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Bbl 2001 1715 - admin.ch

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Einfluss entzogen sind, dur<strong>ch</strong> Information und dur<strong>ch</strong> den politis<strong>ch</strong>en Diskurs handeln.<br />

Die Volksinitiative «Glei<strong>ch</strong>e Re<strong>ch</strong>te für Behinderte» respektiert somit die Bedingung<br />

der Dur<strong>ch</strong>führbarkeit, wie sie die Praxis der Bundesbehörden verlangt.<br />

1.1.3.4 Übereinstimmung mit den zwingenden<br />

Bestimmungen des Völkerre<strong>ch</strong>ts<br />

Gemäss den Artikeln 139 Absatz 3 und 194 Absatz 2 BV muss eine Initiative die<br />

zwingenden Bestimmungen des Völkerre<strong>ch</strong>ts respektieren. Dieser Grundsatz verlangt,<br />

dass eine Initiative auf Teilrevision der Verfassung keine Bestimmung des<br />

Völkerre<strong>ch</strong>ts verletzt, deren Bedeutung absolut ist (jus cogens). Es handelt si<strong>ch</strong> dabei<br />

um diejenigen Bestimmungen, wel<strong>ch</strong>e allen Staaten – seien sie dur<strong>ch</strong> einen Vertrag<br />

gebunden oder ni<strong>ch</strong>t8 – zwingend auferlegt sind, weil sie die Grundlagen für das<br />

Verhalten der Nationen in ihren gegenseitigen Beziehungen bilden und für das<br />

friedli<strong>ch</strong>e Zusammenleben der Völker und die Mens<strong>ch</strong>enwürde unabdingbar sind<br />

(so zum Beispiel der Kern des humanitären Völkerre<strong>ch</strong>ts, die Verbote von Gewalt,<br />

Folter, Aggression, Völkermord).<br />

Die Volksinitiative «Glei<strong>ch</strong>e Re<strong>ch</strong>te für Behinderte» verstösst offensi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> gegen<br />

keine dieser Bestimmungen. Sie respektiert somit die Bedingung der Übereinstimmung<br />

mit den zwingenden Bestimmungen des Völkerre<strong>ch</strong>ts.<br />

1.2 Entstehungsges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>te und Zweck der Initiative<br />

1.2.1 Die Lancierung der Initiative<br />

Die Volksinitiative «Glei<strong>ch</strong>e Re<strong>ch</strong>te für Behinderte» wurde im August 1998 lanciert.<br />

Die Eidgenössis<strong>ch</strong>en Räte hatten in den vorangegangenen Monaten im Rahmen der<br />

Verfassungsreform insbesondere über die Einführung einer neuen Bestimmung debattiert,<br />

wel<strong>ch</strong>e die Glei<strong>ch</strong>behandlung der Behinderten ausdrückli<strong>ch</strong> vors<strong>ch</strong>reibt.<br />

Parallel dazu hatte der Nationalrat über eine von Nationalrat Marc Suter am 5. Oktober<br />

1995 eingerei<strong>ch</strong>te parlamentaris<strong>ch</strong>e Initiative zu befinden9. S<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> ist<br />

darauf hinzuweisen, dass die Unters<strong>ch</strong>riftensammlung für die Volksinitiative glei<strong>ch</strong>zeitig<br />

mit dem Referendumsverfahren bezügli<strong>ch</strong> der Änderung des Bundesgesetzes<br />

über die Invalidenversi<strong>ch</strong>erung vom 26. Juni 1998 stattfand; diese Revision<br />

sah unter anderem die Aufhebung der Viertelsrenten vor. Am 13. Juni 1999 hat das<br />

S<strong>ch</strong>weizer Volk diese Änderung mit grosser Mehrheit abgelehnt10. Tags darauf wurde<br />

die Volksinitiative bei der Bundeskanzlei eingerei<strong>ch</strong>t.<br />

Wie dieser Rückblick auf die erwähnten vers<strong>ch</strong>iedenen Gesetzgebungsverfahren<br />

zeigt, erfolgte die Lancierung der Volksinitiative in einem politis<strong>ch</strong>en Umfeld, das<br />

für die Probleme der Behinderten sensibilisiert war, und die Volksinitiative trägt zur<br />

Ergänzung eines bereits auf breiter Ebene laufenden Gesetzgebungs-Verfahrens bei.<br />

In weniger als einem Jahr war die erforderli<strong>ch</strong>e Anzahl Unters<strong>ch</strong>riften gesammelt,<br />

8 BBl 1997 I 362, 433 mit Hinweisen.<br />

9 Siehe Ziffer 2.4.1<br />

10 Siehe die Ergebnisse der Volksabstimmung vom 13. Juni 1999, BBl 1999 7293.<br />

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