gehören weitere Sondereinri<strong>ch</strong>tungen für die<br />
Aufnahme beziehungsgestörter sowie motoris<strong>ch</strong> oder sensoris<strong>ch</strong> behinderter Kinder.<br />
Auf Departements- und Bezirksebene bestehen besondere Kommissionen, die si<strong>ch</strong><br />
mit der Betreuung und Unterbringung der Kinder (Stipendiengewährung, Befreiung<br />
von Unterbringungs- und Behandlungskosten in spezialisierten Einri<strong>ch</strong>tungen,<br />
Übernahme von Transportkosten usw.) befassen. Das Gesetz No. 87-157 vom 10.<br />
Juli 1987 enthält Anreize für die Unternehmen, wel<strong>ch</strong>e Lehrstellen für behinderte<br />
Jugendli<strong>ch</strong>e anbieten. Weitere Erlasse betreffen die Gewährung von Stipendien für<br />
höhere S<strong>ch</strong>ulen, von denen insbesondere au<strong>ch</strong> behinderte Personen aus weniger begüterten<br />
Kreisen profitieren können; ihnen können au<strong>ch</strong> Ausnahmen von der Verpfli<strong>ch</strong>tung<br />
zugestanden werden, si<strong>ch</strong> hauptsä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> und vollzeitli<strong>ch</strong> dem Studium zu<br />
widmen (etwa wenn medizinis<strong>ch</strong>e Notwendigkeiten dem entgegenstehen). Besondere<br />
Bestimmungen bestehen au<strong>ch</strong> hinsi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> der Dur<strong>ch</strong>führung von Examen für behinderte<br />
Kandidaten und Kandidatinnen.<br />
Italien<br />
Auf der Primars<strong>ch</strong>ulstufe sind besondere Betreuer eingesetzt, wel<strong>ch</strong>e si<strong>ch</strong> um die<br />
Integration behinderter Kinder und die Dur<strong>ch</strong>führung der für sie bestimmten Lehrprogramme<br />
kümmern. Ein Gesetz vom 5. Februar 1993 Nr.104 statuiert das grundsätzli<strong>ch</strong>e<br />
Re<strong>ch</strong>t aller minderjährigen Behinderten auf s<strong>ch</strong>ulis<strong>ch</strong>e Ausbildung und<br />
sieht vers<strong>ch</strong>iedene Massnahmen zur Förderung der S<strong>ch</strong>ulung behinderter Personen<br />
vor: Koordination der Lehrpläne mit aussers<strong>ch</strong>ulis<strong>ch</strong>en Aktivitäten, sonderpädagogis<strong>ch</strong>e<br />
Lehrveranstaltungen usw. Au<strong>ch</strong> in Italien existieren besondere Bestimmungen<br />
für die Dur<strong>ch</strong>führung von Examina mit behinderten S<strong>ch</strong>ülerinnen und S<strong>ch</strong>ülern.<br />
Bei den S<strong>ch</strong>ulämtern der Provinzen sind besondere Arbeitsgruppen mit der Dur<strong>ch</strong>führung<br />
dieser Massnahmen sowie der entspre<strong>ch</strong>enden Beratung der betroffenen<br />
Personen betraut; diese Arbeitsgruppen können au<strong>ch</strong> Vors<strong>ch</strong>läge für weitere Massnahmen<br />
und Verbesserungen einbringen. Für die Ho<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>ulstufe bestehen besondere<br />
Regeln.<br />
Österrei<strong>ch</strong><br />
Beim S<strong>ch</strong>ulberei<strong>ch</strong> handelt es si<strong>ch</strong> – abgesehen von bundesre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Regeln über<br />
die Pfli<strong>ch</strong>ts<strong>ch</strong>ulen – um eine Kompetenz der Länder.<br />
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